Hallo Zusammen,
sofern ich weiss kann ich laut DSGVO einen Betreiber eines Internetportales etc. auffordern meine Daten zu löschen.
Gehen wir mal davon aus ich habe eine Bestellung in einem Internetshop getätigt
und möchte nun das der Betreiber all meine Personenbezogenen Daten löscht.
Muss er diese komplett löschen? er muss doch Buch führen, sprich Einnahmen und Ausgaben verbuchen etc. Rechnungen muss er doch dem Finanzamt vorlegen, das kann ja nicht komplett gelöscht werden oder?
Vielleicht kann das wer aufklären.
Danke