… beim anderen nicht?
Ich arbeite selbstständig von zu Hause aus. Damit ich privat
und beruflich trennen kann, wollte ich mal anfragen ob es
grundsätzlich möglich ist von einer Telefonnummer (1x Telefon
mit Kabel plus zusätzliches Mobilteil) das so zu schalten,
dass ich wenn ich zum Beispiel mit dem Telefon anrufe die
Nummer nicht übertragen wird, beim Mobilteil aber schon.
Hm. Das hängt nicht vom ISDN, sondern davon ab, ob Mobilteil
und Festnetztelefon zwar an einem Anschluss hängen, aber
unterschiedlich konfiguriert sein können.
Das weiß ich nicht und muss bestenfalls aus der Bedienungs-
und Konfigurationsanleitung hervorgehen.
Einer Standardsituation würde es dagegen sprechen, eine
„Amtsanlassungstaste“ fest zu legen, über die private Gespräche zu
führen wären. Hierzu wird (gem. Konfigurationsdokumentation des
Telefons) die Kennziffer für eine einmalige Rufnummernunterdrückung
(Caller Line Identifikation Restriction - CLIR) vor der eigentlichen
Telefonnummer gesendet. Die CLIR-Kennziffer ist vom Telefonanschluß abhängig (und dort in der Dokumentation zu finden.
Ich muss hier kurz erklären, dass ich nicht selbst die
ISDN-Anlage besitze, sondern meine Eltern und diese mir eine
Telefonnummer gratis zur Verfügung gestellt haben.
Von den 3 Nummern gehören also 2 meinen Eltern und 1 mir.
Es ist daher nicht möglich eine andere der Telefonnummern zu
verwenden.
Hm. Würde das das Problem lösen?
Falls ja: Es geht *doch*! Zu einem ISDN-Anschluß gehören bis zu zehn
kostenfreie Rufnummern: An den Anschlußprovider wenden und angeben,
dass weitere sieben Rufnummern erforderlich wären (immer die
Maximalanzahl fordern). Gegebenenfalls muss das gegenüber der
Bundesnetzagentur durch den Telefonprovider begründet werden, aber
das ist ja leicht: Berufsausübung durch zukünftig mehrere Personen
am gleichen wie den Privatanschluss. (Hier darf mensch sich etwas
„größer“ machen …)
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Hoffe, es hilft.
Gruß, B.//.