Internetanschluss kündigen wegen Umzug

Hallo,

ich bin vor 3 Monaten mit meiner Freundin zusammengezogen. Also
erstmal zu ihr gezogen. Sie hatte natürlich schon selber ihren
eigenen DSL Anschluß zuhause. Nun ging alles recht schnell und ich
habe Kontakt zu meinem Provider aufgenommen. Der mit den zwei Einsen
im Namen. Die meinten, ich müsste wohl 3 Monate auf jeden Fall
trotzdem weiterzahlen und käme dann auch nur raus wenn ich denen per
Fax eine neue und eine alte Rechnung meiner Freundin zukommen lasse
plus die Kopie ihres Vertrags. Fand ich schon komisch irgendwie.
Jedenfalls mussten wir die Rechnungen jetzt erstmal neu anfordern
usw. Hat alles etwas länger gedauert und es kamen schon Mahnungen
jetzt zu mir weil ich mein Internet, welches ich ja jetzt seit 3
Monaten nicht mehr nutze, weil ich in der Wohnung nicht mehr bin,
auch nicht mehr bezahlt habe. Jetzt kam heute noch schön der Brief
vom Inkasso Verein mit 80€ zusätzlichen Gebühren. War ja klar. Gibt
es nicht irgendeine rechtliche Grundlage das man wenn man zu dem
Anschluss gar keinen Zugang mehr hat und auf diesem Anschluss auch
kein Traffic mehr stattgefunden hat, das dann auch kein Geld mehr
eingefordert werden kann? Oder muss das erst wieder die EU in 10
Jahren entscheiden? Muss ich jetzt echt den Vertrag meiner Freundin
zufaxen, wo alle ihre persönlichen Daten stehen? Der Vertrag ist ja
auch von einem anderen Provider. Auf 200€ belaufen sich jetzt schon
die offenstehenden Forderungen.
Danke für Hilfe!!
Erol

„ich bin vor 3 Monaten mit meiner Freundin zusammengezogen.“

Ein Umzug ist kein Kündigungsgrund. Nur wenn der Anbieter die selbe Leistung am neuen Wohnort nicht mehr anbieten kann, darf man frühzeitig aus dem Vertrag.

„Die meinten, ich müsste wohl 3 Monate auf jeden Fall
trotzdem weiterzahlen und käme dann auch nur raus wenn ich denen per
Fax eine neue und eine alte Rechnung meiner Freundin zukommen lasse
plus die Kopie ihres Vertrags.“

Das ist aber nett vom Anbieter. Siehe oben: Wenn die Leistung am neuen Ort möglich wäre, dann müssten sie dich GAR NICHT vorzeitig aus dem Vertrag lassen. Ich weiß ja nicht, wie lange deine Mindestvertragslaufzeit noch läuft, aber vermutlich wohl länger als die 3 Monate.

„Fand ich schon komisch irgendwie.“

Ja, ich auch. Eigentlich sind die knallhart beim Durchziehen der Mindestlaufzeit!

„Hat alles etwas länger gedauert und es kamen schon Mahnungen
jetzt zu mir weil ich mein Internet, welches ich ja jetzt seit 3
Monaten nicht mehr nutze, weil ich in der Wohnung nicht mehr bin,
auch nicht mehr bezahlt habe.“

Du hast einfach nicht bezahlt???

Na, da hast du dir aber jetzt einen großen Mist eingebrockt!

„Jetzt kam heute noch schön der Brief
vom Inkasso Verein mit 80€ zusätzlichen Gebühren. War ja klar.“

Genau, das war klar.
Deine Vorgehensweise war nicht klug.

„Gibt
es nicht irgendeine rechtliche Grundlage das man wenn man zu dem
Anschluss gar keinen Zugang mehr hat und auf diesem Anschluss auch
kein Traffic mehr stattgefunden hat, das dann auch kein Geld mehr
eingefordert werden kann?“

  1. Es besteht ein Vertrag.
  2. Der Anbieter stellt die Leistung zur Verfügung.

Natürlich muss man dann auch zahlen!
Was kann der Anbieter dazu, dass DU umziehst?

„Oder muss das erst wieder die EU in 10
Jahren entscheiden?“

Jetzt mal im Ernst: Du fühlst dich im Recht?
Ich denke nicht, dass die EU eine gerechte Regelung ändern sollte.
Immerhin steht seit der letzten Änderung des Telekommunikationsgesetzes dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Kunde in eine weniger gut verosrgte Gegend zieht. Durch die dann mögliche vorzeitige Vertragsauflösung entgehen den Anbietern schon genug Einnahmen. Einnahmen, die die an anderer Stelle (von anderen Kunden!) wieder ausgleichen werden.

„Auf 200€ belaufen sich jetzt schon
die offenstehenden Forderungen.“

Und wenn du nicht bald zahlst, dann werden sie steigen.
Zudem wird der Anbieter die Tatsache, dass du Rechnungen nicht zahlst, Wirtschaftsauskunfteien wie z.B. der SCHUFA mitteilen.


… mehr auf http://w-w-w.ms/qwkhb

Servus,
Danke für die Anfrage.
Zum einen - wie lange ist der Vertrag noch gültig? Was steht in den AGB’s? Aus eigener Erfahrung - ich mußte weiterzahlen, bis zum Ende der Laufzeit.
Zudem hätte die neue Rechnungsanschrift über das ControlCenter eingetragen werden müssen - von wegen der Nachsendung.
Wenn noch sehr lange Laufzeit ist, dann als, dann lieber eine Umschaltung beantragen, einen Balance-Router einbauen und mit doppelter Geschwindigkeit arbeiten…
Das mit der Zusendung des anderen Vertrages ist nicht geläufig, es sei denn, er ist vom selben Provider, dann könnte! es eine Kulanz geben.Ist dem ja nicht so.
Bitte dringendsd mit der Servicecenter einigen.
Also bitte die Vertrags AGB lesen…
RS

Hallo Erol,

grundsätzlich kann und darf hier keine Rechtsberatung per se stattfinden.

Bei einem ähnlich gelagerten, fiktiven Fall, würde ich zunächst beachten müssen, dass es einen Vertrag zwischen Nutzer und Provider gibt.

Aus Sicht des Providers ist es zunächst egal, ob jemand einen Internetanschluss nutzt oder nicht: er wurde bestellt, der Provider hat geliefert. Fertig.

Natürlich kann ein solcher Vertrag auch gekündigt werden, dazu müssten aber die Kündigungsfrist eingehalten und auch die Bedingungen für ein etwaiges Sonderkündigungsrecht bekannt sein.

Beides lässt sich im Vertrag nachlesen, der hoffentlich noch vorliegt.

Ob zu einer Kündigung Fremdverträge und -Rechnungen übermittelt werden müssen, ist ohne Kenntnis des Vertragsinhaltes nicht zu beantworten. Evtl. bietet der Provider hier eine besondere Ausstiegsmöglichkeit an.

Im o.g. fiktiven Fall sollte der Vertrag durchgelesen werden, insbesondere die Kündigungsbedingungen. Hier sind bereits erste Hinweise zu finden, warum das alles so passiert, wie es passiert.
Anschließend sollte telefonisch Kontakt mit dem Provider aufgenommen werden und sich das Procedere erklären lassen.
Evtl. sieht er vom Inkasso ab, wenn eine Zahlungsbereitschaft signalisiert wird (ist in der realen Welt eher nicht zu vermuten).

Anders würde eine Person in dieser Situation m.E. aus der Nummer nicht mehr rauskommen: Es besteht ein Vertrag und wenn die eine Seite diesen nicht verletzt, ist die andere Seite an die (Kündigungs-)Bedingungen gebunden.

Viel Erfolg!

Da bin ich leider absolut der falsche Ansprechpartner, sorry

Es gab schon ein BGH-Urteil, dass ein Umzug kein wichtiger Grund ist, der eine vorzeitige Kündigung berechtigen würde. Von daher ist vermutlich zumindest die Mindestvertragslaufzeit und die Kündiungsfrist einzuhalten. Die Nichtzahlung erhöht vermutlich nicht gerade die Bereitschaft des Providers, einer vorzeitigen Aufhebung zuzustimmen.
Bezüglich des Inkassounternehmens kann ich keine Empfehlungen abgeben, hier wäre ein/e Anwalt/Anwältin oder die Verbraucherberatung die richtige Anlaufstelle.

Viele Grüße,

W.H.

Hallo Erol,

leider kenne ich die derzeitige Gesetzgebung nicht genau. Früher hatte man bei einem Unzug ein Sonderkündigungsrecht, aber das ist vor einiger Zeit kassiert worden. Nun muss man wenn technisch möglich, den Anschluss mit in die neue Wohnung nehmen.

Beispiel: Du ziehst in eine neue Wohnung, wo zwar ein Kabel der Telekom liegt, aber noch nicht für den Betrieb fertiggestellt ist, dann ist es dennoch technisch möglich den Anschluss mit zu nehmen.

Ob bei bereits bestehenden Anschluss durch einen Partner, noch eine Sonderregel besteht weiß ich nicht.

Gruß

Chrusafan

Moin,

vielen Dank für deine Frage. Da du bereits viele Antworten bekommen hast, denke ich nicht das du meine Hilfe mehr brauchst. Wenn ja, hat xstrom - bereits viel gesagt und ich schließe mich den seinen an.

Gruß,
Patrick

wie wäre es denn mal dort anzurufen und das Problem dann zu klären die sind meist sehr freundlich und hilfsbereit .
So wie ich das kenne, muss der Vertrag eingehalten werden… man kann ja auch mit dem Vertrag umziehen.

Hallo Erol,
Es tut mir leid, in diesem Bereich kenne ich mich nicht aus.
Die Antwort würde mich aber auch interessieren.

Alles Gute Dir!

Sorry, ich war ein paar Tage in Russland, darum die späte Antwort.
Ich fürchte, Du kommst nicht um die Zahlung herum. Lieber bald bezahlen, sonst wird’s teurer.
Wenn Du den Vertrag an 1und1 faxt, schwärze doch einfach alle personenbezogenen Daten, Zahlen etc., nur Namen und Adresse Deiner Freundin lesbar lassen.

Hallo Remorseless,

also ganz klar, ein Vertrag ist ein Vertrag. Die dort vereinbarten Kosten und Laufzeiten sind unabdingbar und auch einzuhalten. Sonderkündigungsrechte gibt es nur in wenigen Fällen.
Auch wenn es Aufgrund eines Wohnungswechsels keinen direkten Zugriff mehr gibt befreit dies einen nicht von der Vertragsbindung bzw. der einzuhaltenden Kündigungsfrist. Die Tasache, dass sich jetzt auch noch ein Inkasounternehmen zugeschaltet hat spricht schon für eine fahrlässige Zeitverzögerung. Eine Ordnungsgemäße Kündigung mit der meist dazugehörenden Restlaufzeitzahlung von bis zu drei Monaten ist nichts ausergewöhnliches und durchaus legitim. Tja, da kann man wohl nichts mehr machen.

Der Datenschutbeauftragte.

Hallo Erol,

das mit den Providern ist so eine Sache. Die sperren sich gerne. Am einfachsten scheint es zu sein, wenn Du den Vertrag Deiner Freundin hinschickst, aber die Kontodaten, etc. unkenntlich machst.
Hast Du eine Bestätigung, dass sie Dich aus dem Vertrag lassen, wenn Du die Daten hinschickst?
Dann berufe Dich hierauf uns sage, dass der Anbieter Deiner Freundin nicht in die Pötte gekommen ist und es deshalb länger gedauert hat.

Manchmal hilf auch ein Drohung mit dem Verbraucherschutz.

Ich hoffe ich konnte Dir, wenn auch sehr spät, helfen.
Viele Grüße
Baloo