Invaliditätsgrad bei Burnout

Angenommen eine Person war 20 Jahre Selbständig als Produktentwickler im Lebensmittelbereich und Privat Versichert. Dann verliert die Person durch einen Unfall vor einem Jahr auf dauerhaft den für diesen Beruf essentiellen Geruchssinn.
Die Person ist über 50 Jahre alt und hat dadurch sehr große Probleme im Beruflichen und Privaten Umfeld. Die Person ist seit einem Jahr in Therapeutischer Behandlung ( Burnout Syndrom) und möchte jetzt die Invaliditätsgrenze heraufsetzen lassen.

Was kann die Person, und wie ?

Wie ist der Ablauf bei Privaten Invaliditätsversicherungen ?

Nach welchen Sätzen wird der Grad der Invalidität bei Burnout eingestuft?

Wer stuft für Privatversicherer ein

Hallo,
ich könnte mir vorstellen, dass es sehr schwer ist, bei Burnout einen Grad der Behinderung zu bekommen, da das ja als psychische Störung und heilbar angesehen wird.

Was anderes ist die Berufsunfähigkeit (nicht: Arbeitsunfähigkeit).
Wenn der Mensch nicht mehr riechen kann, das in seinem Beruf aber muss, dann ist er berufsunfähig. Deckt die private Versicherung das ab?

Gruß von Bixie

Hallo,

Hallo,

ich könnte mir vorstellen, dass es sehr schwer ist, bei
Burnout einen Grad der Behinderung zu bekommen, da das ja als
psychische Störung und heilbar angesehen wird.

Leider schreibst Du in einem Satz mehrfachen Unsinn.
Ob heilbar oder nicht, spielt für einen GdB erst mal keine Rolle. Die Auswirkungen der Krankheit werden beurteilt, ein GdB festgestellt und erst dann beurteilt, ob eine Befristung bzw. „Heilungsbewährung“ nötig und angemessen ist.
Bei psychischen Krankheiten wird in meinem Umfeld idR unbefristet festgestellt. Das Versorgungsamt hat aber immer die Möglichkeit, einen Bescheid (auch unbefristete) für die Zukunft zu überprüfen - zB anläßlich einer Ausweisverlängerung.
Burn-out selbst ist keine diagnostizierbare Krankheit gem. ICD-10.
Deswegen werden idR die Symptome je nach Schwere einer Diagnose aus dem Bereich F 32 oder aber bei Chronifizierung F 33 zugeordnet:
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10…
Diagnose und Symptome (zB Erschöpfung, Konzentrationsstörungen, Ängste) werden dann vom Versorgungsamt gem. Nr. B 3.7 der „versorgungsmedizinischen Grundsätze“ (Anlage zu § 2 VersmedV) bewertet:
http://www.schwbv.de/pdf/gdb_tabelle.pdf
Ist der „Burn-out“ behandlungsbedürftig, zB durch eine ambulante Psychotherapie, ist der „Krankheitswert“ gegeben und somit ein Mindest-GdB von 30 anzuerkennen. Mit diesem Mindest-GdB von 30 kann ein AN dann ggfs. einen Antrag auf Gleichstellung stellen.

Gruß von Bixie

&Tschüß
Wolfgang

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