Internetbestellung : Teures Möbelstück defekt - Welche Rechte habe ich in diesem Fall?

Hallo zusammen,

ich habe bei einem Internethändler edle und teure Möbel bestellt. Nach einer 12-wöchigen Wartezeit, mussten wir feststellen, dass ein Regal arg beschädigt war. Die anderen Möbel waren in Ordnung. Der Händler meinte daraufhin, dass das Regal erst wieder in 12 Wochen lieferbar sei, was wir in Kauf nehmen würden.

Nun will er plötzlich das Möbelstück abholen lassen, ohne eine weitere Vorgehensweise (z.B. Ersatz oder Reparatur vor Ort) mit uns vereinbahrt zu haben. Er bot uns lediglich einen Preisnachlass an, den wir aber nicht möchten, weil alle Möbel in Ordnung sein sollen.

Ehrlich gesagt würden wir gerne, dass das Regal bis zum Austausch stehen bleibt. Ist das auch möglich? Ein weiteres Problem ist, dass man „Gewehr bei Fuß“ stehen muss, wenn die Spedition liefert. So mussten wir uns beide für 3 Stunden von der Arbeit frei nehmen, weil uns die Spedition nur einen ganz bestimmten Termin gab. Allein diese Tatsache ist eine absolute Zumutung. (Ich hatte mit der Spedition telefoniert, es gab leider keinen Spielraum.

Welche weiteren Rechte habe ich diesbezüglich?

Meine Fragen:

Kann ich kostenfreien Ersatz bekommen?
Kann ich verlangen, dass das kaputte Regal erst bei Lieferung des neuen Regals abgeholt wird?
Muss ich bei Abholung des Regals freinehmen?

Vielen Dank

Wenn das Möbelstück neu war, hast du eine 14 Tägies Rückgaberecht ohen einen Grund zu nennen. Das ist im Onlinehandel per Gesetze so, weil der Kunde sich die Ware voererste nur auf Bildern anschauen kann. 

Schreib dem Händler ein Email und nenne Ihn dein Anleigen. Wenn er nicht reagiert oder sich irgendwie dagegen wehrt, dann geh zu deinem Anwalt.

Ich finde 12 Wochen ist etwas zu extrem, was sich einige Menschen nur herausnehmen!

Dennoch viel Glück bei deinem vorhaben

Wenn das Möbelstück neu war, hast du eine 14 Tägies
Rückgaberecht ohen einen Grund zu nennen. Das ist im
Onlinehandel per Gesetze so, weil der Kunde sich die Ware
voererste nur auf Bildern anschauen kann. 

Schreib dem Händler ein Email und nenne Ihn dein Anleigen.
Wenn er nicht reagiert oder sich irgendwie dagegen wehrt, dann
geh zu deinem Anwalt.

Hast du eigentlich die Frage gelesen? Der Fragende will doch gar nicht widerrufen und der Händler will doch den Sachmangel beseitigen.

Ich finde 12 Wochen ist etwas zu extrem, was sich einige
Menschen nur herausnehmen!

Für hochwertige Möbel ist das eine übliche Lieferfrist.

2 Like

Moin,

Meine Fragen:

Kann ich kostenfreien Ersatz bekommen?

Ja.

Kann ich verlangen, dass das kaputte Regal erst bei Lieferung
des neuen Regals abgeholt wird?

Nein, der Händler mussja die Möglichkeit haben, den Schadend zu begutachten.

Muss ich bei Abholung des Regals freinehmen?

Sonntags oder nachts wird die Spedition kaum liefern.

Muss ich bei Abholung des Regals freinehmen?

Sonntags oder nachts wird die Spedition kaum liefern.

Naja DAS ist klar. Aber muss ich mir gefallen lassen, dass die Spedition, die ja grundsätzlich nur bis zur Bordsteinkante liefert, wochentags „zwischen 8 und 9 Uhr“ vormittags kommt? Ich bin arbeitstätig.

Vielen Dank für die Antworten

Aber muss ich mir gefallen lassen, dass die

Spedition, die ja grundsätzlich nur bis zur Bordsteinkante
liefert, wochentags „zwischen 8 und 9 Uhr“ vormittags kommt?
Ich bin arbeitstätig.

Auch die Fahrer der Spedition sind „arbeitstätig“ und haben eine bestimmte Fahrtroute (zumeist mit festen Zeitvorgaben) zu absolvieren; Du bist ja nicht der einzige „Kunde“, sondern einer von zumindest einem Dutzend, die oft viele Kilometer voneinander entfernt liegen (Wenn Du Wert auf „Einzelabfertigung“ legst, so mußt Du diese auch bezahlen, dann kannst Du den „Anliefer- oder Abholzeitpunkt“ im Rahmen der Geschäftszeiten selbst festlegen). Des weiteren gibt es keine „Lieferung bis zur Bordsteinkante“ (wer verbreitet solchen Unsinn eigentlich ?), sondern, abhängig von den jeweils im Frachtvertrag (bzw. Kaufvertrag) vereinbarten „Lieferkonditionen“ „frei Haus“ (hinter die erste versperrbare Tür), „frei Lager“ (dto, aber ins „Lager“), „frei Regal“ (beinhaltet Verbringung an einen spezifisch bezeichneten Ort), etc., oder aber „unfrei“ (Transport und Verbringung sind gesondert zu bezahlen). siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Incoterms, bzw. ADSp.
Wenn Du also „Probleme“ mit den Lieferkonditionen hast, so wende Dich an den Verkäufer, nicht an die beauftragte Spedition, oder sorge selbst für den Transport, bzw. Abholung und Anlieferung (und bezahle dieses dann auch)…

Gruß
nicolai

1 Like

@ Nicolai: Genau „bis zur Bordsteinkante“. Aber das war ja eigentlich gar nicht meine Frage.
Außerdem solltest du dir mal darüber klar werden, was es bedeutet! Belehrungen braucht hier keiner, sondern gute Ratschläge. Es heißt ja „Wer weiß was“ und nicht anders.

Moin,

Außerdem solltest du dir mal darüber klar werden, was es
bedeutet! Belehrungen braucht hier keiner, sondern gute
Ratschläge. Es heißt ja „Wer weiß was“ und nicht anders.

Abgesehen von Tonfall war die Quintessenz aber richtig. Die Spedition kann ihre Tourenplanung nicht nach jedem einzelnen Kunden ausrichten. Dann muss man Einzellieferung odern und bezahlen.

Gruß

TET

Für jemand, der gerade seit gestern hier „Mitglied“ ist bist Du ja erstaunlich exakt „informiert“, insofern Du mich über die Art, den Umfang und die Korrektheit meiner Antworten zu belehren müssen vermeinst.
Für „rechtliche Fragen“ gibt es hier ein „Rechtsbrett“, andererseits steht es Dir natürlich frei, kostenfreie oder kostenpflichtige „Beratung“ bei einem Rechtsanwalt oder anderweitigen „Rechtsauskunftsstelle“ einzuholen.
Den "Versand"teil Deiner Fragen habe ich, wie ich denke, ausführlich und verständlich beantwortet, für „nähere Auskünfte“ oder „Beschwerden“ wende Dich bitte an die Spedition.
Wenn Du Dich aber nur über „Zumutungen“ echauffieren willst, dafür gibt es hier ein Brett namens „Plauderei“.

ohne Gruß
nicolai