Hallo auch,
*belangloses Vorgeplänkel*
Irgendwann mal hab ich mir in den Kopf gesetzt, dass ich mal viel Geld haben werde und dann nach Island auswandern und mir einen Privatgeysir kaufen werde.
Nun bin ich erwachsen, Island ist immer noch toll, aber die Sache mit dem Privatgeysir wird auf absehbare Zeit nix.
Mal ganz abgesehen davon, dass ich immer noch kein Isländisch kann.
*Eigentliche Frage - Kurzform*
Wenn Nicht-Isländer in Island Kinder kriegen (oder wenn Isländer ausserhalb von Island Kinder kriegen) - welche Regeln gelten dann bei der Namensgebung?
*Eigentliche Frage - Langform*
Nehmen wir mal an, ich wäre nach Island ausgewandert und hätte da die Frau meiner Träume gefunden und Kinder gezeugt.
Wie würden oder dürften die dann heissen? Die Regel wären in Island ja Patronyme oder Matronyme.
Also Heiðar Kampfbrotssson oder Guðrún Eva Mínervudóttir.
Familiennamen sind da ja eher selten.
Wie siehts also aus:
Würden meine Kinder automatisch MüllerMeierSchulze heissen, weil ich als Nicht-Isländer MüllerMeierSchulze mit Familiennamen heisse?
Könnte ich meinen Kindern das -son oder -dóttir hinten dran hängen?
Und wie sieht das aus, wenn Isländer in Deutschland Kinder kriegen?
Gehn die dann zum Standesamt und sagen: „Meine Kinder heissen Ólafsson und Ólafsdóttir - weil das in Island so ist.“ oder wird hier das Isländische Patronym zum Familienname und auch die Töchter von Ólafur Benediktsson heissen Svenja und Eva Benediktsson, weil das in Deutschland so ist?
Die Beantwortung dieser Frage ist jetzt nicht lebenswichtig für mich - aber interessieren würd mich das schon mal.
Gruß
KB