Inventarverzeichnis nach Einbruch

Nach unserem Einbruch und Einreichung des Schadensverzeichnisses (mit Rechnungen) hat die Generali ein Inventarverzeichnis verlangt. Es geht um den Abschlag wegen Unterversicherung. Man kann jahrelang einzahlen, nie einen Schaden haben und wird dann gezwungen, jede Haarnadel zu zählen und zu bewerten. Nun habe ich ja auch eine Wohngebäudeversicherung. Muss ich in meinem Schadenverzeichnis die Deckenlampen mit angeben? Die sind doch mit dem Gebäude verbunden, wie die Einbauküche auch, oder?

Ist das richtig? Weiss das jemand genau?

Bedanke mich im voraus.

Grüße Monika

Und das würde ich machen.
Weil

wird dir eh nachgesagt. Kennen wir doch :rage:

Darum schließt man die Versicherung auch nur ab, wenn auf die Unterversicherungsklausel verzichtet wird. Ist eigentlich Standard. Aber gut, hilft Euch nicht weiter.

Nein, und auch eine Einbauküche ist nicht zwangsläufig wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. Und selbst wenn es so wäre: mit einem Einbruchschaden hat eine Wohngebäudeversicherung nichts am Hut.

Gruß
C.

Hallo,

schreib doch bitte nicht so einen Blödsinn.

Es gibt seit 20 Jahren die Unterversicherungsverzichtzusage. Wenn da jemand drauf verzichtet, dann muss er halt jetzt eine Aufstellung machen; war doch seine Entscheidung!

Gruß
Tycoon

3 Like

Hallo,

Deckenlampen sind immer Hausrat.

Einbauküchen sind zu 99% Hausrat. https://schlemann.com/einbaukueche-hausratversicherung-oder-wohngebaeudeversicherung/

Gruß
Tycoon