Irrsinn ./. Strafbarkeit

Hallo,

angenommen, jemand kündet überzeugend an, eine Person aus niederen Beweggründen extrem grausam aus der Welt schaffen zu wollen.

Wenn man weiterhin davon ausgeht, dass es für diese Äußerungen Zeugen gibt - ist dieser Irrsinn eigentlich Anlass genug für eine psychiatrische Zwangseinweisung ? Auch, wenn die Tat an sich nicht ausgeführt wird ? Es wird ja zumindest eine extreme seelische Fehlhaltung vorliegen, sonst würde man weder auf die Idee kommen noch die Ausführung der Tat ankündigen.

Gruss

Andreas

Hallo,
wenn die Person außer dieser Äusserung einen „normalen“ Eindruck macht, d.h. psychisch stabil und ein sicheres soziale Umfeld hat, dann ist das eher Sache der Polizei. Die Äußerung kann (und sollte) man zur Anzeige bringen. Allerdings sollte man jetzt nicht erwarten, dass die Polizei bereits handelt. Liegt allerdings diese Anzeige vor, dann wird im Ernstfall sehr schnell reagiert und man weiss bereits, dass etwas vorgefallen ist, bzw. die Hintergründe.

Macht die Person einen psychisch instabilen Eindruck und zeigt sich eventuell auch aggressiv, dann kann man den Sozialpsychiatrischen Dienst kontaktieren. Wenn sie kommen und den Eindruck haben, dass die betreffende Person eine Selbst- oder Fremdgefährdung ausübt, dann werden sie ihn in die Psychiatrie mitnehmen.

Viele Grüße

Hallo,

Wenn sie kommen und
den Eindruck haben, dass die betreffende Person eine Selbst-
oder Fremdgefährdung ausübt, dann werden sie ihn in die
Psychiatrie mitnehmen.

Kann ich aus eigener Erfahrung sagen: Vielleicht nehmen sie denjenigen mit, sicher ist es nicht.
Ich habe selbst erlebt, dass die Behörde bei einer akut suizidgefährdeten Person nichts machte, sondern sie sich selbst überließ. 2 Tage später war sie tot (Überdosis an Tabletten).

Bedenke auch, dass eine „Mitnahme“ immer eine freiheitsentziehende Maßnahme ist, die ein Richter anordnen muss.

Gruss

Iru

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Hallo,

Bedenke auch, dass eine „Mitnahme“ immer eine
freiheitsentziehende Maßnahme ist, die ein Richter anordnen
muss.

Wenn aber jemand sich akut umbringen will, dann holt man doch den Arzt?
Und der müsste dann der Person klar machen, dass diese nun entweder „freiwillig“ mitgeht oder aber zwangweise eingeliefert werden würde - wer allerdings erfahren in der Sache ist, wird freiwillig mitgehen, um sich somit auch wieder jederzeit „entlassen“ zu können aus der Klinik.

Eine andere Person mit dem Tod bedrohen, ist auf jeden Fall eine ernstzunehmende Sache und sollte angezeigt werden!
Zwar wird die Polizei nicht einfach den Übeltäter einsperren, aber es wird zumindest schon aktenkundig, dass jemand bedroht wird.

Irrsinn… die meisten dieser Typen sind total normal… wenn man die Nachbarn fragt!

Gruß
Istiden

Hi Andreas,

wenn diese Person nicht gerade nachweislich einschlägig bekannt ist für fortschreitend ausuferndes Psychopathentum, braucht sie nur abstreiten, diese Drohung ernst gemeint zu haben. Dann ist sie aus dem Schneider.

Selbstverständlich kann man sie dann ja trotzdem noch ohne weiteres wegen der Morddrohung anzeigen, aber gleich mitgenommen und weggesperrt wird sie in jedem Fall nicht (es sei denn, wie gesagt, sie wäre schon vorher aufgrund ähnlicher Geschichten, denen sie auch Taten hat folgen lassen, aktenkundig gewesen) und dann hast du den Salat.

Beste Grüße

Annie

Wenn aber jemand sich akut umbringen will, dann holt man doch
den Arzt?

Wer?

Und der müsste dann der Person klar machen, dass diese nun
entweder „freiwillig“ mitgeht oder aber zwangweise
eingeliefert werden würde

Selbstmord ist nicht strafbar. Und selbst wenn, wär´s ja wohl sinnlos.
Der Versuch ist auch nicht strafbar. Die Ankündigung auch nicht. Also wer soll wenn wo zwangsweise einliefern?

  • wer allerdings erfahren in der
    Sache ist, wird freiwillig mitgehen, um sich somit auch wieder
    jederzeit „entlassen“ zu können aus der Klinik.

man braucht auch gar nicht erst rein, ist einfacher.

Eine andere Person mit dem Tod bedrohen, ist auf jeden Fall
eine ernstzunehmende Sache und sollte angezeigt werden!

Das steht jedem frei.

Und was willst Du nun eigentlich damit sagen?
Hi,

es kommt vor, dass sich Menschen nicht in totaler Abwesenheit anderer Leute und ohne Ankündigungen umbringen wollen.

Selbstmord ist nicht strafbar. Und selbst wenn, wär´s ja wohl
sinnlos.

Und welchen genauen Sinn hat diese Aussage jetzt?

Der Versuch ist auch nicht strafbar. Die Ankündigung auch
nicht. Also wer soll wenn wo zwangsweise einliefern?

Hast Du mal einen Menschen mit Tabletten und anderen netten Stoffen im Körper erlebt, der sich um die Ecke bringen will?
Also, als ich das erlebte, da habe ich den Notarzt angerufen - und weißt Du was, da war das genau, wie ich es in kurzen Worten darlegte.
Und aus welchen Erfahrungen schöpfst Du so?

  • wer allerdings erfahren in der
    Sache ist, wird freiwillig mitgehen, um sich somit auch wieder
    jederzeit „entlassen“ zu können aus der Klinik.

man braucht auch gar nicht erst rein, ist einfacher.

Einfacher ist es, sich weder umbringen zu wollen, noch es zu versuchen, nicht?

Eine andere Person mit dem Tod bedrohen, ist auf jeden Fall
eine ernstzunehmende Sache und sollte angezeigt werden!

Das steht jedem frei.

Gut, dass Du das nochmal extra sagst.

Gruß
Istiden