Nach unserem Einbruch und Einreichung des Schadensverzeichnisses (mit Rechnungen) hat die Generali ein Inventarverzeichnis verlangt. Es geht um den Abschlag wegen Unterversicherung. Man kann jahrelang einzahlen, nie einen Schaden haben und wird dann gezwungen, jede Haarnadel zu zählen und zu bewerten. Nun habe ich ja auch eine Wohngebäudeversicherung. Muss ich in meinem Schadenverzeichnis die Deckenlampen mit angeben? Die sind doch mit dem Gebäude verbunden, wie die Einbauküche auch, oder?
Ist das richtig? Weiss das jemand genau?
Bedanke mich im voraus.
Grüße Monika