Hallo zusammen,
ich habe einen Passus im Arbeitsvertrag (AV), der mir einen Zuschuss zum Krankengeld vom Arbeitgeber (AG) gewährt sobald ich aus der Lohnfortzahlung (LFZ) raus bin und von der Krankenkasse Krankengeld (KG) erhalten. Die Frage ist jetzt, wie soll man diese Formulierung interpretieren:
Ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit erhält Herr XXX eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz der gezahlten Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft) und seiner festen monatlichen Nettovergütung gemäß dieses Vertrages, und zwar nach einer Beschäftigungszeit von
2 Jahren bis zum Ende der 9. Woche,
3 Jahren bis zum Ende der 12. Woche,
5 Jahren bis zum Ende der 15. Woche,
8 Jahren bis zum Ende der 18. Woche,
10 Jahren bis zum Ende der 26. Woche,
15 Jahren bis zum Ende der 39. Woche.
Mein Verständnis davon ist, dass mein AG nach der 6 Woche Krankheit eine Ausgleichszahlung in der Höhe vornimmt, damit ich an mein „normales“ Netto wieder habe am Ende des Monats? Oder interpretiere ich das falsch? Kann eventuell eine betriebliche Vereinbahrung die Regelung aus meinem AV übersteuern?
Bin gespannt auf eure Meinungen!
Beste Grüße