Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir bei ein paar Fragen bzgl. Speicherung und Herausgabe von IP-Adressen weiterhelfen.
Folgender Sachverhalt: Die Exfreundin meines Freundes hat über mehrere Monate versucht meinen Freund zurückzubekommen, hat allerdings nur Abwehr und Ignoranz geerntet. Jetzt plötzlich hat mein Freund eine Anzeige von der Kripo erhalten, es geht um Beleidigung und Nachstellung. Seine Exfreundin hat die Anzeige gestellt (vermutlich aus persönlicher Rache, man weiß es nicht). Erst wussten wir nicht worum es ging, bis er heute bei der Polizei war. Es hat sich (zumindest für uns) rausgestellt, dass seine Exfreundin einen Account bei web.de gefälscht hat und im Namen meines Freundes beleidigende E-Mails an sich selbst, an ihre Arbeits Mailadresse (Sparkasse) gesendet hat. Wir hatten einige Gegenbeweise, dass sie diejenige ist, die mich beleidigt und uns hinterher stalkt, deshalb geht die ganze Sache geht jetzt weiter zum Anwalt…
Meine Frage wäre jetzt inwiefern nachgewiesen werden kann, dass sie diese Mails selbst geschrieben hat und es nicht mein Freund war bzw. inwiefern man hier den PC über, den diese Mail geschrieben wurde, ermitteln kann?
•hat ein Richter noch die Möglichkeit IP-Adressen einzufordern?
•werden diese bei versandten E-Mails gespeichert, auch wenn der Account bei web.de vermutlich gelöscht wurde?
•wie lang werden IP-Adressen dort überhaupt gespeichert?
•wie stehen hier die Chancen, dass ein Richter sich dieses Falles überhaupt annimmt oder wird die Klage vermutlich eher fallen gelassen?
Ich weiß, das sind einige Fragen, aber ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank schonmal,
Carina B.