Ist das Abzocke?

Hallo,
auf dem Weg zu einem Hotel bin ich falsch abgebogen und konnte nur außerhalb der Stadt bei einem Feldweg wenden. Wegen fehlenden Ortskenntnissen wußte ich nicht, dass hier eine Geschwindigkeitbegrenzung gibt und wurde geblitzt. Soweit, so schlecht, ich war zu schnell, muss zahlen, Punkt.
Ich erhielt den Brief:

Korrekte Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort.

Auf der Rückseite gleich die Bußgelddrohung für die Nichterfüllung des freiwilligen Zwangs. Unter Punkt 1. ist folgendes einzutragen: Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort.
Wozu das? Das steht schon alles im ersten Brief. Die könnten gleich die Höhe des Bußgeldes mitteilen samt Kontonummer.

Aber nach erhalt des zweiten Briefes wird die Sache Klar.

Zum Bußgeld wird noch knapp 50% draufgeschlagen für die Kosten des Verfahrens und für Auslagen der Verwaltung. Anscheinend ist im Kreis Rhein-Sieg die Kasse leer und die muss aufgefüllt werden.
Deshalb meine Frage: ist das nicht Abzocke?
MfG

Also Du, das ist reine Abzocke! Echt jetzt! Das kriegste auch ohne Anwalt lockerlässig abgewendet! Ich meine, wenn Du Dich doch da nicht auskennst - und grad wo Du Dich auch noch verfahren hattest - woher solltest Du denn da auch vom Tempolimit ahnen? Sowas ist doch immer hochgeheim und das Wissen wird nur lokal vom Großvater am Sterbebett an den ältesten Enkel (ja, schon richtig, sowas überspringt immer eine Generation) weitergegeben. Also nur zu, leg Widerspruch ein. Hältst uns aufm Laufenden, bitte?

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Das ist schlicht und ergreifend das gesetzlich genau so geregelte und an sich auch allgemein bekannte Verfahren!

Und ja, es wird gerne mal „abgezockt“, indem man an eigentlich unkritischen Orten blitzt, die gerade Ortsunkundige aufgrund der Gegebenheiten falsch einschätzen, z.B. weil man ein Schild Ortsende erst deutlich nach Ende der Bebauung so aufstellt, das man aus der Ferne nicht sehen kann, keinen Hinweis darauf gibt, dass eine besonders gut ausgebaute Straße noch als innerorts gilt, … Das sind dann die klassischen „Fremdenfallen“. Nur dummerweise muss man sich trotzdem dran halten und sind die Chancen gegen eine solche Form der Sanierung der kommunalen Finanzen vorzugehen, nahezu bei Null.

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Ja, man hat nur Chancen, wenn ein Verfahrens- oder Meßfehler vorgeworfen werden kann und hierfür bedarf es der Aktenseinsicht durch einen erfahrenen Verkehrsanwalt.
Ich habe zweimal nur Pyrrhussiege gegen das Leivtec XV3 erringen können, das wirklich jeweils 20km mehr ermittelte, als ich tatsächlich gefahren bin. Diese Chance hat PapaJoe nicht mehr. Wegen regelmäßiger Fehlmessungen ist die Verwendung des XV3 in den meisten Bundesländern untersagt worden.

Wer viel fährt, sollte ein bis zwei Verwarn- oder Bußgelder im Jahr einplanen. Es passiert bei aller Erfahrung und Umsicht wirklich mal mit, dass man ein Ortsschild oder ein Tempolimit übersieht.

Dazu muss man es aber gehörig krachen lassen auf der Straße.
Ich fahre seit inzwischen 30 Jahren Auto, und hatte in der ganzen Zeit gerade mal zwei Fälle wo ich zu schnell geblitzt wurde. Einen Fall wo ich zu Dicht aufgefahren bin, und einmal vergessen einen Parkschein zu lösen. Und das bei durchschnittlich 30 000 km pro Jahr, und oft auf Straßen die nur mein Navi kennt.

Also liebe Leute, die bis jetzt geantwortet haben und antworten werden.
Mir geht es nicht um das Bußgeld. Ich war schneller als erlaubt, wurde bestraft, die Sache ist gegessen.
Aber… wenn man auf einer Landstrasse außerhalb eines Ortschaft wendet, wo kein Schild breit und weit nicht zu sehen ist, kann man damit nicht rechnen, dass nur 50 kmh erlaubt ist. Üblicherweise wird vorm Ortseingangschild auf 70 kmh begrenzt. Das ist auch nicht mein Thema.
In meinem Heimatskreis wird gleich im ersten Brief die Höhe des Bußgeldes festgesetzt. Da kann man zahlen oder zur Sache äußern. Deshalb hat mich dieses Verfahren im Rhein-Sieg Kreis überrascht. Und wenn das so rechtmäßig ist, dann ist unser Orgnungsamt zu doof mehr Geld zu kassieren.
Bitte habt Verständnis dafür, dass ich zu dieser Thema nicht mehr zu sagen habe.
Vielen Dank.

Dafür müsst Du aber schon sehr viel fahren :wink: Ich habe es zu besten Zeiten als Langstreckenpendler, Wochenendfahrer und Dauerdienstreisender immer geschafft deutlich unter 1 pro Jahr zu bleiben. Wobei diese Dinger dann tatsächlich gerne genau solche Fremdenfallen waren, in die man eher in guter Urlaubsstimmung und abgelenkt durch die Familie tappt.

nein das ist nicht üblich - das mag bei dir in der Gegend so sein - das ist nicht überall so.

Wenn du aus der zusammenhängenden Bebauung herausgefahren bist, es aber kein Ortsende-Schild gab, bist du noch innerhalb der Ortschaft unterwegs und musst dich an die 50 km/h halten - wo ist das Problem?

Gruß h.

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Ja nun. Manchmal hab ich 2 Jahre, wo es mir nicht passiert; manchmal, eher selten sind es 2 Delikte im Jahr. 2019 einmal*, 2020 keinmal, 2021 einmal, 2022 bis jetzt auch noch nichts.

Dabei blieb es aber stets im Verwarngeldbereich.

(*) Hier war das XV3 beteiligt, lt. Tacho fuhr ich deutlich unter 50 bei erlaubten 50, nachher sollen es 68 gewesen sein, wovon man aber die 3km abzog.

ich fahre 45 - 60 tkm/Jahr und habe 1-3 Tickets/Jahr … je nach Uhrzeit (vor 8 Uhr bin ich nicht so ganz zurechnungsfähig - muss aber trotzdem ab 6 Uhr auf der Autobahn sein), Laune (gute Laune i.V.m guter Musik erhöht die Gefahr geblitzt zu werden) und Wetter sowie Verkehrssituation (leere trockene Straßen sind am riskantesten, weil ich mich dann nicht an den anderen orientiere).

Weil aber die Tickets immer im 15-20€ Bereich liegen und das quasi immer auf leeren, trockenen Autobahnen oder mehrspurigen Bundesstraßen war, halte ich das für halbwegs akzeptabel

Gruß h.

Nö. Das muss ja trotzdem bearbeitet werden und diese Arbeit, die du verursacht hast, muss ja auch bezahlt werden.

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Das ist jetzt die spannende Frage: war da kein Schild da oder war da eines, das Du aber nicht wahrgenommen hast? Das ließe sich nur rauskriegen, wenn Du diese Strecke nochmal bewusst abfahren würdest - aber da Du ja nichts mehr dazu sagen magst, werden wir das wohl nie erfahren (und vermutlich wäre das eh zu weit weg als dass sich das lohnen würde).

Am Ende sei doch froh, dass Dein Heimatkreis da günstiger ist als der Rehin-Sieg-Kreis :slight_smile: Das mit dem Geblitztwerden scheint Dich ja häufiger zu treffen…

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Nein, es liegt an mangelnder Alphabetisierung.

Übrigens war die Anhörung im OWi-Verfahren nicht das erste Schreiben, was Du in diesem Zusammenhang bekommen hast - aber das nur am Rande.

  • Nebenbei: Wenn Du außer Lesen auch noch Rechnen lernen magst, kannst Du ziemlich leicht feststellen, dass die tatsächlichen Kosten des Verfahrens deutlich höher sind als der pauschal festgesetzte Betrag.

Ach, und wenn Du die Geschichte mit dem Feldweg in der Anhörung beschrieben hättest, wäre es richtig teuer geworden. Da hast Du durch Totstellen immerhin was für Dich rausgeholt.

Schöne Grüße

MM

Gegenfrage zum Zwecke der Provokation: Bekommen Beamte nicht ohnehin ihr Gehalt?

Nö. Das ist genauso eine Legende wie die Geschichte, nach der am Ende eines Autobahnabschnitts ohne Beschränkung zunächst von 120 über 100 auf 80 runtergebremst werden muss.

Das ist aber nicht zulässig. Bei „richtigen“ Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt immer erst der Anhörungsbogen (§ 55 OWiG). Was du vermutlich ohne Anhörungsbogen bezahlt hast, war ein Verwarnungsgeld, das eine Behörde auch bei geringfügigen Vergehen verhängen kann (§ 56 OWiG). Im entsprechenden Schreiben steht dann, dass man das Verwarnungsgeld nicht zahlen muss, aber die Behörde anschließend ein Bußgeldverfahren einleiten wird. Dann kommt der Anhörungsbogen.

Nö, die waren einfach nur netter oder aber, die Verstöße waren nicht so schwerwiegend wie der aktuelle. Angesichts des Betrages (60 Euro) wohl letzteres, denn Verwarnungsgeld geht nur bis 55 Euro.

mal davon abgesehen, dass die Beschäftigten in den Bußgeldstellen meistens Angestellte sind und keine Beamten, müssen auch deren Büros mit Miete, Strom Gas, Wasser etc. die gesamte IT-Einrichtung, die File- und Web-Server, die Radargeräte etc. bezahlt werden

Wer Aufwand verursacht, muss den bezahlen - zum Glück für den TO wird hier nicht 1:1 verrechnet, sonst wären es nicht 25€ Verwaltungsaufwand sondern ggf. 120 €

Gruß h.

Das hat er nicht geschrieben. Ich verstehe es so: außerhalb geschlossener Ortschaft heißt nach dem Ortsausgangschild.

dann bleibt ihm nur, nochmal hinzufahren und nach dem Schild zu suchen, das er übersehen hat :woman_shrugging: bzw. dann zu beweisen, dass es da kein Schild gab.

Nein, du musst natürlich und ganz im Ernst NICHT bezahlen, wenn du

  1. Das Schild nicht sehen konntest
  2. Als Ortsunkundiger das Schild nicht kennen konntest
    und
  3. Es keine deutlichen Hinweise auf das Tempolimit gab, etwa bei einer geschlossenen Bebauung innerorts.

Sagen wir mal, die Wendegelegenheit befand sich zwischen dem Ortsausgang, den er passierte und einer Geschwindigkeitsbegrenzung mit Verkehrsschild, die in der nachher befahrenen Gegenrichtung zum nunmehrigen Ortseingang hin gilt.

Dann ist das für Papajoe blöd gelaufen. Man verlangt wirklich von ihm, dass er sich über die örtlichen Vorschriften kundig macht und das schließt sogar das händische Befreien der Anzeigflächen von Ver- und Gebotsschildern von Schneeanhaftungen oder Saharastaub ein.