Inventar bei Hauskauf

Man stelle sich folgende (komplizierte) Situation vor:

Die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses verstirbt. Sie vererbt das Haus ihren Kindern und legt fest, dass der Lebensgefährte ein lebenslanges unentgeldliches Wohnrecht behält.

Die Kinder/Erben verkaufen das Haus samt Wohnrecht. Sie erheben bis heute keinerlei Anspruch auf sämtliches Inventar. Auch nicht auf solches, dass zum Zeitpunkt des Verkaufes in Bereichen des Hauses stand und steht, die nicht unter das Wohnrecht fallen (Garage, Kellerräume, Gartenlaube).

Nachdem die neuen Käufer bereits einige Monate mit im neu erworbenen Haus wohnen, fällt es dem Wohnrechtsinhaber und ehemaligen Lebensgefährten der Vor-vor-Besitzerin plötzlich ein, ungefragt Inventar aus besagten Räumlichkeiten zu entfernen und an Verwandte zu verschenken (z.B. Gartengerät, Werkzeug, Kühlschrank, Geschirr, Wand- und Deckenlampen(!)…). Er begründet dies damit, dass diese Gegenstände zu Lebzeiten des ursprünglichen Besitzers gemeinsam angeschafft wurden.

  1. Sehe ich es richtig, dass ein Besitzanspruch doch bestenfalls von den Erben bzw. Verkäufern, also den Kindern der ehemaligen Besitzerin geltend gemacht werden dürfte? (Randnotiz: Eine Inventarübernahme wurde nicht im Kaufvertrag vereinbart. Ein Verzicht auf alle beim Verkauf noch im Haus befindlichen Dinge wurde aber mündlich erklärt. Letztlich sind es ja aber auch nicht die Erben/Verkäufer, die plötzlich einen Anspruch erheben.)

2.Oder besteht wegen ehemaliger Lebensgemeinschaft doch ein Besitzanspruch? Und wenn ja:

3.Wenn bereits mehr als 1 Jahr vergangen ist, seit das Haus insgesamt 2 Mal den Eigentümer gewechselt hat, besteht dieser Anspruch immer noch? Oder gibt es eine Art Verjährung, die einem Verzicht gleichkommt.

  1. Gehören Lampen, die fest an Wand und Decken installiert sind im Zweifel auch zum beweglichen Inventar?

Letztlich ärgern sich die neuen Eigentümer weniger über die tatsächlichen Gegenstände und Werte. Aber über das ungefragte abmontieren von Lampen, auch aus Gemeinschaftsräumen, ärgern sie sich dann doch enorm.

Vielen Dank für eure Einschätzung!

Hallo,

soweit mir bekannt ist (aber dies hier ist eher eine Sache für einen Rechtsanwalt), gehen mit Eigentumsumschreibung sämtliche noch im Objekt befindliche Besitztümer auf den Käufer über, somit ist ein nachträgliches Entfernen von Gegenständen nicht rechtens.

Ich frage mich jedoch, wie der Wohnungsberechtigte noch an die Gegenstände heran kommt? Hat er noch einen Schlüssel, obwohl sein Recht nicht mehr existiert??? Das sollte nicht so sein!

Gruß
i73

Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus. Im Keller existieren Gemeinschaftsräume, und solche, die welche waren, jetzt aber keine mehr sind. Diese ehemaligen Gemeinschaftsräume sind aus finanziellen Gründen noch nicht abgetrennt. Allen Beteiligten ist theoretisch aber klar, wo der Grenzpfosten steckt!

Hallo,

was ich sicher weiß ist, dass die Lampen zum Inventar gehören und nicht dem Besitzer des Hauses, den sie sind kein Einbau. Um rechtlich relevante Auskünfte zu erhalten, sollten Sie einen Rechtsanwalt befragen bzw. Sie sollten Auskunft bei der ÖRA einholen.

Moralisch liegt der Fall jedoch völlig anders. Die ursprüngliche Eigentümerin hat es doch wohl gut gemeint und wollte die rechtlichen Erben nicht benachteiligen. Deshalb hat der Lebensgefährte nur Wohnrecht erhalten und das Erbe wäre zu einem späteren Zeitpunkt an Sie gefallen. Ich weiß selbst aus einer nicht ehelichen Beziehung, dass über das was gemeinsam angeschafft/gekauft wurde, nicht erst diskutiert wurde, was passiert später damit - wem gehört es? Dass dieser Mann nun plötzlich seine mehr oder weniger eigenen Sachen verkauft/vrverschenkt liegt vielleicht an der scheinbar nicht so herzlichen Beziehung zwischen Ihnen.

Ich will kein Moralapostel sein, aber jede Gehässigkeit rächt sich irgendwann automatisch - manchmal erst so spät, dass der andere die „höhere“ Gerechtigkeit nicht mehr erfährt.

In diesem Sinne

Hulda aus Fulda

Hallo,

gehen Sie am Besten zu einem Rechtsanwalt! Wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, hat dieses Recht zu Lebzeiten Bestand! Keine kauft ein Haus mit Wohnrecht, um selber darin zu wohnen!!!

Die alte Eigentümerin hat mit dieser Konstellation einen klaren Zweck verfolgt: die Kinder sollen die Immobilien bekommen, aber der Lebensgefährte soll sie nutzen können.

Damit war die Immobilie eigentlich entwertet und konnte nicht verkauft werden. Wenn jetzt aber doch jemand die Immobilie kauft, muss er den Berechtigten einziehen lassen!

Für den Rest nehmen Sie sich bitte einen Anwalt.

Grüße

Jens Gause

Oje, das klingt kompliziert und ich habe glücklicherweise mit sowas keinerlei Erfahrung. Bin grundsätzlich der Meinung, dass sich alles auch außeranwaltlich klären lässt. Hier aber ist die Anwältin m. E. die beste Wahl! Viel Erfolg.

man sollte immer alles schriftlich klären und dann die Räume verschließen, an die sonst niemand ran darf…