Hallo SiReCo,
Sie haben alles richtig gemacht! Genauso hätte ich das auch getan. Wie nun aber weiter? Sie haben vollkommen Recht das hier die Gerichts- und Anwaltskosten recht schnell den verkaufserlös übersteigen dürften. Was würde ich an Ihrer stelle tun. Ich gehe davon aus das Sie den Versandnachweis erbringen können, z.B. in Form einer Paketquittung. Die ist für ein weiteres vorgehen immens wichtig.
Meine erste Überlegung wäre hier mit einer Betrugsanzeige zu drohen. Wobei sich die Käufer hierbei vermutlich schmerzfrei mit tun werden. Ich habe es aber auch schon erlebt das hierdurch ein Gerichtsurteil zustande kam, in dem die Käufer zur Zahlung verurteilt wurden.
Wobei? wir bei der nächsten Frage wären. Sind diese überhaupt noch Zahlungsfähig, sprich solvent? Hierbei könnten Sie einfach die Firma oder deren Namen im Internett eingeben, das im Zusammenhang mit Stichworten wie: Garantie, Gewährleistung, Problemen, Betrug, Schwierigkeiten usw. Dadurch dürften Sie einen guten Überblick über deren Handlungsweisen und Umgangsformen erhalten. Dies würde mir meine eigene Entscheidungsfindung erleichtern.
Sind diese hingegen solvent, und Sie haben den Versandnachweis, das sie somit ganz klar das „verschulden“ der Aufkäufer nachweisen können, würde ich einen einfachen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Legen die Verkäufer hierbei wiederspruch ein, kommt es automatisch, wenn Sie es wünschen, zur Verhandlung vorm Amtsgericht. Einen Anwalt brauchen Sie hierfür nicht zwingend. Sie können sich aber beim Amtsgericht auch bei einem Rechtspfleger nach Prozeßkostenhilfe erkundigen. Wenn Ihnen diese gewährt wird könnten sie das alles recht gelassen betrachten. Zur Beweissicherung müßten Sie auch sämtlich dazugehörige Korespondenz ausdrucken.
Ist bei denen hingegen nichts zu holen, sprich das sind „schräge Vögel“, dann würde ich erneut einmal mein Recht anmahnen, und mit einer anschließenden Betrugsanzeige drohen. Passiert dann nichts. Betrugsanzeige bei der Polizei stellen. Hiefür benötigen Sie die ausgedruckte Korespondenz und den Versandnachweis.Das Verfahren wird meistens nach 3 monaten einfach eingestellt… Sie haben aber einen „ersten Sargnagel“ für diese Betrüger gestiftet. Dann würde ich persönlich es gut sein lassen. Hacken Sie den Sch… gedanklich dann als Lehrgeld ab.
Ihnen ebenso ein schönes Wochenende wünscht
Andreas
Verkäufer, Einzelhandelskaufmann (Lebensmittelbereich), Handelsfachwirt, Immobilienmaklerschein, Fleischermeister, Gaststättenschein, Fleischkontrolleuer (amtl. Tierarztfachassistent), Koch, Dienstleistungsfachwirt, Betriebswirt HWK und angehender Betriebswirt IHK