Guten Tag, wir möchten ein Haus mit aktuell zwei Wohnungen (bisher gemeinsames Eigentum) in zwei einzelne Eigentumswohnungen nach WEG teilen.
Grundlage dafür ist u.a. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese möchten wir jetzt beim zuständigen Bauamt beantragen. Uneinig sind wir uns momentan noch, wie wir die einzelnen Teile des Gartens später den Wohnungen zuordnen. Nach unserem Verständnis haben wir dafür aber noch bis zur Erstellung der Teilungserklärung Zeit. So dass wir jetzt erst einmal vorab klären wollen ob die Wohnungen an sich baurechtlich überhaupt teilbar sind.
Daher meine Frage:
Ist das so möglich? Oder gehört zu einer Abgeschlossenheitsbescheinigung auch immer gleich ein Aufteilungsplan?
Oder kann ich zum Erhalt einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nur die Wohnung im Haus zuordnen und die Grundstücksaufteilung erst später im Rahmen der Teilungserklärung einreichen?
Vielen DANK!