Hallo,
der Punkt 8.5.2 - Korrekturmaßnahmen - scheint mir trotz der Überschrift nicht dafür ausgelegt zu sein, einen aufgetretenen Fehler an dieser Stelle auch wirklich zu beheben. Der Fehler wird bewertet, seine Ursache ermittelt, Handlungsbedarf wird beurteilt, usw… Konkreter wird da schon 8.3.a) - Lenkung fehlerhafter Produkte - „Maßnahmen ergreifen, um den festgestellten Fehler zu beseitigen“
Konkrete Frage: sind „Korrekturmaßnahmen“ auch Fehlerbeseitigung/-behebung? Und: liegt der einzige Unterschied zwischen Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen nur in der Differenzierung potentieller/realer Fehler (so interpretiere ich)?
(Hintergrund ist die Einführung von CMM-L2 und dessen Ergänzung mit nützlichen ISO-Elementen…)
Gruss und Dank,
Daniel