Ich besitze einen Internetanschluss und möchte mein Nachbar an meinen Internetanschluss ankoppeln.
Geht das,ohne das ich mit der Telekom Probleme bekomme und muss ich das der Telekom melden.
Hi.
Du kannst mit Deinem Internetanschluss machen, was Du willst. Die Telekom interessiert sich da nicht für. Wenn Dein Nachbar den Anschluss mit nutzt, dann solltest Du aber zumindest einige Grundregeln festhalten, Weil haften für was auch immer tut derjenige, der Anschlussinhaber ist. Wenn Du Deinen Nachbarn also gut kennst, dann steht dem Anschluss nichts im Wege.
Ich vermute mal die Ganze Sache soll W-LAN realisiert werden.
Dann gibt es die Möglichkeit z.B. bei den neuen AVM-Geräten (FritzBox) einen Gastzugang ein zu richten, den man komplett verwalten kann.
Ich hoffe die Antwort war ausreichend und ich konnte helfen.
Bis dann Also
Wenn der Nachbar davon weiß ist das kein Problem - rechtlich gesehen - aufpassen weil der Nachbar eventuell leichter Zugriff auf sensible Daten auf deinem PC hat…
Aber mit wem du deinen Internetanschluss teilst, über Wlan oder ähnlichem ist deine Sache.
Davon ist abzuraten, da der „Inhaber“ des Anschlusses rechtlich für diesen verantwortlich ist.
Der Klassiker: Die Rechnung der illegalen Musikdownloads ihres Nachbarn flattert an ihre Adresse (Inhaber des Internetanschlusses). Der Nachweis, dass Sie nicht die „Schuldige“ sind, ist wohl nicht leicht nachweißbar…
Was der Provider (Telekom) dazu sagt, ist eine ganz andere Sache. Ich schätze, dass die Telekom natürlich schon will, dass jeder Haushalt seinen eigenen Internetanschluss hat, und somit den „gemeinsamen“ Internetanschluss in Ihren AGBs untersagt.
Nachfragen beim Provider wird bestimmt ein „Nein“ ergeben. Aber was Sie nicht wissen, macht Sie nicht heiß
Inwiefern Sie belangt werden können, wegen des geteilten Anschlusses ist mir nicht bekannt.
Mein Fazit: Rechtlich nicht ok.
Laut Telekom-AGB ist es nicht verboten, dass sich mehrere Haushalte einen T-DSL-Anschluss teilen, Explizit erlaubt ist es aber auch nicht. Es wird aber ohnehin schwer sein, dir eine solche Nutzung nachzuweisen. Denn wer macht sich die Mühe, so etwas zu kontrollieren? Trotzdem gilt: Hier müssen die Regeln des eigenen Providers beachtet werden. Deshalb: Lieber vorher nachlesen.
Allerdings haftet der Anschlussinhaber erst einmal für alles, was an seinem Anschluss getrieben wird. Wenn einer der Mitsurfer also beim Filesharing erwischt wird oder, noch schlimmer, über den Internet-Anschluss schwer kriminelle Handlungen begeht, ist erstmal der Anschlussinhaber dran. Dann hilft es auch nicht mehr, zu sagen, man habe nicht gewusst, dass jemand mitsurft: Der Inhaber ist nämlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das nicht passiert. Das steht in den AGB aller Provider. VG Baskerville