Ist das Abzocke?

(fett von mir)

Man braucht keine Ortskenntnisse um zu wissen, daß auf „normalen“ zweispurigen Straßen außerorts eine Geschwindigkeitsbeschränkung immer in beiden Fahrtrichtungen gilt.

Da muß es bei Deiner Fahrt bereits vor dem Wendemanöver ein Schild gegeben haben, oder nicht?

Das liegt ein bisserl daran, das Fakten selten für sich allein sprechen. Fakten brauchen immer einen Bezug und sobald man den unterschiedlich wählen kann, gibt es auch für Fakten einen Interpretationsspielraum. Ein schönes Beispiel dafür sind die Totenzahlen bei Corona. Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob man die einfach nur als „Tote pro Erkrankte“ oder als „Tote pro erkrankte Alterskohorte“ interpretiert.

Was reichlicher Unsinn ist. Allein hier in der Umgebung gibt es genug Stellen, wo Beschränkungen nur in einer Richtung gelten. ZB vor einer gefährlichen Kurve, gilt die Beschränkung natürlich nur bei Annäherung an die Kurve nicht mehr danach. Da in den jeweiligen Richtungen der Bereich „vor der Kurve“ jeweils woanders ist, gilt natürlich auch die Beschränkung an entsprechend unterschiedlichen Stellen. Nach der Kurve ist dann direkt aufgehoben, obwohl da in der jeweils entgegenkommenden Richtung noch eine Beschränkung gilt.
Auch gibt es oft bei Annäherung an ein Ortsschild eine Beschränkung, während man bei verlassen des Ortes direkt ab dem Ortsschild beschleunigen darf.
Und so weiter. Es gibt viele Gründe warum eine Beschränkung nur in eine Richtung gilt.

Das ist mE keine Interpretation, das sind zwei unterschiedliche, wenn auch gleichermaßen korrekte Fakten. Und das, was du beschreibst, ist ja erst die zweite Stufe: Welche Zahlen halte ich für relevant? Und dann die dritte Stufe: Welche Folgerung ziehe ich daraus?

Ich meinte aber tatsächlich die erste Stufe - die nackten Zahlen. Der eine schreibt, die Dunkelziffer beträgt das 42fache, das habe er eigenhändig berechnet, der andere sagt, Corona existiert überhaupt nicht, und wenn Du dann einfach mal das in den Ring wirfst, dass das RKI für die Dunkelziffer einen Wert von 2 bis 12 angibt und sich diese Zahl auch bei verschiedenen Virologen findet, dann bist du für den einen der große Verharmloser und für den anderen der Obrigkeitshörige Idiot.

Sorry, aber ich bin hier im Forum von einem Idioten blöd angemacht worden, weil ich auf die Tatsache hingewiesen habe, dass ein Schnelltest kein zuverlässiges Ergebnis liefert - und das ist nun eigentlich, was auf jeder Informationseite stehen sollte und auch jeder wissen sollte.

Wenn jemand mit zwei Monaten alten (und dadurch zu niedrigen) Zahlen rechnet und argumentiert, deren korrekte Werte man mit drei Klicks feststellen kann, dann ist das ein Fehler, der nichts mit unterschiedlichen Werten oder Interpretationsspielraum zu tun hat.

Beste Grüße,
Max

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OK, da hast du recht :slight_smile:

So und jetzt lassen wir das off-topic wieder^^

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Moin,

Dachte ich auch, deine Aussage ist aber so pauschal falsch, siehe aus der Praxis: https://www.azonline.de/muensterland/eine-strasse-zwei-geschwindigkeiten-1438390

Seit einigen Wochen dürfen Autofahrer von Dülmen nach Seppenrade auf Höhe der Fleischerei nur noch mit 70 Stundenkilometern unterwegs sein, in der Gegenrichtung sind weiterhin 100 erlaubt.
Solch ein einseitiges Tempolimit sei tatsächlich selten, sagt Stefan Schenk, Leiter der
Straßenverkehrsbehörde des Kreises Coesfeld. „Das hängt mit der Sicht zusammen.“ Denn die sei gen Rosendorf gegeben, in der anderen Richtung aufgrund einer Kurve jedoch nicht. „Wir dürfen eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur anordnen, wenn eine Gefahrenlage besteht“, so Schenk.

In besonderen Situationen geht das, typisch ist es nicht.

-Luno

Normale Straße hier (Landesstraße). Eine Richtung 70, andere Richtung 100. Von diesem Praxisbeispiel, was die Theorie schon widerlegt, gibt es auch keine Anhaltspunkte für eine derartige Regelung in der StVO.

Auf „offener Strecke“ ist das oft so.
Vor Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, … ist dagegen das Limit fast immer asymmetrisch.

Nach aktueller Beschilderung gilt an einer schmalen, außerörtlichen Straße - keine 300m entfernt - bergauf fahrend 30, bergab jedoch 100.

Ach Gottchen, jetzt hat frau sich mal wieder ins (vermeintliche) Männerbrett verirrt, hat den selbstverständlichen Klein-Schei%
wie:

auf 20 oder 30 m Straßenlänge - mit Schildern direkt vor der Autofahrernase - nicht extra erwähnt und somit meinst Du, meine Aussage sei

Hast Du auch andere als solche Pille-Palle-Beispiele parat?

Die Zeitungsüberschrift signalisiert auf den 1. Blick, daß hier kilometerweit zweierlei Geschwindigkeiten gelten. :wink:

Auf den 2. Blick gilt das aber nur „in Höhe der Fleischerei“.
Wieviele Meter sind das: 200 oder 300?
Gibt es für die Ausfahrenden in die 70er-Rchtung nochmal ein extra 70er-Schild? Ich denke eher nicht, denn wenn sie Speed von 70 kmh erreicht haben, dürfte das auch das Ende des Beschränkungsbereiches sein.

Auch Dein Besipiel überzeugt mich nicht, daß meine Aussage falsch ist.

Zitat aus Deinem Link:

Diese besonderen Situationen sind m.E. auch gut zu erkennen - auch für Ortsunkundige. :wink:

Es gibt dazu mindestens einen Grund.
Der ist aber so geheim, daß auch Du ihn nicht kennst. :wink:

Gibt es noch ein Beispiel, mit ich was anfangen könnte?

Du hast nicht nur das Wort „immer“ verwendet, sondern es auch noch fett formatiert. Von oft, meist oder einem guten Grund stand da nichts.

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Die hatte ich vor meinem geistigen Auge. „Offene Strecken“ ohne alles.

ja …

eher nicht …

Das stimmt. Aber wie im anderen Posting bereits geschrieben, beschränkt sich das immer (schon wieder: immer :wink: ) auf einen mehr oder weniger kurzen Bereich.

Warum, wieso? Ist der Grund erkennbar, auch für Ortsunkundige?
Kommt an dieser Stelle überhaupt jemand auf die Idee oder hat die Gelegenheit, in ursprünglich bergab-Richtung zu wenden und dann bergauf mit flotten 100 zu fahren, weil er ja von den 30 nichts weiß.
Das war nämlich Thema dieses Threads.

Ich kenne mehrere Stellen, da ist das mit der Geschwindigkeit genau umgekehrt, weil so dicke Brummis bergab ganz ordentlichen Schub entwickeln… (sind aber Autobahn-Stellen!).

Moin,

Du hast behauptet:

und diese Aussage ist falsch, da der Begriff „immer“ vorkommt. Es ist meistens so, aber wie gezeigt, nicht immer.

Gerade Ortsunkundige kennen übrigens oft nicht die spezifischen Feinheiten einer Gefahrenlage. Wenn sie jeder erkennen und dementsprechend handeln würde, bräuchte man keine asymmetrischen Begrenzungen der Geschwindigkeit.
Thema für mich durch.

-Luno

Deswegen gibts vorab Schilder.
Erst kommt das Schild, danach sieht der Autofahrer den Grund für das Schild.

Die Geschichte ist lang und beinhaltet zwei umgefahrene Ortstafeln, die durch eine einzige Orttafel am falschen Ort ersetzt wurde, mehrere Mails an den zuständigen Stadtbetrieb (die ignoriert wurden), einen langen Anruf bei der Stadtverwaltung, mehrere Monate Wartezeit, …
Zwischenzeitlich gab es die Situation, dass man sich dort je nach gefahrener Router entweder innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaft wähnte.
Eigentlich sollte der innerörtliche Bereich in beide Richtungen auf 30 begrenzt werden - soweit ein nahezu nachvollziehbarer Plan, dem allerdings kein einziger mir bekannter Unfall vorangegangen war. Aus unerklärlichen Gründen hat man aber direkt nach Ortausgangstafel Tempo 30 bergan wiederholt, während in Gegenrichtung kein Zeichen aufgestellt wurde (bzw. wurde ein Tempo 30 Schild bergab zuerst direkt vor die Ortseingangstafel platziert und durch diese dann wieder direkt in Tempo 50 gewandelt, aber diesen Fehler bemerkte man schon nach zwei Monaten),

So kam es zur jetzigen Situation, bei der aber die Beschilderung zu 100% ignoriert wird. Es ist halt ein schmales Sträßchen mit ein paar Kurven, aber alle gut einsehbar. Alleine unterwegs fährt man bergauf wie bergab so ca. 50 (auch außerorts), bei Gegenverkehr bremst man auf 10 und wenn der Bus unterwegs ist bleibt man halt stehen und wartet.

Geblitzt oder gelasert wurde da noch nie und die Beschilderung dient eventuell lediglich der Befriedigung eines Anliegers, nicht aber der Befriedung des Verkehrs.

Such dir eines heraus: Straßenabschnitte mit unterschiedlicher Beschränkung je Richtung. (Du kannst die Karte auch auf deine Heimatgegend verschieben und nochmals auf „Ausführen drücken“)

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Das stimmt nicht.

Das hat sogar einmal eine Richterin veranlasst, sich an das Kinn zu fassen.

Die Behörde begründete die Notwendigkeit eines 70km-Limits und die regelmäßige Kontrolle dessen Einhaltung mit dem Ski- und Radfahrerverkehr, der die Straße dort kreuzt.
In der Gegenrichtung hingegen ist die Strecke freigegeben (100km).
Einige Zeit später wurde auch die 70km-Begrenzung aufgehoben.

Seeehr schön aus dem Zusammenhang gerissen! :rofl:
ramses90

Das Bedienpersonal nichtstationärer Verkehrsüberwachungsmaßnahmen hat vor Beginn und nach Beendigung der Maßnahme die Beschilderung zu prüfen und zu dokumentieren.

Nicht eindeutige Kennzeichnung führte regelmäßig zu Widerspüchen und gerichtlichen Vorstellungen, so dass man diese Auseinandersetzungen möglichst vermeidet und der Kraftwagenführer an diesen Stellen nicht mit Kontrollmaßnahmen zu rechnen braucht.