Hallo ich muss eine Hausarbeit über den Nahostkonflikt schreiben und da bin ich zu der frage gekommen ab wann (völkerrechtlich) ein Volk einen eigenen staat gründen darf, also was da die vorraussetzungen sind(nach der un charta oder so…)
ich meine damit das es ja ein unterschied ist wenn eine dt.Touristengruppe auf malle einen eigenen Staat gründen möchte als wenn der kosovo siene unabhängigkeit erklärt etc…
für schnelle Hilfe bin ich dankbar
Hallo ich muss eine Hausarbeit über den Nahostkonflikt
schreiben und da bin ich zu der frage gekommen ab wann
(völkerrechtlich) ein Volk einen eigenen staat gründen darf,
also was da die vorraussetzungen sind(nach der un charta oder
so…)
Bei dem Staat Israel war es die UN-Resolution 181.
Ansonsten geht die Neugründung eines Staates entweder durch eine Anerkannte Sezession (z.B. die Trennung der Tschechoslovakei)sozusagen in gegenseitigem Einvernehmen, oder durch militärischen Sieg oder eben dadurch, dass eine ausreichende Anzahl möglichst schwergewichtiger anderer Nationen diesen neuen Staat anerkennt…
Viele Wege führen zur Unabhängigkeit.
Gruß
Mike
der nahost-konflikt an sich ist ein konflikt, weil es so etwas nicht wirklich gibt.
es gibt zwar papier und beschlüsse von bestimmten ländern, aber bei diesen beschlüssen sind gegner unerwünscht - gegner, die den staat nicht anerkennen.
im grunde entscheidet die waffe, ob ein staat anerkannt ist. somit darf im grunde jeder einen staat gründen. es ist nur eine betrachtungsweise, ob jemand es erlaubt oder nicht und eine frage der macht und politik, ob er überlebt.
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Hallo ich muss eine Hausarbeit über den Nahostkonflikt
schreiben und da bin ich zu der frage gekommen ab wann
(völkerrechtlich) ein Volk einen eigenen staat gründen darf,
also was da die vorraussetzungen sind(nach der un charta oder
so…)
Eine solche Möglichkeit gibt es defakto gar nicht, da das gesamte Territorium der Welt unter den souveränen Staaten aufgeteilt ist.
Es gibt aber theoretisch zwei sehr unwahrscheinliche Möglichkeiten:
- Der UN-Sicherheitsrat beschließt nachdem die entsprechenden Voraussetzungen für sein Aktivwerden erfüllt sind entsprechend - ist unwahrscheinlich, da in aller Regel mindestens eine Veto-Macht etwas dagegen hat.
- Ein souveräner Staat stimmt von sich aus ohne Zwang der Abspaltung und Staatswerdung eines Teils seines Territoriums und seiner Bevölkerung zu - ist unwahrscheinlich, weil es im ureigensten Interesse eines jeden Staates liegt sich selbst zu erhalten.
Gruß Andreas
Ansonsten geht die Neugründung eines Staates entweder durch
eine Anerkannte Sezession (z.B. die Trennung der Tschechoslovakei) sozusagen in gegenseitigem Einvernehmen
Das geht nur, wenn der spezifische Staat selbst dies aus eigenem Willen und ohne Zwang anerkennt - das ist grundsätzlich eine ausschließlich innere Angelegenheit.
„Anerkannt“ könnte in diesem Kontext ja alles und gar nichts bedeuten, dementsprechend solltest du schon schreiben von wem anerkannt.
oder durch militärischen Sieg oder eben dadurch,
Nein! Das ist im Völkerrecht explizit ausgeschlossen. Der besiegte Staat darf in seiner Form nicht angetastet werden, genauso, wie es auch verboten ist ein neues „siegerfreundliches“ Regime zu installieren, wie z.B. zunächst in Afghanistan und Irak passiert.
dass eine ausreichende Anzahl möglichst schwergewichtiger anderer
Nationen diesen neuen Staat anerkennt…
Ebenfalls völlig irrelevant. Kosovo ist genausowenig ein Staat, wie Südossetien, nur weil irgendwelche Staaten (z.B. Deutschland, Russland, USA) Völkerrechtsbrüche begehen, indem sie sich mit einer Anerkennung in innere Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen.
Viele Wege führen zur Unabhängigkeit.
Völkerrechtlich exakt zwei, in der Praxis eher überhaupt keiner!
Angesichts der Tatsache, dass hier explizit nach völkerrechtlichen Grundlagen gefragt wird finde ich deinen Beitrag mehr als irritierend.
Gruß Andreas
Ansonsten geht die Neugründung eines Staates entweder durch
eine Anerkannte Sezession (z.B. die Trennung der Tschechoslovakei) sozusagen in gegenseitigem EinvernehmenDas geht nur, wenn der spezifische Staat selbst dies aus
eigenem Willen und ohne Zwang anerkennt - das ist
grundsätzlich eine ausschließlich innere Angelegenheit.
Ja, sicher, das ist ja mehrfach passiert, nicht wahr.
„Anerkannt“ könnte in diesem Kontext ja alles und gar nichts
bedeuten, dementsprechend solltest du schon schreiben von wem
anerkannt.oder durch militärischen Sieg oder eben dadurch,
Nein! Das ist im Völkerrecht explizit ausgeschlossen.
Bürgerkrieg Jugoslawien?
War wohl nicht so ganz in gegenseitigem Einvernehmen, die Trennung der verschiedenen Teilrepubliken.
Der
besiegte Staat darf in seiner Form nicht angetastet werden,
genauso, wie es auch verboten ist ein neues
„siegerfreundliches“ Regime zu installieren, wie z.B. zunächst
in Afghanistan und Irak passiert.
DummdieDumm, wie war das im 2. Weltkrieg und danach in D???
dass eine ausreichende Anzahl möglichst schwergewichtiger anderer
Nationen diesen neuen Staat anerkennt…Ebenfalls völlig irrelevant. Kosovo ist genausowenig ein
Staat, wie Südossetien, nur weil irgendwelche Staaten (z.B.
Deutschland, Russland, USA) Völkerrechtsbrüche begehen, indem
sie sich mit einer Anerkennung in innere Angelegenheiten eines
anderen Staates einmischen.Viele Wege führen zur Unabhängigkeit.
Völkerrechtlich exakt zwei, in der Praxis eher überhaupt
keiner!
Dann sind also Kroatien, Slowenien, Mazedonien, Slowakei, Tschechien, Osttimor, Namibia (OK, Hier andere Baustelle) Estland Lettland Litauen Ukraine Georgien Kasachstan Armenien Aserbeidschan Weißrussland Kirgistan, eritrea und und und in der Praxis nicht unabhängig geworden? Eigentlich ziemlich viel dafür, dass es deiner meinung nach überhaupt keinen Weg in der Praxis gibt.
Angesichts der Tatsache, dass hier explizit nach
völkerrechtlichen Grundlagen gefragt wird finde ich deinen
Beitrag mehr als irritierend.
Nun, das Völkerrecht begann nicht 1945 mit der Gründung der UN. Vieles am Völkerrecht ist schlichtwegs „Die Macht des Faktischen“
Und wenn eben nach einem Bürgerkrieg oder einer äusseren Intervention ein neuer Staat durch die überwiegende Mehrzahl der Staatengenmeinschaft , darunter die entsprechenden Schwergewichte und der Staat, von dem das Gebiet abgespalten wurde, anerkannt wird, dann ist das eine nachträgliche völkerrechtliche Legalisierung.
Gruß
Mike
Bürgerkrieg Jugoslawien?
War wohl nicht so ganz in gegenseitigem Einvernehmen, die
Trennung der verschiedenen Teilrepubliken.
Ich empfehle einen Blick in die zig Resolutionen zu diesen Konflikten.
DummdieDumm, wie war das im 2. Weltkrieg und danach in D???
Da gab es bekanntermaßen zum einen die UN-Charta noch nicht und zum anderen haben alle Alliierten bis auf die Russen (die anfangs teilweise und später grundsätzlich Marionetten als politische Führer in der SBZ ewingesetzt haben) zunächst ihre Zonen mit einer Militärverwaltung geführt bis sie die Führung dann nach und nach wieder einer demokratisch gewählten Regierung übergeben haben (mit ausnahme der SBZ).
Und was die Westzonen angeht war das eigentlich ein recht gutes Beispiel dafür wie es auch heute noch laufen sollte.
Dann sind also Kroatien, Slowenien, Mazedonien, Slowakei,
Tschechien, Osttimor, Namibia (OK, Hier andere Baustelle)
Estland Lettland Litauen Ukraine Georgien Kasachstan Armenien
Aserbeidschan Weißrussland Kirgistan, eritrea und und und in
der Praxis nicht unabhängig geworden? Eigentlich ziemlich viel
dafür, dass es deiner meinung nach überhaupt keinen Weg in der
Praxis gibt.
Vielleicht solltest du dir die Einzelfälle mal genau anschauen. Pauschalisieren bringt genausowenig, wie Polemik.
Nun, das Völkerrecht begann nicht 1945 mit der Gründung der
UN.
Sicherlich gibt es bei weitem ältere Abkommen und Verträge und auch Gewohnheitsrecht, aber erst mit der UN kann man von weltweiter Relevanz sprechen.
Vieles am Völkerrecht ist schlichtwegs „Die Macht des
Faktischen“
Nein, es gibt Völkerrecht und Völkergewohnheitsrecht - das wars. Was du als „die Macht des Faktischen“ bezeichnest könnte man auch das „Recht des Stärkeren“ nennen und die US-Amerikaner sind auch stets bemüht genau dieses zu leben und zu legitimieren - ändert aber grundsätzlich nicht an Illegitimität und Illegalität.
Und wenn eben nach einem Bürgerkrieg oder einer äusseren
Intervention ein neuer Staat durch die überwiegende Mehrzahl
der Staatengenmeinschaft , darunter die entsprechenden
Schwergewichte und der Staat, von dem das Gebiet abgespalten
wurde, anerkannt wird, dann ist das eine nachträgliche
völkerrechtliche Legalisierung.
Nein, keine völkerrechtliche - die wäre es wohl erst, wenn eine neuer Staat der UN beitritt/beitreten kann.
Und es wurde hier explizit nach völkerrechtlichen Grundlagen gefragt, deswegen sind deine Antworten leider völlig am Thema vorbei. Das es in der Umsetzung seit eh und je hapert ist ein völlig anderes Thema.
Gruß Andreas
Moin
der nahost-konflikt an sich ist ein konflikt, weil es so etwas
nicht wirklich gibt.
Ist halt ein besonderer Fall gewesen, die Gründung Israels.
War ja auch ein besonderer Fall, ein Volk mit modernen Mitteln in moderner Zeit systematisch zu ermorden, wie es im 3.Reich stattfand.
Insofern war eine besondere Aktionsweise (wie die Gründung des neuen taates Israel) gerechtfertigt.
Gruß,
Branden
Moin
der nahost-konflikt an sich ist ein konflikt, weil es so etwas
nicht wirklich gibt.Ist halt ein besonderer Fall gewesen, die Gründung Israels.
War ja auch ein besonderer Fall, ein Volk mit modernen Mitteln
in moderner Zeit systematisch zu ermorden, wie es im 3.Reich
stattfand.
Insofern war eine besondere Aktionsweise (wie die Gründung des
wenn ich jetzt einer der milliarde muslime wäre, die um israel herum wohnen, wäre ich wahrscheinlich nicht deiner meinung.
ich sags mal so: selbst hitler wäre nicht so brutal gewesen und hätte israel dort gegründet, wo es jetzt ist. wer wünscht sich schon so einen langsamen tod…
ich sags mal so: selbst hitler wäre nicht so brutal gewesen
und hätte israel dort gegründet, wo es jetzt ist. wer wünscht
sich schon so einen langsamen tod…
So kann man es aus heutiger Sicht und Erfahrung sehen, aber damals konnte man nicht wissen, dass es sich alles so gnadenlos entwickelt.
naja…auf der einen seite hast du recht, aber stimmen, die es damals schon vorhergesgt haben, hat man einfach ignoriert. ich bin sicher, die gab es.
es gibt auch heute stimmen, die sagen, afghanistan wird zum 2. israel, aber wen intressiert das schon. in 50 wird man völlig überrascht sagen: hätte man es damals gewusst, dann…
(-:
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Hallo ich muss eine Hausarbeit über den Nahostkonflikt
schreiben und da bin ich zu der frage gekommen ab wann
(völkerrechtlich) ein Volk einen eigenen staat gründen darf,
also was da die vorraussetzungen sind(nach der un charta oder
so…)
Hallo Elcativ,
völkerrechtliche Voraussetzung für eine Staatsgründung ist die Existenz von Staatsvolk, Staatsterritorium und Staatsgewalt. Am letzten hapert es oft, wie man an der unten geführten Diskussion sieht.
Gruß,
Andreas