Ist Antrag auf Mahnbescheid als Ebay-Verkäufer

… möglich wenn Käufer nicht bezahlt?

Hallo,

ich verkaufe ab und zu als privater Verkäufer bei Ebay Sachen. In letzter Zeit kommt es immer öfter vor, dass die Käufer dann nicht zahlen. Das ist echt nervig, zumal man da als Verkäufer bei Ebay keine Druckmittel in der Hand hat.

Daher meine Frage: Ist es möglich - nach erfolgter Fristsetzung und erneuter Zahlungsaufforderung - einen Antrag auf Mahnbescheid zu stellen, auch wenn ich als Verkäufer noch nicht geliefert habe? Oder muss man dafür erst geliefert haben?

Es ist ja normalerweise der gängige Weg auf Ebay, dass der Käufer per Vorkasse bezahlt und der Verkäufer, sobald das Geld auf dem Konto gebucht ist, die Ware liefert.
Dass per Vorkasse gezahlt werden muss habe ich bisher nur noch nie in die Auktionen reingeschrieben. Aber das kann doch keine Voraussetzung dafür sein, dass ich den Antrag auf Mahnbescheid stellen kann, oder?

Ich wäre über hilfreiche Antworten sehr froh :smile:

Hallo,

normalerweise kreuzt man im Formular an „Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist.“ D.h. ich habe geliefert, der andere hat erhalten und muss bezahlen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit anzukreuzen „ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhängt.“
Mit letzterem habe ich keine Erfahrung.

Gruss, lichtblck

hallo lichtblick, wenn in zukunft die ware erst nachgeldeingang geschickt wird ersparst du dir jede menge ärger und falten.ich habe ein pay pal konto da kommt alles drauf und ich selber zahle auch darüber.am besten öffnest du auch ein pay pal konto dann dürfte das durcheinander vergangenheit sein.wird mal eine überweisung verlangt gebe ich an

GELD ÜBERWIESEN
und ca 3tg später kommt die ware.also hebe immer schön die quittungen auf und gehe zur verbr.zentr.

liebe grüße schnaeuzchennrw