Hallo nochmal,
Ich habe leider noch ein Verständnisproblem.
Werden wir schon aufklären.
Wen man am, oder zwischen Ex-Tag und Auszahlungstag Neuanteile
erwirbt, zum um die Ausschüttung verminderten Preis, erhält
man rein rechnerisch letztlich ja doch eine Art indirekte
Ausschüttung? Denn die Ausschüttung ist dann quasi im
geringeren Kaufpreis enthalten.
Nein… da denkst du nur verkehrt rum.
Ich bekomme nur den korrekten Preis weil sich der Wert durch die Ausschüttung reduziert.
Lassen wir die Berechnung des Ausschüttungsertrages und dessen
Wiederanlage mal außen vor.
Vielleicht ein Beispiel, damit ich weiß, ob ich das auch
wirklich verstehe.
Z. B. Kurs am EX-Tag = 10 €, Ausschüttung = 0,10 €
Wenn ich am EX-Tag nun für 100 € Anteile kaufe. Kaufe ich die
dann zum Preis von 10 €, oder für 9,90 €?
Vereinfacht: 9,90
Das ist so nicht ganz korrekt.
Thesaurierung: Wert der vorhandenen Fondsanteile steigt.
Da gibt es dann auch keinen Abschlag auf den Kurs und keine
neuen Anteile.
Wiederanlage:
Es wird zunächst ausgeschüttet und automatisiert wieder
angelegt.
Daher neue Anteile.
Das verstehe ich leider auch nicht. Der Wert der erworbenen
Anteile ist ja immer der aktuelle Kurswert.
Bei der Thesaurierung erhält man also keine weiteren Anteile
im Wert der Ausschüttung?
Es wird nur der Ausschüttungspreis auf den Kurswert
aufgeschlagen?
Dann gehen einem die Dividenden ja verloren, wenn man an dem
Tag nicht zu dem höheren Kurs verkauft.
Da habe ich wohl noch einen Denk- und Verständisfehler
Oder ich mich unklar ausgedrückt.
Thesaurierende Fonds reinvestieren die Erträge laufend. Es gibt keine Ausschüttung im klassischen Sinne.
Der Wert wächst laufend. Die „Auschüttungen“ erhöhen das Fondsvermögen.
Da nichts ausgeschüttet wird, bleibt der Kurs gleich und es gibt keinen Abschlag.
Der Hauptunterschied zur Wiederanlage liegt in der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung.
Bei der Wiederanlage wird i.d.R. erst (unter Steuerabzug) ausgeschüttet und dann reinvestiert.
In der Theorie entspricht der Wertzuwachs des Fonds bei einer Thesaurierung den wieder angelegten neuen Fondsanteilen, weswegen das gerne vom Laien vermauschelt wird.
So… nun dazu:
Stichtag: 30.06. Ex-Tag: 01.07. Zahltag: 08.07.
Der Ausschüttungsbetrag wird nur für Anteile, die am 30.06 im
Depot waren gezahlt.
Das ist korrekt.
Ich habe da ein Problem mit dem Fondsverlauf einer gekündigten
Fondspolice. (Ich weiß, dass das ein schlechtes Geschäft ist.
Wir waren jung und unerfahren )
Shit happens.
Es handelt sich um einen ausschüttenden Fonds, der immer im
Juli ausschüttet.
Der Ertrag aus den Ausschüttungen wird trotzdem wieder
angelegt und in Anteile zum Kurs vom Ex-Tag umgerechnet.
Soweit ok.
Zusätzlich werden per Dauerauftrag zum 1. jeden Monats für
Betrag X Anteile erworben.
Ist quasi wie ein Fondssparplan.
Verstanden.
Nun ist der 1. manchmal ein Feiertag, oder Sa, So, also kein
Banktag. Die KAG weist teilweise für diese Tage dennoch Kurse
aus. Gibt es für einen 1. (egal was für ein Tag) einen Kurs,
nimmt die Vers. diesen Tag, ansonsten den letzten Kurs des
Vormonats.
Zahle ich z. B. für 1. Jan. ein, kaufe ich die Anteile immer
zum Kurs des Vorjahres. Das ist mal gut und mal schlecht, aber
eigentlich kann das ja nicht korrekt sein.
Des Vortages… und das ist auch korrekt.
Denn wenn der erste vereinbart ist, dann gilt dieser wohl auch.
Da das Fondsvermögen am letzten Arbeitstag vor dem Wochenende Feiertag festgestellt wurde, verändert sich das erst am nächsten Arbeitstag wieder.
In sofern handelt die KAG hier folgerichtig.
Bei einem Dauerauftrag zum 1. erfolgt die Überweisung, bzw.
Valuta ja erst zum nächsten Banktag. Im Okt. 11 war das z. B.
erst der 4.10., weil Mo der 3.10. ein Feiertag war.
Das ist Zahlungsverkehr und nicht vergleichbar.
In obigen Beispiel war der Kurs am 30.09 9,86 € und am 4.10
9,70 €. Das kann verdammt viel Geld sein.
Ja… aber nicht falsch.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Depotbank einem
unabhängig vom tatsächlichen Geldeingang Anteile zu einem
vereinbarten Stichtag gutschreibt.
Oh du glaubst nicht was ich alles - vor allem als ich noch auf der Incomeseite war - alles abgerechnet habe bevor das Geld da war, nur weils ein Markt ist den wir „contractual“ bezahlen. Das waren teilweise xxx Millionen die wir bevorschusst haben.
Am 1.1. kann man m.W nie
Anteile erwerben? Kurse gibt es auch immer frühestens am 2.1.?
Das ist nur ein technischer Aspekt.
Es ist wohl vereinbart dass zum ersten zugekauft wird.
Demnach ist richtigerweise der Kurswert vom 1. gleich der vom 30. da es am zweiten erst wieder Bewegungen gibt.
Ich hoffe das sind jetzt nicht zu viele Fragen.
Nein. Und wenns noch welche gibt… kein Problem.
Ich kann leider keinen Fehler finden der hier gemacht würde.
Gruss highQ