… möglich wenn Käufer nicht bezahlt?
Hallo,
ich verkaufe ab und zu als privater Verkäufer bei Ebay Sachen. In letzter Zeit kommt es immer öfter vor, dass die Käufer dann nicht zahlen. Das ist echt nervig, zumal man da als Verkäufer bei Ebay keine Druckmittel in der Hand hat.
Daher meine Frage: Ist es möglich - nach erfolgter Fristsetzung und erneuter Zahlungsaufforderung - einen Antrag auf Mahnbescheid zu stellen, auch wenn ich als Verkäufer noch nicht geliefert habe? Oder muss man dafür erst geliefert haben?
Es ist ja normalerweise der gängige Weg auf Ebay, dass der Käufer per Vorkasse bezahlt und der Verkäufer, sobald das Geld auf dem Konto gebucht ist, die Ware liefert.
Dass per Vorkasse gezahlt werden muss habe ich bisher nur noch nie in die Auktionen reingeschrieben. Aber das kann doch keine Voraussetzung dafür sein, dass ich den Antrag auf Mahnbescheid stellen kann, oder?
Ich wäre über hilfreiche Antworten sehr froh