Du interpretiert das nur so, damit deine Meinung passt.
Warum regst du dich eigentlich nicht über die USA auf? Immerhin ist die Web-Adresse des Fake-Shops dort registriert und nicht in der EU. Warum nehmen also die USA die Seite nicht vom Netz?
Generell: was soll „die Seite vom Netz nehmen“ bringen? In 1 Stunde gibt es eine neue Seite mit einer anderen Adresse.
Es gibt nur eine Möglichkeit, dich zu schützen: selber aufpassen. Beim ersten Mal nie per Vorkasse, Impressum und AGB prüfen, im Internet nach dem Shopnamen suchen. Den Fehler hast ganz alleine du gemacht, da kann die EU nichts dafür. Aber das hast du ja schon gehört.
Die Masche gab es übrigens schon vor der EU und vor dem WWW. Damals waren es Zeitunganzeigen in Computer- und anderen Fachzeitschriften, wo du sagenhaft billig Dinge gegen Vorkasse im Ausland bestellen konntest. Auch damals schon war selber Schuld, wer darauf herein fiel.
Doch den gibt es. Freiwillig darf man ihn ohnehin etablieren und darüber hinaus gibt es gesetzliche Regelungen:
Das wäre ja auch was, wenn man in Kapitalgesellschaften einen Aufsichtsrat schon verhindern könnte, wenn man nur die Rechtsform richtig wählt. Sinn des Aufsichtsrates ist es ja, die Geschäftsleitung zu kontrollieren, ob sie denn insbesondere die Interessen der Kapitalgeber, aber auch die Interessen der Mitarbeiter hinreichend berücksichtigt. Aus dem Grunde gibt es auch bei reinen Personengesellschaften auch keine Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrates, weil dort das Kapital direkt in die Geschäftsleitung eingebunden ist (bzw. diese darstellt) bzw. freiwillig auf Einfluß verzichtet (bei Kommanditisten).
Gruß
C.