Hallo Carina,
ich würde die Intention des Karikaturisten ähnlich einschätzen.
Je nachdem, wann diese Karakatur entstanden ist, bezieht sie sich auf die Vertrauensfrage, die der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder 2001 (als sogenannter verbundener Vertrauensantrag zusammen mit der Entscheidung für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan) oder 2005 gestellt hat.
Ich persönlich denke eher, dass es sich um 2005 handelt, weil diese Vertrauensfrage allgemein wesentlich umstrittener war (2001 war das vor allem ein Thema für die Grünen, die einerseits nicht für einen Kriegseinsatz, aber andererseits nicht gegen ihre eigene Regierung stimmen wollten)
Deshalb - die Vertrauensfrage von 2005:
Dieses Vorgehen war höchst umstritten (wie auch 1983 als Helmut Kohl ähnlich vorgegangen ist), weil das Instrument der Vertrauensfrage eigentlich zur Sicherung der Regierungsfähigkeit und kein Mittel zur Herbeiführung von Neuwahlen ist, wann es dem Bundeskanzler gefällt. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland die Regierung von der Parlamentsmehrheit (damals rot-grün) getragen wird und nur solange handlungsfähig ist, wie auch genügend Rüchkalt in den Regierungsfraktionen vorhanden ist. Das Vertrauen sollte demnach dem Bundeskanzler und damit auch seiner Regierung (wenn die Vertrauensfrage im Sinne ihrer eigentlichen Bestimmung eingesetzt wird) nur entzogen werden, wenn auch Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen mit dem Kurs / der Arbeit der Regierung nachhaltig unzufrieden sind. 2005 sah es (ähnlich wie 1983) aber danach aus, als ob es eher darum gegangen wäre, einen günstigen Termin für (vorgezogene) Neuwahlen anzusetzen, weil man sich dadurch bessere Stimmenergebnisse erwartete. (sehr gut 1983 zu beobachten, als CDU/CSU und FDP erst mit ihrer Mehrheit den Bundeshaushalt verabschiedeten und dann einen Tag später mit ihrer Enthaltung dem Bundeskanzler Helmut Kohl das Vertrauen entzogen um Neuwalen möglich zu machen, die CDU/CSU und FDP dann auch wieder gewannen. - Wenn die Regierungskoalition wirklich so zerstritten gewesen wäre, dann hätte sie auch keine Mehrheit für den Haushalt zustande gebracht)
In solchen Fällen müsste eigentlich der Bundespräsident, der die Auflösung des Bundestages anordnen muss, diese Auflösung verweigern. Doch dies ist nicht geschehen. Die darauffolgenden Klagen beim Bundesverfassungsgericht hatten ebenso keinen Erfolg.
Ich denke, dass sich der Karikaturist auf diesen Sachverhalt bezieht, wenn er Schröder an den Pranger stellt und ihn zwar nicht mit Steinen (wie im übertragenen Sinne die „echte“ Vertrauensfrage symbolisiert sein könnte) sondern nur mit Eiern bewerfen lässt (was die „unechte“ Vertrauensfrage symbolisieren könnte, die ja ‚nur‘ auf Neuwahlen abzielte, die Schröder zu gewinnen hoffte, wohingegen eine echte Vertrauensfrage meist in Situationen gestellt wird, wo auch die Beliebtheitswerte der betroffenen Regierung aufgrund polarisierender Themen und als schlecht empfundener Leistungen im Keller sind, was zum Verlust von Stimmenanteilen und der Regierungsrolle führen kann - im Falle von 2005 war dies dann ironischerweise auch nahezu so, was dazu führte, dass Rot-Grün nach der Neuwahl keine Mehrheit mehr zum koalieren hatte und die SPD zusammen mit der CDU regierte, allerdings dann ohne Schröder mit Angela Merkel als Kanzlerin)
Weiterhin könnten die Eier die Fragwürdigkeit dieser Aktion von Schröder symbolisieren, weil Politiker (siehe Helmut Kohl im Mai 1991) von wütenden Bürgern als Ausdruck ihres Missfallens gern mit Eiern beworfen werden.
Als Überblick zu dem Thema würde ich den Wikipedia-Artikel zur Vertrauensfrage empfehlen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensfrage
Für eine tiefergehende Befassung mit dieser Materie:
Wolfgang Heyde, Gotthard Wöhrmann: Die Auflösung und Neuwahl des Bundestages 1983 vor dem Bundesverfassungsgericht. Heidelberg 1984
Wolf-Rüdiger Schenke, Peter Baumeister: Vorgezogene Neuwahlen, Überraschungscoup ohne Verfassungsbruch?. In: Neue Juristische Wochenschrift. 2005, S. 1844–1846.
Michael F. Feldkamp: Chronik der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers am 1. Juli 2005 und die Auflösung des Deutschen Bundestages am 21. Juli 2005. In: ZParl. Jg. 37, Nr. 1, 2006, S. 19–28.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen weiterhelfen konnten.
Beste Grüße
Thomas (Tommy-X)