Die Unfallversicherung hat nun einen Brief an die bahndelten Ärzte gesendet, damit diese anhand der Berichte eine Feststellung treffen. Geht das ohne Untersuchung ?
Was muss genau bei der Invalitätsfeststellung mit einbezogen werden ? Nach einem schweren Verkehrsunfall ist die Hüfte meines Mannes eingeschränkt( Beckenringfraktur) es ist kein Sitzen in 90 Gradstellung möglich. Das Knie ist durch eine Patellafraktur und anschließender Verknöcherung steif. Der Ellebogen ist versteift die beiden kleinen Finger sind halb Taub und die Handkraft weniger durch Ulnarisriß. Wie sieht es bei Narbenbildung aus? Wird das auch irgendwie berücksichtigt ? Wie kann eine kosmetische Operation geltend gemacht werden (noch ist nichts gemacht worden)Durch ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Blutungen wissen wir heute selber noch nicht ob dadurch irgendwelche Funktionen des Gehirn beeinträchtigt sind. (zum Beispiel wenn ganz neues Gelernt werden müsste (Merkfähigkeit). Wurde noch nie ausgetestet.
Hallo,
ich kenne nur die Festellung der Invalidität bei privaten Unfallversicherungen. Dort wird tatsächlich „begutachtet“. D.h. man wird befragt, untersucht, Bewegungsfähigkeit vermessen. Allerdings werden erst diverse Unterlagen an den Gutachter verschickt und dann folgt der eigentliche Termin. Evtl. musst du dich einfach nur gedulden.
Du müsstest aber mal bitte schreiben, um welche Art von Versicherung es sich handelt.
Gruß von
Anna
Ja es geht um die Private Unfallversicherung. Diese sollte ein Gutachten anfordern.
Sie schrieben an die Klinik das diese ja sicher anhand der ärztlichen Berichte möglich wäre.
Guten Morgen,
finde ich auch komisch. Das widerspricht meiner eigenen Erfahrung und auch der Vorgehensweise bei Schadensfällein im Bekanntenkreis. Ein ziemlich kleiner Schaden wurde mal vom behandelnden Arzt begutachtet, aber eben auch nicht einfach nur nach Aktenlage. Außerdem war es dabei auch nur der Arzt von der Nachbehandlung, die OP war woanders. Ansonsten wurden immer externe Gutachter eingeschaltet.
Mal schauen, ob sich noch ein Versicherungexperte zu Wort meldet…
Viele Grüße von
Anna
Guten Tag,
auch meinen Erfahrungen entspricht es, dass bei solchen Fällen ein externer Gutachter hinzugezogen wird - kommt vielleicht auch noch.
Meine dringende Empfehlung: setzen Sie sich mit Frau AB (darf ich hier wohl nicht ausschreiben - finden Sie aber, wenn Sie unter ‚Versicherungsberaterin in Kaarst‘ googeln) in Verbindung. Sie hat sich als zugelassene Versicherungsberaterin auf die vorgerichtliche Abwicklung von Leistungsfällen in der privaten Unfallversicherung spezialisiert.
Hallo,
zunächst; die Teilnehmer dieses Forums habe ein Anrecht darauf freundlich begrüßt zu werden.
Die Unfallversicherung hat nun einen Brief an die bahndelten
Ärzte gesendet, damit diese anhand der Berichte eine
Feststellung treffen. Geht das ohne Untersuchung ?
Eventuell kann der Grad der Invalidität schon anhand dieser Unterlagen festgestellt werden. Ist dies nicht der Fall, so kann ein später zu beauftragender Mediziner aus den Unterlagen erste Schlüsse ziehen und sich genauer vorbereiten.
Was muss genau bei der Invalitätsfeststellung mit einbezogen
werden ?
Die Unfallversicherung leistet nach einer „Gliedertaxe“ Siehe:
http://www.klipp-und-klar.de/dateien/dokumente/versi…
? Wie kann eine kosmetische Operation geltend gemacht werden
Leistungen nur; wenn Inhalt des Vertrages. Es gilt aber das für derlei Kosten meist auch schon die Krankenkasse zahlt
Gruß J.K
Hallo,
Meine dringende Empfehlung: setzen Sie sich mit Frau AB (darf
ich hier wohl nicht ausschreiben - finden Sie aber, wenn Sie
unter ‚Versicherungsberaterin in Kaarst‘ googeln) in
Verbindung.
Meine Empfehlung: Bevor die betroffene Person Rechtsbeistand holt…
zunächst eine Kosten/Nutzen - Rechnung. Frau AB wird ihre Leistungen nicht aus reiner Nächstenliebe erbringen sondern in Rechnung stellen.
Gruß J.K.
Hallo Anna,
es kommt immer auf die Schwere des Unfalls an.
Bei solchen Unfällen ist es üblich, dass zuerst Unterlagen, oder Gutachten von dem Krankenhaus angefordert werden.
Unter Umständen ist die Behandlung auch noch nicht abgeschlossen.
Das Versicherungsunternehmen hat danach immer noch die Möglichkeit einen eigenen Gutachter einzuschalten.
Gruß Merger
Guren Tag,
ich zitiere:
„Nach einem schweren Verkehrsunfall ist die Hüfte meines Mannes eingeschränkt( Beckenringfraktur) es ist kein Sitzen in 90 Gradstellung möglich. Das Knie ist durch eine Patellafraktur und anschließender Verknöcherung steif. Der Ellebogen ist versteift die beiden kleinen Finger sind halb Taub und die Handkraft weniger durch Ulnarisriß.“
Ich denke, diesen Fall sollte man nicht im Do-It-Yourself-Verfahren durchziehen, sondern sich von Beginn an professionelle Hilfe holen. Fehler, die zu Beginn gemacht werden, kann man später meist nicht mehr korregieren. Was Frau AB (oder gerne auch sonstige kompetente und professionelle Dienstleister)konkret an Honorar nimmt, teilt sie m.W. vorab mit - somit besteht durch eine Anfrage kein Kostenrisiko.
Hallo,
für solche Fälle gibt es auch Fachanwälte mit medizinischen Kenntnissen.
Nur sollte man auf jeden Fall das Gutachten bzw. eine Stellungnahme des Krankenhauses arwarten.
Denn im Vorfeld jemanden einzuschalten wie z.B Frau AB ist nicht sinnvoll.
Gruß Merger
Hallo Joerg,
vielen Dank für die Antworten.
In den Gliedertaxen ist meißt nur von einem Verlusst z. B. Bein ab oberhalb des Oberschenkels die Rede.
Wie sieht es bei Einschränkungen aus ? Becken z.B. eingeschränkt aber noch vorhanden.
Finger sind ja noch da aber beeinträchtigt.
Sind Narben auch Beeinträchtigungen ? (Psyche).Solche Sachen stehen dort nie.
Wie kann eine kosmetische Operation geltend gemacht werden ?
Damit ist gemeint, kann man diese einfach durchführen (wenns natürlich mitversichert ist) und dann die X-Summe einfordern ? Wie geht man da vor?
Hallo,
In den Gliedertaxen ist meißt nur von einem Verlusst z. B.
Bein ab oberhalb des Oberschenkels die Rede.
Wie sieht es bei Einschränkungen aus ? Becken z.B.
eingeschränkt aber noch vorhanden.
Bewegungseinschränkungen z.B. der Gliedmaßen führen dann zu entsprechend anteiliger Invalidität nach der Taxe. Daher auch Anforderung der med. Unterlagen
Sind Narben auch Beeinträchtigungen ? (Psyche).Solche Sachen
stehen dort nie.
Das wird leider nicht berücksichtigt.
Wie kann eine kosmetische Operation geltend gemacht werden ?
Wenn denn eine solche durch einen Mediziner angeraten; zunächst mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen. Anschließend; soweit von dort keine oder nur anteilige Kostenbeteiligung - Kontaktaufnahme mit der Unfallversicherung unter Schilderung des konkreten Anliegens. Dies sollte vor einem Eingriff erfolgen!
Gruß J.K.