IP Adresse - Rechtsfall

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir bei ein paar Fragen bzgl. Speicherung und Herausgabe von IP-Adressen weiterhelfen.

Folgender Sachverhalt: Die Exfreundin meines Freundes hat über mehrere Monate versucht meinen Freund zurückzubekommen, hat allerdings nur Abwehr und Ignoranz geerntet. Jetzt plötzlich hat mein Freund eine Anzeige von der Kripo erhalten, es geht um Beleidigung und Nachstellung. Seine Exfreundin hat die Anzeige gestellt (vermutlich aus persönlicher Rache, man weiß es nicht). Erst wussten wir nicht worum es ging, bis er heute bei der Polizei war. Es hat sich (zumindest für uns) rausgestellt, dass seine Exfreundin einen Account bei web.de gefälscht hat und im Namen meines Freundes beleidigende E-Mails an sich selbst, an ihre Arbeits Mailadresse (Sparkasse) gesendet hat. Wir hatten einige Gegenbeweise, dass sie diejenige ist, die mich beleidigt und uns hinterher stalkt, deshalb geht die ganze Sache geht jetzt weiter zum Anwalt…

Meine Frage wäre jetzt inwiefern nachgewiesen werden kann, dass sie diese Mails selbst geschrieben hat und es nicht mein Freund war bzw. inwiefern man hier den PC über, den diese Mail geschrieben wurde, ermitteln kann?
•hat ein Richter noch die Möglichkeit IP-Adressen einzufordern?
•werden diese bei versandten E-Mails gespeichert, auch wenn der Account bei web.de vermutlich gelöscht wurde?
•wie lang werden IP-Adressen dort überhaupt gespeichert?
•wie stehen hier die Chancen, dass ein Richter sich dieses Falles überhaupt annimmt oder wird die Klage vermutlich eher fallen gelassen?

Ich weiß, das sind einige Fragen, aber ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank schonmal,

Carina B.

Ich denke, dass hier Aussage gegen Aussage steht. " plötzlich hat mein Freund eine Anzeige von der Kripo erhalten", dies kann so nicht erfolgt sein, denn er soll sich sicher dazu erst einmal äußern. IP-Adressen sagen überhaupt nichts aus, weil diese dynamisch vergeben werden. Feste IP-Adressen haben i.d. R. nur Firmen. Also abwarten. Der Freund hat sich doch geäußert, oder? E-Mails haben auch an sich auch keine Beweiskraft.
Gern mein Kontakt Skype: thomas-klein-berlin

Hallo Carina B.,

nun, jetzt müssen bei allen Emotionen erst einmal die Fakten herausgestellt werden. Eine Anzeige wegen Nachstellung und Beleidigung liegt offensichtlich bereits vor. Wer nun wen über welchen Mailaccount was zugestellt hat oder nicht kann so einfach gar nicht nachgestellt werden, da die IP Adresse nur belegt welcher Rechner im Internet über Provider an welchem Tag/Uhrzeit Daten transferiert hat. Diese Daten dürfen eigentlich laut Bundesdatenschutgesetz gar nicht gespeichert werden. Die EU versucht zurzeit gerade im Rahmen der Datenvorratsspeicherung dagegen vorzugehen. Im Rahmen der internationalen Terrorbekämpfung oder sonstigen Kapitalverbrechen mach das vielleicht noch Sinn, aber hier?
Nun in wieweit hier aus zivilrechtlichen Gründen Daten zur Beweisführung erhoben werden kann oder nicht ist Sache der Justitz. Hier kann der damit beauftragte Rechtsanwalt sicherlich Auskunft geben.
Persönlich glaube ich jetzt nicht das so etwas von Erfolg gekrönt sein wird. So ärgerlich dieser Streit auch sein mag um so sinnvoller wäre es zu versuchen diesen durch ein friedliches Gespräch zu beizulegen, denn so ein Rechtsstreit kann ziemlich Nervenaufreibend und teuer werden.

Der Datenschutzbeauftragte

Hallo,

IP-Adressen können durch den Anbieter des E-Mail Account auf jeden Fall ermittelt werden. Kritischer ist der Rückschluss auf den Nutzer bzw. Anschlussinhaber, der über den Internetprovider erfolgen muss. Diese Daten werden nur für 6 - 24 Monate speichern (siehe dazu http://www.datenschutz.de/feature/detail/?featid=7).

Ich vermute allerdings, dass es zu keiner Verhandlung kommen wird. Die Beweissicherung der Verbindungsdaten könnte der Anwalt aber anstoßen. Ob sich das lohnt hängt davon ab, was die Rechtsfolgen für deinen Freund sein könnten (Unterlassungserklärung, Geldstrafe).

Ich hoffe damit konnte ich etwas weiterhelfen.

Micha

Da es sich hier um einen konkreten Rechtsfall handelt, ist eine Antwort wegen dem Rechtsberatungsgesetz hier nicht möglich. Von daher nur ein paar allgemeine Anmerkungen:

Was wie lange von Web.de gespeichtert wird, ergibt sich aus deren Datenschutzbestimmungen.

Da Internetzugangsprovider die vergebenen IP-Adressen nur bis zu 7 Tage nach Ende der Verbindung speichern (dürfen), dürfte eine Aufklärung des Sachverhalts über die IP-Adresse kaum noch möglich sein.

Eventuell könnten mit computerforensischen Untersuchungen beider PCs Indizien dafür gefunden werden, ob mit einem der beiden PCs der fraglichd Account erstellt und die fraglichen E-Mails geschrieben wurden. Ob der Aufwand hierfür in einem angemessenen Verhältnis zu den Erfolgsaussichten steht, läßt sich von außen nicht beurteilen.

Ob die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellt oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab. Die Chancen auf eine Einstellung kann ein Anwalt nach Akteneinsicht sicher besser beurteilen als ein Außenstehender.

Freundliche Grüße,

W.H.

Liebe Carina,
in Strafrechtsfragen kann ich leider nicht Stellung nehmen.
Ice 'n Heart

Hallo, der Freund sollte zu einem Anwalt gehen, der sich mit Internetrecht auskennt. Das weitere wird dieser veranlassen. Ich denke, man wird ermitteln können, von welchem Computer diie E-Mail versandt wurden. Die Daten werden, soviel ich weiß, 80 Tage vorgehalten.
Außerdem müssen die Beweise vorliegen. Wenn man wie hier eine plausible Gegenansicht vertritt (durch den Anwalt), muss erst geklärt sein, ob diese stichhaltig ist.

Außerdem, Beleidigungssachverhalte sind normalerweise Privatklagedelekte, so dass der Anzeigende selbst die Klage betreiben muss. Nur bei Vorliegen besonderer Merkmale wird ein Staatsanwalt „von Amts wegen“ tätig.

Gruss Siegfried

Hallo Carina,

dasist zwar ziemlich daneben,aber m.E. eher ein Fall für die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft, als für diese Kreise. Sorry

LG
Ulliyo

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir bei ein paar Fragen bzgl. Speicherung
und Herausgabe von IP-Adressen weiterhelfen.

Folgender Sachverhalt: Die Exfreundin meines Freundes hat über
mehrere Monate versucht meinen Freund zurückzubekommen, hat
allerdings nur Abwehr und Ignoranz geerntet. Jetzt plötzlich
hat mein Freund eine Anzeige von der Kripo erhalten, es geht
um Beleidigung und Nachstellung. Seine Exfreundin hat die
Anzeige gestellt (vermutlich aus persönlicher Rache, man weiß
es nicht). Erst wussten wir nicht worum es ging, bis er heute
bei der Polizei war. Es hat sich (zumindest für uns)
rausgestellt, dass seine Exfreundin einen Account bei web.de
gefälscht hat und im Namen meines Freundes beleidigende
E-Mails an sich selbst, an ihre Arbeits Mailadresse
(Sparkasse) gesendet hat. Wir hatten einige Gegenbeweise, dass
sie diejenige ist, die mich beleidigt und uns hinterher
stalkt, deshalb geht die ganze Sache geht jetzt weiter zum
Anwalt… >>>>das ist vernünftig!>>> sieht man bei Web.de im Server von welcher Internetadresse gesandt wurde, nicht den PC>> ja, wenn ein schwerer Straftatbestand vorliegt>>6 Monate (
•wie stehen hier die Chancen, dass ein Richter sich dieses
Falles überhaupt annimmt oder wird die Klage vermutlich eher
fallen gelassen? >>> Kommt auf den Richter und seinerechtliche Beurteilung an. Die Arbeit Ihres Anwalts spielt da auch eine Rolle.

Ich weiß, das sind einige Fragen, aber ich hoffe ihr könnt mir
helfen.

Vielen Dank schonmal,

Carina B.

Hallo Carina,

bei Anzeigen ist es wie mit allen Behauptungen: man muss sie darlegen UND beweisen können.

Wenn ein genügend hoher Tatverdacht besteht, dass die Exfreundin Ihres Freundes sich mittels falscher Identität Straftaten begangen hat, müsst Ihr dies juristisch durchsetzen.

Durch richterliche Anordnung kann der ISV die IP-Adresse herausgeben. Wenn Euch ein Schaden dadurch entstanden ist oder Ihr GEfahr lauft, einer (nicht begangenen!) Straftat bezichtigt zu werden, sollte sich ein Richter / Staatsanwalt dazu durchringen können.

Ich empfehle Euch aber DRINGEND: konsultiert einen versierten Rechtsanwalt in diesen Dingen.

Gruß und viel Erfolg

Hallo,

tja, wenn der Account schon gelöscht wurde. Liegt es an Web.de wielange diese Daten gespeichert werden, richtig (hab keine Info).
Ein Anwalt od. Richter kann wahrscheinlich sehr einfach mit Zustimmung des Accountinhabers an die Daten kommen. Nachverfolgen geht insofern, wenn auch noch die Providerdaten des Surfers (Accountinhaber) vorliegen. Die IP-Adresse sagt alleine noch nicht wer der Surfer war sondern nur wer der Provider war der diese IP-Adresse hat. Nachdem man den Provider herausgefunden hat gehts weiter, der Provider weißt dann dem Nutzer die IP-Adresse zu (meist ständig wechselnd). Bedeutet also, man braucht nicht nur die Daten von Web.de sondern auch vom Provider (hier auch die Frage wielange dieser die Daten speichert - meist nicht länger als 3 Monate).

Alles in Allem bedeutet das… es ist möglich die Daten zurückzuverfolgen aber nur in einem bestimmten Zeitraum… oft nicht länger als 3 Monate (Provider).

Ob ein Beleidigungsfall Begründung genug ist weitere Kosten zu verursachen und Nachzuverfolgen ist doch sehr fraglich, anders wenn es kriminell wird od. bedrohlich.

Naja wie motiviert ein Richter ist kann ich nicht sagen aber wenn könnten die Gerichtskosten sehr teuer werden. :wink:

Es gibt da bei der Nachverfolgung im Internet noch einige weitere Dinge, die zu weit führen würden jetzt zu erläutern.

Servus,
denke, der Fall hat sich schon erledigt - oder?

RS