Braucht man zum Betrieb eines Internethandels im Gewerbegebiet eine Genehmigung wenn die Fläche als Lager und Büro deklariert ist ?Gibt es irgendwelche Einschränkungen die man beachten muß
Hallo,
Generell gilt jedes Gewerbe muß bei der Amts- oder Stadtverwaltung angemledet werden. Wenn Sie keinerlei Erfahrungen haben empfehle ich Ihnen vorher das Gespräch und die Beratung, mit der für Sie zuständigen IHK zu suchen. Diese wird Ihnen im Detail aufzeigen was Sie wo wie genau zu beachten haben.
Auch empfehle ich Ihnen ganz dringend, bevor Sie starten eine solide Kalkulation auf die Beine zu stellen. Auch hierzu rate ich Ihnen zu der IHK oder HWK. Auch ein unabhängiger Betriebs- und Unternehmensberater könnte hifreich sein. Achten Sie aber darauf was dieser für Berufe und Auszeichnungen, bzw. Erfahrungen vorweisen kann. Die Kosten sind absolut zu rechtfertigen, bevor Sie dabei später in eine Pleite mit anschließender Insolvenz rein schlittern.
Und auch einmal Hand aufs Herz, warum sollten andere bei Ihnen kaufen wollen, was es am Markt noch nicht gibt. Sind Sie sicher in eine Marktnische vorzustoßen, in der noch keiner ist? Wie ist der Wettbewerb aufgestellt. Der wettberwerb ist hart. Sehr hart. Viele versuchen das nur erst einmal so, haben aber nichts kalkuliert. Fallen dann voll rein!
Es ist nichts ungewöhnliches das Sie einen Artikel z.B für 20 oder 30 Euro einkaufen, diesen aber für mindestens 100 Euro verkaufen müßen um Ihre kosten zu decken. Z.B eigene Versicherung etc. Wie schon mitgeteilt wird das Ihre zuständige IHK mit Ihnen sachlich, und sinnvoll erörtern. Selbst dann sollten Sie noch ein paar mal darüber schlafen und sich fragen:" Will ich das? Selbstständig kommt von Selbst und ständig! Eine Hundert Stunden Woche ist nichts ungewöhnliches. Das gilt insbesondere für die Gründungsphase! Wenn Sie jetzt immer noch laut „Hurra schreien und ich will sagen.“ Dann könnten Sie konkreter planen und kalkulieren.
Als Beispiel: 10% Gewinnmarge sind oft ein Normaler Satz. Wenn Sie jetzt Unkosten Für Lager Versicherungen usw. von z.B. 2000 Euro haben, bedeutet dies Sie müssen somit einen Mindestumsatz von 20.000 Euro im Monat machen. Ist das realistisch? Oder eher doch das Märchenschloss. Suchen Sie hierfür auch das Gespräch mit Freunden und Verwandten. Diese werden Ihnen mit ihrer eigen Meinung zu Ihrem Vorhaben wertvolle Anregungen und Tipps geben können.
Zu Ihrer Frage ob es irgendwelche Einschrängungen gibt? das kommt darauf an womit sie handeln wollen. Geltende und gültige Gesetze sind zu beachten und einzuhalten.
Nach meinem Wissensstand unterteilt nur die Berufsgenossenschaft zur Rechnungsstellung Lager-und Büroflächen in unterschiedliche Gefahrenbereiche ein.
Ein Internetthandel ist eher ein „stilles Gewerbe“ somit hätten Sie vermutlich kaum Einschränkungen im ausgewiesen Gewerbegebiet zu erwarten. Auch hier gilt: "Vorher gefragt, sorgt für weniger bis gar keine Probleme.Die Frage ist zu stellen an Ihre zuständige Amtsverwaltung z.B Gewerbebereich und das Bauamt. Vorteilhaft ist es diese Frage genau formuliert und Schriftlich zu stellen. Ansonsten kann sich der Sachbearbeiter hinterher vielleicht „zufällig“ nicht mehr an Sie und das gespräch erinnern.
Nochmals, holen Sie sich die IHK als Berater und Helfer an Ihre Seite. Zudem müssen Sie später nachher eh Beiträge an diese entrichten…
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Verkäufer, Einzelhandelskaufmann (Lebensmittelbereich), Handelsfachwirt, Immobilienmaklerschein, Fleischermeister, Gaststättenschein, Fleischkontrolleuer (amtl. Tierarzt Assistent), Koch, Dienstleistungsfachwirt, Betriebswirt HWK und angehender Betriebswirt IHK
Braucht man zum Betrieb eines Internethandels im Gewerbegebiet
eine Genehmigung wenn die Fläche als Lager und Büro deklariert
ist ?Gibt es irgendwelche Einschränkungen die man beachten muß
Hallo Hitzewelle,
ist schon ein komischer Nickname.
Das ist aber auch eine komische Frage, so dass ich nie darauf kommen würde.
Ich kann doch einen Internethandel machen, wo ich will. Habe ich eine gültige Gewerbe- oder Firmenanmeldung, dann kann ich handeln, wo ich will. Es sei denn, ein Vermieter schränkt mich in einem Mietvertrag ein. Dann werde ich aber diesen nicht unterzeichnen.
Grüße HS
Braucht man zum Betrieb eines Internethandels im Gewerbegebiet
eine Genehmigung wenn die Fläche als Lager und Büro deklariert
ist ?Gibt es irgendwelche Einschränkungen die man beachten muß
Es tut mir Leid aber darauf habe ich leider keine Antwort.
MfG
Braucht man zum Betrieb eines Internethandels im Gewerbegebiet
eine Genehmigung wenn die Fläche als Lager und Büro deklariert
ist ?Gibt es irgendwelche Einschränkungen die man beachten muß
Wegen einer Genehmigung: Ist mir nichts bekannt. Es sei denn, man handelt mit gefährlichen oder anderen besonderen Gütern (Brandschutz…)
Braucht man zum Betrieb eines Internethandels im Gewerbegebiet
eine Genehmigung wenn die Fläche als Lager und Büro deklariert
ist ?Gibt es irgendwelche Einschränkungen die man beachten muß
Braucht man zum Betrieb eines Internethandels im Gewerbegebiet
eine Genehmigung wenn die Fläche als Lager und Büro deklariert
ist ?Gibt es irgendwelche Einschränkungen die man beachten muß
Hallo,
für Internethandel gibt s keinerlei Beschränkungen hinsichtlich des Standortes. Ob Lager, Büro, Halle - ganz egal. Nur sollten Sie das Gewerbe beim Gewerbeamt im Rathaus und beim Finanamt anmelden.
Wünsche viel Erfolg.