Interpretation einen Zusammenstellung von Verkehrszeichen

Hallo Forum,
im Freundeskreis haben wir eine Verkehrszeichen-Zusammenstellung diskutiert und konnten uns nicht einigen. Vielleicht kann die Frage hier schlüssig und endgültig beantwortet werden:
1. Standpunkt: diese Zusammestellung von Verkehrszeichen erlaubt allen PKW das Parken unter folgenden Einschränkungen: Anwohner mit Parkausweis ohne jede Einschränkung, andere PKW dürfen nur werktags von 8 - 20 Uhr mit Parkscheibe hier parken. Das bedeutet daß z.B. an Sonn- und Feiertagen und zwischen 20:01 und 7:59 Uhr nur Anwohnerparken hier erlaubt ist!
Standpunkt 2: alle PKW dürfen immer hier parken, Bewohner mit Parkausweis ohne jede Einschränkung, alle anderen benötigen werktags von 8 - 20 Uhr eine Parkscheibe.
Das würde bedeuten, dass nachts und an Sonn-/Feiertagen jeder hier parken darf.
Wir sind sehr gespannt, welche Interpretation die richtige ist.

Hallo,
Punkt 2 wäre richtig und logisch.
Wenn nämlich werktags durch Geschäfte oder ähnliche Ziele für den Besucherverkehr mit einer höheren Frequenz zu rechnen ist und somit mehreren Leuten eine Chance gegeben werden soll.

3 Like

Danke für deine Meinung, Bernd54.
Ein Kollege ist sich allerdings sicher, unter genau einem solchen Schild an einem Sonntag für falschparken belangt worden zu sein. Daher auch unsere Diskussion. Ich sehe die Sache ähnlich wie du - das obere Schild ist eine allgemeine Parkerlaubnis, das mittlere schränkt ein und das untere hebt die Einschränkung für einen bestimmten Personenkreis wieder auf. Aber denkt so auch der Amtsschimmel? Was ist offiziell die richtige Version?

Nicht ganz allgemein. Es schreibt auch die Art vor, wie geparkt werden soll: mit der rechten Seite auf dem Bordsteig. War das vielleicht der Grund?

Das stimmt Pierre, ich hab das nicht erwähnt, aber das war wohl nicht der Grund.
Ich denk einfach auch, dass man die Kombination so oder so interpretieren könnte. Der Schimmel wiehert weiter!

1 Like

Was soll „unter“ heißen? Die Parkmöglichkeit aufgrund dieses Schildes beginnt ab dem Schild.

Ansonsten: Reden wir ggf. von einer Einbahnstraße und Ausschilderung auf der linken Seite? Da gelten die Pfeile dann genau umgekehrt. Oder parkte sie keine PKW?

Hallo Wiz, danke für deinen Beitrag.
Also: geparkt im Geltungsbereich eines solchen Schildes, unmittelbar nach dem Schild. Der Geltungsbereich war gegeben. Keine Einbahnstraße und keine Ausschilderung auf der linken Seite…

Zeichen 315 gilt nicht für Fahrzeugen über 2,8t zulässiges Gesamtgewicht.
Es erlaubt das Parken in der vorgeschriebenen Art.

Das erste Zusatzzeichen stellt eine Kombination aus „Mit Parkscheibe“ und „zeitliche Befristung“ dar.
Da Zusatzzeichen gemäß Anlage 3 zur StVO zum Zeichen 315 stets die Parkerlaubnis beschränken, deute ich das Zeichen wie alle anderen Kombinationen aus 315 und Zusatzzeichen:
„Hier darf aufgeschultertet geparkt werden, wenn [Zusatzzeichenbedingung] erfüllt wird - und sonst nicht.“
Das Zeichen „Anwohner mit Parkausweis frei“ schränkt das direkt darüber befindliche Zeichen ein, genauer: Es hebt dessen Anweisung für Anwohner mit Parkausweis auf. Für solche Kraftfahrzeuge verbleibt dann nur die Wirkung des Zeichen 315, also die Erlaubnis des Parkens in der gezeigten Form.

Analogie:
Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“. Hier müssen ebenfalls beide Bedingungen erfüllt sein, damit dort geparkt werden darf. Ist nur eine Bedingung nicht erfüllt, so darf dort nicht geparkt werden.

Wichtig ist dieser Satz:
„Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner oder auf das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe beschränkt sein.“

Der bedeutet nämlich, dass die Parkerlaubnis nicht gilt, wenn die Bedingungen des Zusatzzeichens nicht erfüllt werden. Ohne Parkscheibe, über 2h geparkt oder zwischen 20 und 8 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen? Sorry, Bedingung des Zusatzzeichens nicht erfüllt, keine Parkerlaubnis für dich.

1 Like

Hallo X-strom,
vielen Dank für deine präzise Antwort. Ja, das klingt logisch was du da schreibst und ich verstehe das jetzt auch.
Vielen Dank für die Lösung des Rätsels!!

Bernhard

Hallo,

ich habe jahrelang in einer Straße gewohnt, in der es genau für drei Parkplätze eine solche Regelung gab ( vor einem Geschäft). Immer wenn abends nur noch ein solcher Parkplatz übrig war, musste man vor 8 weg, oder eben die Parscheibe reinlegen und konnte man nochmal bis zur erlaubten Höchstdauer dort stehen. Ausserhalb der genannten Zeiten gab es keine Parkscheibenpflicht.
Hier habe ich folgendes gefunden:
https://www.allianz-autowelt.de/bussgeld/parkscheibe-einstellen/#wann-muss-ich-eine-parkscheibe-benutzen

Ich hoffe das hilft.

1 Like

Hai,
manchmal machen die Damen und Herren von dem Ordnungsdienst auch Fehler.
In besagter Straße die ich in dem anderen Post erwähnte, stand ich einmal direkt vor einem der beschilderten Plätze…also ohne Einschränkung und bekam ein Knöllchen. Foto gemacht, hingeschickt, telefoniert…alles gut, Knöllchen zurückgezogen.
Also, nochmal prüfen wenn sowas wieder vorkommt.

Alles Gute!

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.