Ist Bürgerentscheid auch Bürgerwille?

Hallo,

Folgendes Szenario. Eine Gemeinde will einen Teil des relativ neuen Pflasters erneuern. Man will die Bürger entscheiden lassen ob diese 6 -stellige Summe investiert werden soll.

Frage beim Entscheid" Sind Sie dafür, dass das Konzept (…) zum Austausch des Pflasters umgesetzt wird"?

Antwortmöglichkeit ist Ja oder Nein.

Es stimmten 16 % „Ja“, 41 % „Nein“, Beteiligung bei 58 %.

Damit wird das Konzept umgesetzt obwohl die Mehrheit für „Nein“ gestimmt hat. Wo bleibt da der demokratische Bürgerwille?

Gruß vonsales

Hängt davon ab, wie der Bürgerentscheid in dem entsprechenden Bundesland geregelt ist.

LG
Mike

Hallo „vonsales“,

unterliegst Du da in Deiner Schlussfolgerung nicht einem Denk- oder Rechenfehler?

Wahlbeteiligung und Stimmenprozentsätze sind m. E. zwei unterschiedliche Schuhe…

Wie haben sich die restlichen 43% der Wahlbeteiligten denn entschieden?

Nach Verstehen heischende Grüße

Helmut

Es stimmten 16 % „Ja“, 41 % „Nein“, Beteiligung bei 58 %.

Damit wird das Konzept umgesetzt obwohl die Mehrheit für
„Nein“ gestimmt hat.

Hallo,

liegt die Gemeinde in D oder A oder der CH? Falls Die Gemeinde in D liegen sollte, nenne bitte das Bundesland.

Für D gelten folgende Regelungen:

http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerentscheid#Ra…

Wie schon nachgefragt, sind Deine Angaben etwas irritierend. Von den ursprünglich 100%, die zur Abgabe einer Stimme berechtigt waren , haben 16 % mit „Ja“, 41 % mit „Nein“ und 1% mit „ich bin zu doof, um ein Kreuz zu machen“ gestimmt. Sehe ich das richtig?

Die anderen 42% hatten eben keine Lust oder keine Meinung, waren krank oder sturzbesoffen oder irgendsonstwaswieauchimmer.

Gruß
vdmaster

Moin auch,

16% + 41% sind m.E. 57%. Wie haben denn die fehlenden 43% abgestimmt? Zweite Frage: War das ein Bürgerentscheid oder eine Bürgerbefragung? Und schließlich: Wo fand das ganze statt?

Ralph

Hallo,

Folgendes Szenario. Eine Gemeinde will einen Teil des relativ neuen Pflasters erneuern. Man will die Bürger entscheiden lassen ob diese 6 -stellige Summe investiert werden soll.
Frage beim Entscheid" Sind Sie dafür, dass das Konzept (…) zum Austausch des Pflasters umgesetzt wird"?
Antwortmöglichkeit ist Ja oder Nein.
Es stimmten 16 % „Ja“, 41 % „Nein“, Beteiligung bei 58 %.
Damit wird das Konzept umgesetzt obwohl die Mehrheit für „Nein“ gestimmt hat. Wo bleibt da der demokratische Bürgerwille?

Wenn 23,78% der Bürger dagegen waren, dann ist das eben nicht die Mehrheit und die Umsetzung des Konzepts steht dazu nicht im Widerspruch.
Es geht hier ja nicht um die Besetzung des Stadtparlaments, sondern um eine konkrete Frage, die eben nur mit ja oder nein beantwortet werden konnte. Und 23,78% haben mit nein geantwortet. Klare Minderheit, also wird es umgesetzt.
Ja, das unterscheidet sich von Parlamentswahlen, aber so sind nunmal die Regeln. Ganz persönlich finde ich die auch so in Ordnung. Wenn schon basisdemokratisch, dann richtig und nicht durch eine Minderheit.
Für die Innitiatoren mag das jedesmal ärgerlich sein, wenn dann bei solchen Abstimmungen eigenes Engagement und mediale Aufmerksamkeit nicht dem Abstimmungsergebnis entsprechen.

Grüße

Hallo,

Deine Antwort ist nur rein rechnerisch richtig. Wobei Du als Prämisse unterstellst, dass es überhaupt eine Mehrheit von 50% geben muß. Dies ist jedoch nicht unbedingt der Fall. Vgl., Wiki zu „Bürgerentscheid“. Und auch hier nur im Falle, dass die Kommune in D liegt. Wir sind hier also auf weitere Infos des Fragestellers angewiesen.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Deine Antwort ist nur rein rechnerisch richtig. Wobei Du als Prämisse unterstellst, dass es überhaupt eine Mehrheit von 50% geben muß.

Ja, das ist eben mein Demokratieverständnis bzw.meine Interpretatiton von Volksherrschaft. Und da ist eben alles unter 50% keine Mehrheit, wenn es nur um ja oder nein geht.

Dies ist jedoch nicht unbedingt der Fall. Vgl., Wiki zu „Bürgerentscheid“. Und auch hier nur im Falle, dass die Kommune in D liegt. Wir sind hier also auf weitere Infos des Fragestellers angewiesen.

Das wäre dann die Frage nach der Rechtsmäßigkeit. Da gibt es in der Tat verschiedene Quoren und Bindungswirkungen. Ich hatte die Frage jedoch nur so verstanden, dass es um das Demokratieverständnis gehe, und da sind knapp 24% Ablehnung eben kein Widerspruch, wenn es dann umgesetzt wird.

Ich denke mal es geht hierum: http://www.aidenbach.de/fileadmin/user_upload/dateie…

Da steht nun, dass für Ja das Quorum erfüllt sei und für Nein nicht. Hier bräuchte ich dann mal rechtliche Interpretationshilfe.

Grüße

Hi.

Wenn ich die Grafiken richtig verstehe, ergibt der UP auch etwas mehr Sinn. Von den Wahlberechtigten gingen 58% zur Wahl. Von diesen 58% stimmten 71% mit „Nein“, was aber bedeutet, dass nur 41% der Wahlberechtigten mit „Nein“ stimmten. Eine solche Regelung halte ich immer für ein wenig fragwürdig. Es erschwert einfach den Erfolg von solchen Entscheidungen gewaltig, gerade da diese „kleinen“ Wahlen von vielen Menschen auch gern als weniger wichtig eingestuft werden, was zu niedriger Wahlbeteiligung führen kann. Schlimmer noch: Selbst bei 100% Zustimmung durch die Wähler kann bei Wahlbeteiligung unter 50% das Ergebnis gegen den Wählerwillen ausfallen. Oder eine kleine Gruppe von Abstimmenden bringt das ganze Vorhaben zu Fall, da sie eine Mehrheit der Wahlberechtigten verhindern. Somit sind die Stimmen dieser kleinen Gruppe mehr wert, als die der Großen. Sehr demokratisch…

MfG,
TheSedated

Hallo,

Wenn ich die Grafiken richtig verstehe, ergibt der UP auch etwas mehr Sinn. Von den Wahlberechtigten gingen 58% zur Wahl.

Woraus geht nun hervor, dass das zur Wahl gestellte Konzept umgesetzt wird? Wenn ich mir den Vorlauf ansehe, dann wollte die Verwaltung es nicht? http://www.aidenbach.de/nc/aktuelles//article/inform… Wäre jetzt natürlich ein grober handwerklicher Schnitzer, wenn man einen Bürgerentscheid auflegt, der bei 16,x% Zustimmung zu einer Umsetzung führte.

Grüße

Hi
ich schätze mal, es handelt sich um einen Fehler in der Grafikgestaltung.

Siehe
http://www.aidenbach.de/fileadmin/user_upload/dateie…

Hier steht
zum einen, dass die „Nein“ Stimmen das 20% Quorum überschritten haben, sowie:
„Der Bürgerentscheid ist nicht angenommen“
(Wie es auch die bayr. Gemeindeordnung vorschreibt http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…
)

Sollte jetzt das abgelehnte Konzept doch umgesetzt werden, sofort die Aufsichtsbehörde (dürfte der Landkreis sein) einschalten.

LG
Mike

Hallo,

woher beziehst Du die Info über den Link? Hab ich was verpasst? Der Artikelersteller selbst hat bislang nichts dazu gesagt (nicht gerade die feine Art eines Fragenden).

vdmaster

Hallo,

woher beziehst Du die Info über den Link?

Die Frage verstehe ich jetzt nicht. Ich beziehe die Infos eben aus diesen Links. Mehr habe ich dazu auch nicht. Beim Suchen hat Tante Google geholfen, wobei ich davon ausging, dass es nicht so megaviele Bürgerentscheide zum Austausch von Pflaster gegeben haben wird.

Hab ich was verpasst?

Frage ich mich ja auch, und deswegen frage ich eben nochmal. Inzwischen nähern wir uns ja der Lösung. Nun muss nur noch geklärt werden, was es bedeutet, dass der Bürgerentscheid als nicht angenommen gilt. Ich denke doch, dass die Bürger eben nicht entschieden haben, dass das Konzept umgesetzt wird.

Grüße

Hallo,
Danke für die vielen Antworten. Die „grün“ eingefärbten Balken und „quorum erreicht“ haben mich zum falschen Schluß geführt. Letztendlich ist aber der Austausch durch die Neion Stimmen abgelehnt worden.

http://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkre…

Schönen Gruß vonsales