IS: Voreheliche Selbstbefriedigung mittels Lustsklavinnen?

Hallo liebe Islam-Experten - hoffe, Ihr seid noch da!

Vorweg: Triebtechnische Probleme hatte ich bislang nicht, auch der fehlende Besitz von (qualifizierten) Leibeigenen war (meinerseits) zu verkraften gewesen.

In den Medien wird kräftig gegen den IS gehetzt (normal bei Konflikten, seien sie bloß verwandtschaftlich-nachbarschaftlicher oder zwischenstaatlich-kriegerischer Art) und eine Überprüfung der Behauptungen war mir leider nicht in jedem Fall möglich, habe weder Abo noch URI für das „IS-Magazin“ und am Moschee-Kiosk gab’s das nicht (vielleicht nur unter dem Ladentisch, mal den Friseur darauf ansprechen):

"Ein Mann, der sich noch keine Ehe mit einer Frau leisten könne, habe schlichtweg keine Scharia-konforme Sexalternative, schreibt das IS-Magazin.
Nun aber könne der Mann auch außerhalb der Ehe legalen Geschlechtsverkehr haben, denn, so die krude Logik der Dschihadisten: Sex mit einer Sklavin sei erlaubt, mit der Freundin jedoch nicht.
Ähnlich absurd ist auch die Empfehlung für verheiratete Männer: Das Hausmädchen zu missbrauchen, sei kein feiner Zug - es sei denn, es handele sich dabei um eine Sklavin. Die IS-Anhänger versuchen so schönzureden, dass sie Frauen vergewaltigen."

Die sexuelle Selbstbefriedigung vor einer Ehe ist nach der Rechtsschule der Hanafiten nicht haram, die beiden Koranverse, die von den Wahabiten etc. für ein angebliches Verbot dieses (vorübergehenden!) Notbehelfs nicht selten angeführt werden, enthalten in Wirklichkeit nichts derartiges.

Die hierzulande manchmal sogar wohlwollende Duldung bei z.B. türkischstämmigen Eltern, wenn deren Söhne sich vor der (geplanten) Ehe mit einer Muslima bei anderen (deutschen) Mädchen Erfahrung und Übung aneigneten, wäre nicht nur auf diesen Kulturkreis beschränkt (anders die Selbstverständlichkeit einer „Freundin“ nach der ersten Eheschließung), hätte auch mit dem Koran und der aktuellen Problematik nichts zu tun.

Was aber die Presse dem IS angehängt, vermutlich in den Mund geschoben hat (Zitat oben), wäre ein starkes Stück und, nach allem mir Vorliegenden, evtl. nicht ganz sauber: Es hinge an einem einzigen Schriftzeichen … او (d.h. „oder“) statt nur و (d.h. „und“) … und wäre eine (handgreiflich herbeigeführte) Mehrdeutigkeit, entgegen den eindeutigen Aussagen anderer Verse des Korans, die einer solchen extremen Interpretation allerdings nichts entgegenstellen würden.

Wer hat hilfreiche, zur Klärung beitragende Infos oder Ideen - bitte nur ernstgemeinte Antworten und von Sachkundigen.

Große Grüße
Semsi

Sure 23:1-7 besagt nach überwiegender Ansicht, daß die Muslime ihre Scham bewahren außer gegenüber ihren Ehefrauen „oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen“ (aw ma malakat aymanuhum). Die überwiegende Ansicht ist, daß „die, die sie von Rechts wegen besitzen“ die im Koran übliche Bezeichnung für Sklaven, in diesem Kontext Sklavinnen, ist, und daß das „aw“ an dieser Stelle eine erlaubte Alternative zu den Ehefrauen ist. Nach Muhammad Asad,

der diese Ansicht nicht teilt, impliziert dies, daß Sex mit einer Sklavin außerhalb der Ehe erlaubt sei. Er argumentiert gegen diese Annahme auf Basis anderer Koranstellen, z. B. Sure 4:24f., derzufolge dem Muslim alle Frauen (außer den verheirateten mit der Ausnahme der Sklavinnen) erlaubt seien, vorausgesetzt, er begehrt sie zur Ehe und nicht zur Unzucht. Dies widerspreche der überwiegenden Ansicht, daß „oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen“ eine erlaubte Alternative zu den Ehefrauen in Sure 23:1-7 bedeute, sondern vielmehr das gleiche meine. Er meint „von Rechts wegen besitzen“ meine „durch Ehe“. So würde dann Sure 4:24 „Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, außer euren eigenen“ bedeuten in Übereinstimmung mit dem Kommentar von Fachr ad-Dīn ar-Rāzī

und einer alternativen Auslegung von at-Tabarī

Bzgl. der Sklaven ist Asad der Meinung, daß Sure 8:67 impliziere, daß Sklaven nur im Djihad „erworben“ werden dürften (durch Besiegen und Gefangennahme), daß also die in Sure 23:1-7 und Sure 4:24f gemeinten Sklavinnen während eines Djihads gefangengenommene Frauen seien. Wenn die - von Asad jedoch abgelehnte - herrschende Meinung zutrifft, sieht es so aus, als ob das dem IS unterstellte Verhalten eine gewisse Grundlage im Koran bzw. in dessen überwiegender Auslegung habe.

Weitere Kommentare habe ich mir nicht angeschaut.

Beste Grüße

Oliver

Zum Teil durch Propaganda-Videos des IS über die Köpfung ihrer Opfer. Könnte natürlich alles gefälscht sein.
Oder durch Berichte von Flüchtlingen aus diesen Gebieten. Könnten natürlich gelogen sein.

Sure 24:32-33 führt Asad auch gegen das an, was er Mehrheitsinterpretation von Sure 23:1-7 nennt. In Sure 24:33 bezieht sich das Verbot jedoch auf „Hurerei“ / Prostitution, zu der die Besitzer ihre „fatayat“ aus Begierde nach weltlichen Gütern nicht zwingen sollen, wenn sie, d.h. die (Sklaven-)Mädchen, ehrbar leben wollen (nach Asad „wenn sie selbst heiraten wollen“, wörtlich „wenn sie den Schutz gegen Unkeuschheit wünschen“). Dazu fügt die Ahmadiyya an „indem ihr sie nicht heiratet“. Der Vers schließt, daß Allah die Zwangsprostitution vergibt, wenn doch geschehen. (Allah vergibt im Koran ziemlich viel).

Asad meint, daß der Abschnitt dieses Verses seine Interpretation stützt. Aber das kann man auch anders sehen, weil Zwangsprostitution nicht das gleiche ist wie Sex des Besitzers mit seiner rechtmäßigen Sklavin, wie in Sure 23:1-7 und möglicherweise in Sure 4:24 gemeint. Das ist, wie man sieht, Auslegungssache.

Interessanter ist, daß der Anfang von Sure 24:33 allen vorschreibt, die nicht heiraten können (fehlende Gelegenheit / fehlende Mittel) keusch leben sollen.

Beim Koran verwundert dieses Durcheinander nicht, weil der Koran für seine Widersprüchlichkeit bekannt ist. Mich wundert eher, warum Du den Koran und seine vielen Übersetzungen nicht wegen ihrer Widersprüchlichkeit geißelst, sondern die angeblich vielen widersprüchlichen katholischen Bibeln. Naja …

Beste Grüße

Oliver

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Den Eindruck habe ich eher von Dir und Deinen Postings in diesen Forum.

Als Ergänzung für Mitlesende: In einer (angeblichen) IS-Schrift zum Umgang mit Kriegsgefangenen und Sklaven in FAQ-Form („Su’al wa-Jawab fi al-Sabi wa-Riqab“ - Fragen und Antworten zu Kriegsgefangenen und Sklaven), die im Dezember letzten Jahres über Twitter verbreitet worden sein soll, wird anscheinend genau auf das Koranzitat Bezug genommen, das ich Muhammad Asads Korankommentar folgend in einem meiner früheren Postings zitiert habe. Siehe Question 4

http://www.memrijttm.org/islamic-state-isis-releases-pamphlet-on-female-slaves.html

Beste Grüße

Oliver Walter

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Lieber Oliver,

um solchen (oder ähnlichen, vielleicht gar schlimmeren) spirituellen Flugreisen jenseits von Fragethema und Textinhalt vorzubeugen, hatte ich nachdrücklich um „ernstgemeinte Antworten von Sachkundigen“ gebeten:

Im Irak werden Frauen und Mädchen verschleppt und als Sklavinnen gehalten - das von Leuten, mit denen nicht mal ihre eigenen Brüder verkehren wollten, weil sie irgendwas vor dem Gesicht hätten - und Du machst Dich hier auch noch darüber lustig. Nicht die feine Art!

Semsi

Du zitierst mich nur zur Hälfte und wechselst dann das Thema, anscheinend um meine (von Dir ausgelassenen) Texte ins Lächerliche zu ziehen: „Könnte natürlich alles gefälscht sein. […] Könnten natürlich gelogen sein.“

Wir sind hier im Brett „Religion“ bzw. „Islam“ und es ist offensichtlich, dass Aussagen der Presse wie z.B. „Ein Mann, der sich noch keine Ehe mit einer Frau leisten könne, habe schlichtweg keine Scharia-konforme Sexalternative, schreibt das IS-Magazin.“ nichts weiter als entblößter Schwachsinn sind, antireligiöse Hetze, ausgedacht von kranken Köpfen in abendländischen Redaktionsbüros. Wenn Du Dir Deine erste Antwort nochmal bis zum Ende durchlesen würdest, wüsstest Du’s!

Es gibt keine „Scharia“, es gibt nur viele unterschiedliche „Scharias“, nach Region, Land, Staat und Glaubensrichtung verschieden, entsprechend der jeweils herrschenden Rechtsschule, der diesen jeweils zugrundeliegenden Koranversionen und den von ihnen jeweils als authentisch angenommenen Hadithen, sowohl bei Sunniten, als auch bei Schiiten. Was in einem Land mit der Todesstrafe geahndet werden würde, könnte zwei Meter jenseits der Grenze, z.B. auf dem Gelände einer Diplomatischen Vertretung, völlig unproblematisch, normal sein.

Allen diesen Sekten ist aber gemeinsam, dass ungläubige (d.h. nicht heiratbare) weibliche Gefangene nach Lust und Laune vergewaltigt werden dürften, in Saudi-Arabien wie im Iran, von Marokko bis Bangladesch. Ebenso wie die Steinigung von Fremdgängern/Ehebrecherinnen (nach der schiitischen Sunna auch von Ali als früherer Bestandteil des Korans zu einem konkreten Rechtsfall bestätigt) hätte solches mit koranischem Islam wohl wenig zu tun.

Du bringst stattdessen die mit großer Sicherheit nicht zufälligen und vom IS nicht unbeabsichtigt verbreiteten Gewaltvideos ins Spiel, Massenhinrichtungen (mit vorangegangenen aber fehlgeschlagenen Versuchen von Zwangsislamisierung): Ein fremdes Thema, das trotz einiger damit zusammenhängender Koranverse (z.B. Sure 9:7 über Vertragsschließungen in Mekka/Medina) ins Brett „Politik“, „Naher Osten“ o.ä. gehören würde. Die dazugehörigen weltlichen Abkommen und Verträge wurden mit einem nicht näher definierten (sunnitischen) „Kalifat“ geschlossen, wären bis heute in vollem Umfang rechtsgültig. Hätte ich Fragen dazu, hätte ich sie wohl, wenn überhaupt hier bei w-w-w, in einem anderen Brett gestellt!

Es gehörte mit zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für ein „Beutemachen“ (Sure 8:67), egal ob es nun um Grund und Boden, Bauwerke und Häuser, bewegliches Gut wie Kraftfahrzeuge oder Sklaven ginge. Dass einer Versklavung ein „Dschihad“ vorausgehen müsse, wäre Konsens. Sexuelle Übergriffe auf inhaftierte weibliche Oppositionelle (z.B. im Iran, Syrien etc.) oder auf angelockte asiatische Hausmädchen (z.B. in Saudi-Arabien, VAE etc.) wären bloß Werke von Triebtätern, die dazu nur auf die jahrhundertelang und z.B. im Sudan noch bis heute ausgeübte illegale Sklavenjagd verweisen könnten.

Ist aber nicht das Thema hier!

Das „jedoch“ in Deinem Text verstehe ich nicht: Sure 24:33 bezieht sich auf „Gesetzesübertretungen“ (wobei dieser Vers nach einem Fall von Zuhälterei bzw. Zwangsprostitution verkündet worden war). Gläubige Sklavinnen hätten das Recht, unehelichen Geschlechtsverkehr abzulehnen.

Es wurde ein Unterschied gemacht zwischen freien muslimischen Frauen und zum Islam konvertierten Sklavinnen, sowie zwischen gläubigen und ungläubigen Sklavinnen. Leibeigene gelten nicht mehr als wie jedes andere weltliche Gut. Einer Sklavin den Koran zu verheimlichen, um sie uneingeschränkt zur Befriedigung des eigenen Geschlechtstriebs zwingen zu können, wäre verboten. Asad hatte eine Reform angestoßen, die allerdings noch nicht weit bekannt sein dürfte; Kritiken daran, gleich welcher Art, sind mir nicht bekannt.

Hatte sich erübrigt.

„Und diejenigen, die es sich nicht leisten können zu heiraten, sollen so lange Enthaltsamkeit üben, bis Allah sie durch seine Huld reich macht. […]“

Enthaltsamkeit gegenüber Ehebruch bzw. unehelichen Verkehr mit freien Frauen.

BG
Semsi

Vielen Dank für Deine allgemeinverständliche Umformulierung meiner nicht grundlos kryptisch-elliptisch gehaltenen Frage!

Die (angebliche) Möglichkeit einer legitimen vorehelichen Selbstbefriedigung durch den Missbrauch eigener Sklavinnen vor dem Hintergrund des strengen Verbots vorehelicher Masturbation bei hanbalitisch-wahabitischen Sunniten und deren salafistischen Mitläufern und Nachahmern hätte einen gewissen schwarzhumorigen Reiz, meine Frage hat aber vielleicht nicht nur einen rein theoretischen, auch einen sehr realen Aspekt.

Es ist beeindruckend, was Rundfunk und Presse in Deutschland schon an detaillierten Vorgängen in einem über 3000 km (Luftlinie) entfernten Kriegsgebiet in Erfahrung gebracht haben wollten: Frühchen mit oder ohne Inkubator einfach aus den Fenstern der Kliniken geworfen, mobile Giftgasfabriken in LKWs auf Saddams Autobahnen, Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen im Irak und Syrien durch den IS nach islamischem Gesetz und jesidische Waisenmädchen als Sexsklavinnen an lüsterne Scheichs zum Vergewaltigen verkauft, im Gegenwert von einer Schachtel Zigaretten …

Auf der anderen Seite werden dagegen, ohne Zweifel, gezielt Informationen unterdrückt, von dem IS-Hochglanzmagazin „Dabiq“ (ein paar unwichtige Ausgaben online, z.B. bei archive.org) kenne ich nur einige wenige, viele dieser Publikationen sind nicht erreichbar, weil angeblich der Server nicht mitmachen würde, wurden aus „rechtlichen Gründen“ wieder entfernt oder gäbe es nicht mehr, da das entsprechende Youtube-Konto aufgelöst wurde: Immer die Hefte, aus denen viele den IS belastende „Fakten“ zitiert worden sein sollen, auch die IS-Broschüre zum richtigen Umgang mit (den) Sklavinnen scheint verschwunden zu sein …

Ich werde das Gefühl nicht los, dass sich hier nur gewisse Leute ihre schmutzigen Phantasien großzügig bezahlen lassen (GEZ)

Diese Auslegung würde sich zwar um fast jedes Wort des Korans herumwinden (was nichts bedeuten müsste), dann aber vor einer Türe z.B. mit der Nummer 24:33 stehen; gehörte zu den gesetzlichen Pflichten, nicht zu den Rechten der Halter von Sklavinnen.

Leider kann ich mir nicht denken, wie es weitergehen würde bzw. könnte, habe z.Z. auch wenig Motivation und Kreativität es mir auszumalen. Daher meine Frage an Islam-Experten.

BG
Semsi

Nein, sondern weil ich Deine Postings so verstehe, als meintest Du, daß der IS die ihm nachgesagten Taten nicht begehen könnte, weil es für diese Taten keine Rechtfertigung im Koran gäbe. Wie soll man sonst Deine Wertung der Berichte über die Taten des IS-Islamisten verstehen, wenn Du schreibst

?

Die Medien hetzen Deiner Meinung nach gegen den IS, sie hängen dem IS etwas an, hätten ihm etwas in den Mund geschoben - und zwar folgendes:

Deine Postings machen den Eindruck, daß diese dem IS nachgesagten Taten nicht wahr sein können, nicht nur weil sie keine Rechtfertigung im Koran hätten, sondern weil sie sich auch in eine Reihe von westlichen (Falsch)Meldungen im Rahmen früherer Kriegsberichterstattung einreihten:

Nun gibt es - wie ich in meinen Postings aufgezeigt habe - aber anscheinend einige Koranstellen, die sich - Muhammad Asad zufolge - nach Auslegung der Mehrheit der Kommentatoren so deuten ließen, als wäre der Sex von Muslimen mit „denen, die euch von Rechts wegen gehören“ (im Dschihad erbeutete Kriegsgefangene, Sklavinnen) vom Koran her zu rechtfertigen, so daß sie dem IS auch in dieser Hinsicht zuzutrauen wären.

Einige der durch die Medien berichteten, aber von Dir in eine Reihe mit früheren (Falsch)meldungen gebrachten Taten hat der IS anscheinend selbst dokumentiert und verbreitet - eben Propagandavideos z.B. von Hinrichtungen, in denen IS-Angehörige Menschen mit Messern den Kopf vom Rumpf getrennt haben. Darunter sollen Angehörige westlicher Staaten, aber auch ägyptisch-koptische Christen gewesen sein. Oder die Zerstörung von jahrtausendealten Kulturgütern aus Museen oder von antiken Stätten wie z.B. Nimrud, Hatra oder angedroht Palmyra. Unter anderem daher werden Rundfunk und Presse in Deutschland wissen, was u.a. in Teilen des Irak, von Syrien und anderer Staaten (Libyen) los ist, in denen der IS operiert.

Wenn die Gotteskrieger des IS solche Taten begehen, auf Video dokumentieren und als Propaganda verbreiten, dann ist ihnen zuzutrauen, daß sie auch Frauen vergewaltigen. Im Krieg ist das keine ungewöhnliche Handlung von Männern verschiedenster religiöser Orientierung.

Nur weil für Dich

sind, heißt es nicht, daß der IS seinen Gotteskriegern nicht genau das erlaubt, was nach Auslegung der Mehrheit der Korankommentatoren (Asad zufolge) mit dem Koran zu vereinbaren ist, nämlich Sex mit Sklavinnen, die im (IS-)Djihad erbeutet wurden.

Nun mag die von mir zitierte Auslegung der Koranstellen falsch sein (Asad zufolge ist sie falsch), aber wenn der IS die genannte Mehrheitsauslegung für seine Zwecke benutzt, dann hätte er eine gewisse Grundlage im Koran als Rechtfertigung, in diesem Fall für die Belohnung seiner Gotteskrieger mit erbeuteten Frauen.

Dein Argument, daß dem IS diese Taten schon deshalb nicht zuzutrauen sind, weil es für sie keine Rechtfertigung im Koran gäbe, steht deshalb auf ziemlich wackligen Beinen.

Aber jetzt Schluß, denn die Debatte gehört ab hier tatsächlich mehr ins Nahost- als ins Reli-Brett.

Oliver

Ich will nur schauen, ob man hierauf antworten kann. :slight_smile: Semsi sagt nein …

Leider ist es nicht mehr möglich, zu der Frage „IS: Voreheliche Selbstbefriedigung mittels Lustsklavinnen?“ zu posten. Daher (Verschoben vom wer-weiss-was-Team)

hier Meine Antwort auf die hilfreiche letzte Antwort von @aiwendil

Seite 1 des Faltblatts „Sexsklavinnen für Dummies“ des IS, arabisches Original:

Deutschsprachige Übersetzung der 2. Frage:

"2. Frage: Warum darf man eine Al-Sabi gefangen nehmen? Man darf eine Al-Sabi aufgrund ihres Unglaubens gefangen nehmen. Ungläubige Frauen, die gefangen genommen und in das Gebiet des Islams gebracht wurden, stehen uns zu, nachdem der Imam sie an uns verteilt hat."

Quelle: http://www.huffingtonpost.de/2014/12/11/isis-handbuch-sexsklavinnen_n_6306278.html

Es wird hier (wenn überhaupt!) nur sehr undeutlich auf die vom Koran verlangte Selektion hingewiesen, die Unterscheidung von Sklavinnen, die bereit waren, nach ihrer Gefangennahme den Islam (mit allen ihnen darin zugestandenen Rechten) anzunehmen, und Sklavinnen, die sich weigerten den Islam (mit allen ihnen darin zugestandenen Rechten) anzunehmen, d.h. mit allen Nachteilen weiterhin an ihrer alten Religion festhalten wollten. Wurde diese primäre Pflicht, den Islam anzubieten, aus welchen Gründen auch immer über- oder umgangen, bestünde kein Rechtsschutz für alle weiteren Handlungen und die solche Ausübenden.

Ob ein Muslim, der sich noch keine Ehe mit einer Frau leisten könne - sei es wegen der allgemein übertriebenen Ansprüche der heutigen Muslimas, sei es wegen fehlender Mittel zum Erwerb einer Sklavin - überhaupt eine Sexalternative in Form einer (in Unwissenheit ihm geschenkten) ungläubigen Sklavin hätte, sei dahingestellt, es gehörte zu den Pflichten, insbesondere eines Imams, (noch) unverheiratete Glaubensbrüder bzw. Gemeindemitglieder zu verheiraten.

In dem Faltblatt des IS wird festgehalten, dass ein Imam ungläubige Sklavinnen zur vorehelichen Selbstbefriedigung an ledige Muslime, d.h. zur Verwendung ausschließlich nach eigenen Belieben verteilen würde bzw. dürfe: Das wäre illegal, würde Kalif Al-Baghdadi als verantwortlichen Initiator und dem daraus resultierenden Rechtsanspruch auf das Territorium bis zum 37. Breitengrad als Nordgrenze (darin enthalten die legale Möglichkeit einer Versklavung der Familien von ihm und seinen Truppen feindlich gesonnenen Ungläubigen auf diesem Gebiet) das Genick brechen!

Die einwandfreie Zuordnung dieses Faltblatts zum IS ist aber nicht möglich.

Der verneint vorher alles mögliche und räumt es hinterher ein, wenn man ihm sein Zeug als Quatsch nachweist.

Nein, lieber Kollege, ich mache es so wie Du: Ich bleibe dabei, räume weder ein, noch auf!

Na ja, die Wahrheit ist: ich konnte weder auf das UP antworten noch meine Antwort kommentieren. Mal sehen, ob diese Antwort weggeht.

Ich kann hier alles kommentieren und beantworten.