Internetsite betreiber verlangt Geld von mir

Guten Tag. Ich habe mich beiu einer Internet seite fur 14 tage Kostenlos angemelden. Bei der Anmeldung habe ich einen bestimmten Text uebersehen, denn ich mit einem Klick bestaetigt habe. Dieser text ist folgender:

.
.
.
Kostenloser 14 Tage Testzugang
Bitte senden Sie mir das kostenlose Passwort des Immobilien-Versteigerungskalenders. Ich erhalte das kostenlose Login und Passwort per Post in den nächsten Tagen zugeschickt. Sie haben uneingeschränkten Online-Zugang zur Internet-Ausgabe des Immobilien-Versteigerungskalenders.

Wenn ich von diesem Versteigerungskalender nicht überzeugt bin, teile ich Ihnen dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des kostenlosen Zugangs schriftlich mit. Mit den kostenlosen Daten darf ich in jedem Fall arbeiten.

Hören Sie nichts von mir, möchte ich den Immobilien-Versteigerungskalender zunächst für sechs Monate zum Preis von Б┌╛16,50 pro Monat (alles inklusive) beziehen.
Das Abonnement verlängert sich um den Bezugszeitraum, wenn es nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des letzten Bezugszeitraumes schriftlich gekündigt wird. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar bei Beginn des Abonnements.

Das Abonnement kann jederzeit zum Ende des Abonnements gekündigt werden.

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Die gelieferten Daten dürfen Sie in jedem Fall behalten.
Der Widerruf ist zu richten an:
Ilona Kowalewski - Versteigerungskalender.de - Werner Strasse 32 - 44388 Dortmund

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

.
.
.

So das War der text. Nun koennen sie sich dencken, das ich mich gar nicht abgemeldet habe, weil ich nichtmal wusste, das ich nach „deren Regeln“ jetzt mitglied bin und Monatlich Geld zahlen muss. Meiner meinung nach ist das aber eine Frechheit jemanden so etwas unter die Nase zu schieben und sobald ich etwas nicht mit der hand unterschrieben hab, ist das nuechtig. Aber ich kann mich natuerlich auch irren.

Bitte geben Sie mir ein rat. wer hat hier Recht. ich oder der site Betreiber? Und wie komme ich aus diesen Schlammasel wieder raus? Vielen dank im Vorraus.

Hallo,

es tut mir leid, ich kann die Frage im Rahmen dieses Forums nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

MfG

Andreas Kleiner

Bitte geben Sie mir ein rat. wer hat hier Recht. ich oder der
site Betreiber? Und wie komme ich aus diesen Schlammasel
wieder raus? Vielen dank im Vorraus.

Hallo Ruslan,
ich bin kein Fachmann für Online Recht, kenne aber die Firma und habe die Hände davon gelassen. Zum Thema, wenn ich einen Klick auf die Bedinungen mache, setzt auch der Gesetzgeber voraus, dass ich diese erst gelesen habe. Übersehe auch noch die Widerrufsfrist, welche heute bei Onlineaktion immer Bestandteil der AGB und Vertrages sein müssen, so habe ich einen weiteren Mist. Aber, und dies muss ich betonen, ist meine Sicht der Frage und daher, wenn es wirklich brennt, gehe zu einem Anwalt für Online- oder Vertragsrecht.
mfg
tummle

Hallo,
als Experte für österreichisches Steuerrecht kann ich leider keine rechtlichen Auskünfte zum hier zur Anwendung kommenden deutschen Zivilrecht geben.

Trotzdem meine persönliche Ansicht:
Im Recht wird wohl der Verlag sein.
Nachdem die Website aber nicht unseriös aussieht, würde in diesem Fall zuerst tel. den Verlag kontaktieren, freundlich mitteilen, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat und dass Sie die Mitgliedschaft/das Abo eigentlich nicht wollen. Möglicherweise lässt sich bereits aus Kulanz alles regeln.
Falls dies nicht möglich ist, würde ich jedenfalls schriftlich per Einschreiben ab sofort kündigen und abwarten, was passiert.
Ob in weiterer Folge ein Anwalt mehr kostet, als das „Lehrgeld“, das ansonsten zu bezahlen wäre, kann direkt bei dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens erfragt werden.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg
GH

Grundsätzlich ist es möglich, einen Vertrag in der geschilderten Form zu schließen. Beim Vertragsschluß über’s Internet bedarf es keiner „Unterschrift mit der Hand“.

Ich weiß nicht, wie gut der von Ihnen zitierte Text bei Ihrer „Bestellung“ zu erkennen war. Es bestehen jedenfalls Zweifel, ob es ausreichend ist, nur durch anzuklickenden Hinweis auf der Internetseite auf das Widerrufsrecht hinzuweisen.

Ich würde daher in so einem Fall den Vertrag sofort widerrufen. Begründung: Die Widerrufsfrist hat noch nicht zu laufen begonnen, da eine ordnungsgemäße Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit nicht erfolgt ist. Man hätte Sie mindestens in einer gesonderten E-Mail darüber belehren müssen, allein der Text auf der Internetseite reicht nicht aus.

Sehr geehrter Herr,

wenn Sie online einem Vertragsschluss zugestimmt haben und der auch zustande gekommen ist, dann ist der Vertrag grundsätzlich wirksam. Aus dem von Ihnen geschilderten text geht das auch eindeutig hervor. Aus meiner Sicht, sind Sie mindestens 6 Monate an den Vertrag gebunden.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Hallo Ruslan123,
eine verbindliche Rechtsauskunft kann, will und darf ich Dir nicht geben.
Ich gebe Dir aber den in Zukunft zu berücksichtigenden Rat, vor Inanspruchnahme einer Leistung -gleich ob kostenpflichtig oder kostenfrei- ersteinmal selber nachzudenken, ob Du überhaupt jemand kennst, der etwas zu verschenken hat.
Es gibt im Netz eine unübersehbare Anzahl von Seiten die von Usern besucht werden, die auf echte Abzocker hereingefallen sind. Das kann ich in Deinem Fall leider nicht erkennen.
Ich bin allerdings auch kein Rechtsgelehrter. Und ggf. wendest Du Dich an einen solchen.
Freundlichst
Schiebedach

Lieber Ruslan123,

Bei der Anmeldung habe ich einen
bestimmten Text uebersehen

sowas kann immer teuer werden!
Wenden Sie sich an den Verbraucherschutz, umgehend!
Daniela

hallo ruslan 123,

sie hätten innerhalb der angegebenen fristbwiedersprechen müssen. ist dies nicht erfolgt, so gilt das - angebot - als angenomen. zu der im vertrag angegebenen laufzeit.

sorry, es gibt in dieser sache kein schlupfloc wenn die frist verstrichen ist.

grüße hook

Hallo!

Tja, das ist so eine Sache. Auf der einen Seite gibt es im Internet Anbieter, die es darauf anlegen, daß arglose User ihre Seiten nutzen, bei denen es sich meist um Themen handelt, die normalerweise kostenlos sind, wie Downloads, Routenplaner, Kochrezepte, Horoskope, Gedichte u.s.w. Man muß sich mit Name und Adresse anmelden und übersieht dabei einen kleinen Hinweis, daß man ein Abo für zwei Jahre abschließt, das meist knapp unter hundert Euro kostet. Zahlt man die Rechnung nicht, kommen Mahnschreiben mit wüsten Drohungen von Inkassofirmen und Rechtsanwälten, die mit den Seitenbetreibern zusammenarbeiten. Googeln Sie mal den Namen Michael Burat, dann sehen Sie, was dort läuft. Es wurde auch schon x-mal im Fernsehen unter dem Stichwort Abo-Fallen darüber berichtet. Solche Verträge sind unwirksam, man sollte die Drohungen einfach ignorieren und nicht zahlen, zumal die Betreiber nie vor Gericht gehen. Sie kalkulieren nur mit der Angst der Menschen vor Unannehmlichkeiten und machen bei mehreren zehntausend Mahnungen einen sehr ordentlichen Gewinn, wenn auch nur zehn Prozent der User aus Angst, oder weil sie ihre Ruhe haben wollen, zahlen.

Bei Ihnen liegt der Fall aber etwas anders. Der Seitenbetreiber gibt dem User die Möglichkeit zu einem kostenlosen vierzehntägigen Test, der in ein Vollabonnement übergeht, wenn man sich nicht meldet. Das ist auch bei Abos von Printmedien gängige Praxis und rechtlich in Ordnung. Die Bedingungen des Anbieters sind auch professionell erstellt und verlangen einen sogenannten Opt-in, also das aktive Anhaken eines Kästchens, um eine bestimmte Folge auszulösen (im Gegensatz zum Opt-out, bei dem man das bereits angekreuzte Kästchen deaktivieren muß). Nach meiner Einschätzung hat der Betreiber nichts mit der eben erwähnten Abzock-Branche zu tun; es ist vielmehr so, daß man durch die Leichtigkeit des Internet viele Dinge mal eben so tut, für die man sich in Papierform mehr Zeit genommen hätte. Den wenigsten Leuten ist bewußt, daß sie im Internet genauso bindende Verträge schließen wie bei der Miete einer Wohnung, dem Kauf eines Autos oder dem Abonnement einer Zeitung. Nach meiner Ferndiagnose werden Sie es schwer haben, aus dem Vertrag völlig ungeschoren herauszukommen. Ich würde Ihnen empfehlen, ihn mit der vorgesehenen Frist, hilfsweise mit sofortiger Wirkung, zu kündigen und Inzukunft beim fixen Anhaken etwas vorsichtiger zu sein ;o)

Hallo,

ob Sie das mit der Hand unterschrieben haben oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn das Angebot den gesetzlichen Anforderungen entspricht, dann haben Sie sich einfach nicht durchgelesen, was Sie da erklären und müssen sich wohl oder übel daran festhalten lassen.

Am besten wird sein, Sie lassen sich einmal anwaltlich beraten, da eine Ferndiagnose nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Wenn die 14 Tage noch nicht abgelaufen sind: widerrufen, sonst normal kündigen.

Guten Tag,

das Gleiche ist mir als Juristen in Eile auch passiert, jedoch nicht mit so weit reichenden Folgen. Grs. hat man keine Möglichkeit hier heraus zu kommen, der Anspruch ist gerechtfertigt, da man als Erwachsener die Pflicht hat, genau durchzulesen, was anschliessend bestätigt wird.
Es gibt natürlich einige Betreiber von Websites, die arglistig ihre Seiten gestalten, in solchen Fällen könnte man den Vertrag anfechten.
Aber der Nachweis eines treuwidrigen Handelns dürfte schwer zu führen sein. Es könnte bei Ihnen jedoch auch der Fall sein, dass Sie bewusst ‚‚fehlgeleitet‘‘ wurden.
Das müsste jedoch näher geprüft werden, was an dieser Stelle und in einem Forum nicht möglich ist. Es gibt z.B. Stellen (Anwälte, Verbraucherstellen, o.A.) die Ihnen preisgünstig ein Rechtsgutachten erstellen. Dies klärt die Sachlage zwar nicht, aber es klärt die Schuldfrage und kann Ihnen helfen, gegen den Sitebetreiber vorzugehen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie mich jederzeit kontaktieren, auch über meine Internetseite www.michael-sack-online.com

MfG

M.Sack

hallo ruslan 123

ich glaube das ist jetzt weniger gut gelaufen.

dise hinweise sind eigentlich ziemlich klar und deutlich. du hättest innerhalb der angegebenen frist wiederrufen müssen. schriftlich mit einschreiben.

event. hilft jetzt nur noch eins. dazu gehören aber etwas starke nerven.

nichts tun und auf zahlungsaufforderung warten. diese ignorieren. mahnbescheid abwarten und gegen diesen, aber rechtzeitig, innerhalb 14 tage ab zugang des mahnbescheides wiederspruch einlegen- es kommt dann zur gerichtsverhandlung. du kannst dann nur auf einen verständnisvollen richter hoffen.

sichere dir vielleicht hierzu noch eine kopie der betreffenden internetseite.

vielleicht konnte ich etwas helfen

grüße hook

Hier ggf. mehr Antworten:

http://www.mpuboard.com

Tarabas68 // http://www.eu-dienstleister.de
Rolf Herbrechtsmeier