Invaliditätsgrad nach Kniebinnenschaden?

Hallo, ich hatte ein Totalschaden im Knie mit Riss des VKB,Riss innen/aussen Meniskus, Riss Innenband sowie einer Impressionsfraktur der Femorkondyle im Oberschenkelknochen.
Meine Frage: Habe ich einen Anspruch aus der Unfallversicherung an Invaliditaet weil das Knie nicht mehr völlig wiederhergestellt werden konnte?
Wenn ja, kann mir jemand sagen um wieviel Prozent es sich dabei Handelt?

Hallo,

da müsstest Du in Deinen Bedingungen nachschauen. Im Normalfall hat man einen Anspruch aus der Unfallversicherung, wenn der Unfall der Versicherung bedingungsgemäß gemeldet wurde und der Invaliditätgrad einen gewissen %-Satz beträgt. Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt vom Grad der Invalidität ab, z. B. Verlust des Daumens 10% (ganzer Daumen weg), wenn nun nur ein Teil feheln würde reduziert sich der %-Grad. Festgestellt wird dieses durch einem Arzt.

Ich hoffe diese Antwort war ein wenig hilfreich.

Viele Grüße, gute Besserung
Evi

Es wird unterrschiedlich behandelt und abgerechnet!!

JA, wenn auch nur 1% der „Beeinträchtigung“ der Bewegungs- und Belastungsfähigkeit bleibt, entsteht ein Ersatzanspruch aus einer privaten Unfallversicherung.

Die Gliedertaxe: https://www.google.de/search?q=gliedertaxe+unfallver…

ist bei den Versicherungsgesellschaften gleich.
Danach richtet sich die Invaliditätsleistung.

Hallo MaiRie

Hallo, ich hatte ein Totalschaden im Knie mit Riss des
VKB,Riss innen/aussen Meniskus, Riss Innenband sowie einer
Impressionsfraktur der Femorkondyle im Oberschenkelknochen.

Autsch, das klingt nach Weh…

Meine Frage: Habe ich einen Anspruch aus der
Unfallversicherung an Invaliditaet weil das Knie nicht mehr
völlig wiederhergestellt werden konnte?

Das kann Dir hier mit diesen Infos keiner sagen.

  1. Hast Du eine private Unfallversicherung?
  2. Sind die Beiträge bezahlt?
  3. War es ein Unfall (im Sinne der Vers.bedingungen)?
  4. Ist der Unfall fristgerecht gemeldet worden?
  5. Ist ein Anspruch fristgerecht angemeldet worden?
  6. Ist die dauernde Beeinträchtigung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten?

Wenn ja, kann mir jemand sagen um wieviel Prozent es sich
dabei Handelt?

Nein, das wird ein Gutachter (Arzt) entscheiden, das ist per Ferndiagnose nicht möglich.

LG und gute Besserung Dirk

hallo,
die bewegungseinschränkung des beines wird in einer prozentzahl ermittelt. dann wird bei einer dauernden einschränkung der invaliditätsgrad ermittelt.
Das Knie hat lt. Gliedertaxe 70% der Gesamtsumme.
Wenn das Knie nicht mehr zu gebrauchen und nicht mehr beweglich ist, stellt dir der begutachtende Arzt die entsprechende Bescheinigung aus.
Wenn das Knie noch beweglich und zu benutzen ist, stellt der den Einschränkungsgrad des Knies fest.
Dieser Einschränkungsgrad bezieht sich auf die 70% max.
D.h. z.B. Einschränkung 50% = 50% von 70 = 35% der Versicherungsumme zzg. progression.
Der Behinderungsgrad wird erst etwa 1J. nach dem Unfall festgestellt.

Hallo zurück !

Es ist die Aufgabe des Versicherungsnehmers sich um die ärztliche Feststellung der Invalidität zu kümmern, um so auch Ansprüche aus der Unfallversicherung an die Versicherungsgesellschaft zu stellen.

Den Grad der Invalidität stellt i.d.R. der behandenlte Arzt / Klinik fest.

Noch eine Anmerkung zu Meldepflicht bzw. der Meldefrist.

Wichtig ist , der Versicherung unverzüglich bzw.so schnell wie möglich und auch so ausführlich wie möglich die Beeinträchtigung zu melden und dann auch binnen von 15 Monaten die Invaliditätsansprüche geltend zu machen, damit die Unfallversicherung dann auch zahlt.

Darauf hat die Hamburg-Mannheimer Leben nun auch hingewiesen aufgrund eines aktuellen Urteils des Amtsgerichts München. Hierbei wurde im Falle eines Mannes beschieden, der bei einem Unfall einen Knöchelbruch erlitten hatte. Über diesen Bruch informierte er auch seine Unfallversicherung, es war jedoch nicht absehbar gewesen aufgrund der ärztlichen Prognosen, dass es sich bei um einen Schaden von Dauer handeln würde.

Nach einem Jahr jedoch stellte sich heraus, dass der Unfallschaden den Versicherten dauerhaft beeinträchtigen würde.

Dies jedoch meldete er seinem Versicherungsunternehmen nicht umgehend, sondern ließ ein weiteres Jahr verstreichen, bis er sich an seine Unfallversicherung wendete mit seinen Invaliditätsansprüchen.

Die Versicherung lehnte aufgrund des langen Zeitraums eine Zahlung ab. Die Richter vom Amtsgericht München gab der Ablehnung dann auch Recht, da das erste eingereichte Schadensformular, in dem keine entsprechende Prognose für die dauerhafte Beeinträchtigung des Versicherten vorhanden gewesen war, nicht als Schadensmeldung ausgereicht hätte.

gruß

www.tuerk-versicherungen.de

Hallo, das hört sich ja nicht so gut an.
Frage: hast Du den Unfall gemeldet -beim Versicherer?
Hast Du, wenn ja, einen Anspruch auf Invaliditätsleistung gestellt?
Ok?
Wenn ja, bitte nochmals melden.

Wenn unfallbedingt eine dauerhafte körperl. Beeinträchtigung verbleibt, besteht grundsätzl. ein Anspruch gegen die UV.
Die prozentuale Höhe wird von einem Arzt im Rahmen eines entspr. Gutachtens festgestellt.
Dazu wendet man sich an seinen UV-Versicherer.

Wenn künftig mal eine (Unfall-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo MaiRie,

einen Anspruch haben Sie aus der Invaliditätsleistung einer Unfallversicherung erst nach einem Jahr. Nach einem Jahr muss ein Arzt den endgültigen Invaliditätsgrad feststellen und im Anschluss daran erhalten Sie eine dementsprechende Leistung (laut der Invaliditätsstaffel / Gliederrtaxe), wie es in den jeweiligen Versicherungsbedingungen beschrieben ist.

Eine Angabe „wieviel Prozent“ kann ich Ihnen beim besten Willen nicht machen, aber ein Beispiel kann ich Ihnen geben: Bei einer festgestellten Funktionsunfähigkeit (laut des allgemeinen Unfallbedingungswerkes) des Beines unterhalb des Knies, wäre es ein Invaliditätsgrad von 50%.

Ich hoffe, dass ich Ihnen ein wenig behilflich sein konnte und wünsche Ihnen beste Genesung.

Grüße
tripleZ