Ich schreibe vom handy über mobile Daten. Der Router hat kein dsl Signal.
Die 1&1 Seiten sind mobil ziemlich mühsam. Die mitgelieferten Anleitungen sind nicht so Recht nachzuvollziehen, wie das halt so ist: die Internetseite hat sich wohl seit dem Druck verändert, Menüs sehen anders aus, heißen auch anders.
Anscheinend ist ein voip Passwort eingetragen, ich sehe dort vier Sternchen. Schade, dass ich es nicht kenne, um es im Router einzutragen…
Die Sache mit dem startcode bekam ich gar nicht angeboten, vermutluch, weil auf der Fritzbox eine beta-firmware läuft…
Usw. Usw.
Nunja, bin ich eben offline. Hatte eh damit gerechnet.
Grüße
Bufo
Selbsterfüllende Prophezeiung nennt man das!
Halt durch, morgen ist schon der 5.!
Nunja. Man sagt mir nach, ich hätte eine negative Weltsicht. Ich nenne sie „realistisch“.
Wzbw.
Jetzt bin ich da, aber helfen werde ich dir auch nicht können.
Ein gleichzeitiger Technologie- und Anbieterwechsel geht eigentlich immer in die Hose.
Wenn 1&1 die Anschaltung nicht geschafft hat, dann ruf da an und beauftrage die Weiterversorgung durch die Telekom.
So sieht es das Telekommunikationsgesetz auch vor!
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
(1) Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, gilt Satz 1 entsprechend.
(2) Das abgebende Unternehmen hat ab Beendigung der vertraglich vereinbarten Leistung bis zum Ende der Leistungspflicht nach Absatz 1 Satz 1 gegenüber dem Teilnehmer einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen mit der Maßgabe, dass sich die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent reduzieren, es sei denn, das abgebende Unternehmen weist nach, dass der Teilnehmer das Scheitern des Anbieterwechsels zu vertreten hat. Das abgebende Unternehmen hat im Fall des Absatzes 1 Satz 1 gegenüber dem Teilnehmer eine taggenaue Abrechnung vorzunehmen. Der Anspruch des aufnehmenden Unternehmens auf Entgeltzahlung gegenüber dem Teilnehmer entsteht nicht vor erfolgreichem Abschluss des Anbieterwechsels.
Grüß Dich
@X_Strom
so, nun hat es geklappt.
Entweder, die haben das jetzt geschaltet - wäre aber ein erstaunlicher Zufall, dass das in dem Moment passiert, in dem ich auf die Fritzbox die recover-Datei aufgespielt habe, um die Laborversionen wieder loszuwerden. Ich fürchte, daran könnte es gelegen haben, was ich wiederum von AVM nicht schön fände…
Ich hatte an der 1&1-Hotline aber gesagt, das ich BETA-Firmware auf der Fritzbox habe. Bin heute extra zum Schwiegervater gefahren, um mir die recover runterzuladen…
Ente gut, alles gut.
Danke für’s Mitbangen und die Hilfsversuche. Ich muss jetzt surfen gehen
Bufo