Man stelle sich folgende (komplizierte) Situation vor:
Die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses verstirbt. Sie vererbt das Haus ihren Kindern und legt fest, dass der Lebensgefährte ein lebenslanges unentgeldliches Wohnrecht behält.
Die Kinder/Erben verkaufen das Haus samt Wohnrecht. Sie erheben bis heute keinerlei Anspruch auf sämtliches Inventar. Auch nicht auf solches, dass zum Zeitpunkt des Verkaufes in Bereichen des Hauses stand und steht, die nicht unter das Wohnrecht fallen (Garage, Kellerräume, Gartenlaube).
Nachdem die neuen Käufer bereits einige Monate mit im neu erworbenen Haus wohnen, fällt es dem Wohnrechtsinhaber und ehemaligen Lebensgefährten der Vor-vor-Besitzerin plötzlich ein, ungefragt Inventar aus besagten Räumlichkeiten zu entfernen und an Verwandte zu verschenken (z.B. Gartengerät, Werkzeug, Kühlschrank, Geschirr, Wand- und Deckenlampen(!)…). Er begründet dies damit, dass diese Gegenstände zu Lebzeiten des ursprünglichen Besitzers gemeinsam angeschafft wurden.
- Sehe ich es richtig, dass ein Besitzanspruch doch bestenfalls von den Erben bzw. Verkäufern, also den Kindern der ehemaligen Besitzerin geltend gemacht werden dürfte? (Randnotiz: Eine Inventarübernahme wurde nicht im Kaufvertrag vereinbart. Ein Verzicht auf alle beim Verkauf noch im Haus befindlichen Dinge wurde aber mündlich erklärt. Letztlich sind es ja aber auch nicht die Erben/Verkäufer, die plötzlich einen Anspruch erheben.)
2.Oder besteht wegen ehemaliger Lebensgemeinschaft doch ein Besitzanspruch? Und wenn ja:
3.Wenn bereits mehr als 1 Jahr vergangen ist, seit das Haus insgesamt 2 Mal den Eigentümer gewechselt hat, besteht dieser Anspruch immer noch? Oder gibt es eine Art Verjährung, die einem Verzicht gleichkommt.
- Gehören Lampen, die fest an Wand und Decken installiert sind im Zweifel auch zum beweglichen Inventar?
Letztlich ärgern sich die neuen Eigentümer weniger über die tatsächlichen Gegenstände und Werte. Aber über das ungefragte abmontieren von Lampen, auch aus Gemeinschaftsräumen, ärgern sie sich dann doch enorm.
Vielen Dank für eure Einschätzung!