Im Urlaub wurden uns diverse Wertgegenstände aus dem Fahrzeug gestohlen, unter anderem 2 iPads. Ist dies grob fahrlässig und muss die Reisegepäckversicherung nichts zahlen ? Ist das Rechtens ? Da wir Camper sind haben wir diese Versicherung extra abgeschlossen.
Das Zivilrecht unterscheidet leichte Fahrlässigkeit als die erforderlich Sorgfalt ausser acht lassen. Die grob Fahrlässigkeit ist nicht definiert. Es müsste daher die Sorgfalt in hohen Masse verletzt sein. Ich gehe davon aus, dass sie ihr Fahrzeug abgeschlossen haben und daher kann ihnen keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Leider müssen Sie da bei der Reisegepäckversicherung konsequent insistieren und kämpfen. Hoffe dass meine Antwort Ihnen weiterhelfen kann. Gruss R. Manser
OK das hilft mir schon mal weiter dann werde ich dagegen vorgehen. Vielen Dank für Ihre Antwort !