Wenn man sich in einem Online-Forum positiv zur Todesstrafe äussert, bzw. sie als angemessene Bestrafung für bestimmte Straftaten darstellt, ist das dann eine verfassungsfeindliche Behauptung (und strafbar?)
Hallo kenoti,
ehrlich muss ich zugeben, dass ich mich noch nie mit dieser Frage beschäftigt habe. Logisch auf der Hand läge aber, dass das nicht verboten ist, da ja bekanntlich Meinungsfreiheit herrscht. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass es verboten ist. Aber um hundertprozentig sicher sein zu können, solltest du doch lieber von woanders noch Informationen einholen!
Leider habe ich auch nichts passendes im Internet gefunden.
Lg Sarah
hallo
nein, du lebst ja in einem staat mit freier meinungsäußerung. die todesstrafe ist in manchen bundesländern sogar noch in der verfassung festgeschrieben, z.b. hessen. sie ist nur außer kraft gesetzt, weil bundesverfassung über landesverfassung steht.
strafbar sind, soweit ich weiß zumindest, höchstens äußerungen, die speziell das dritte reich, also die ns-zeit betreffen und verherrlichen.
Wenn man sich in einem Online-Forum positiv zur Todesstrafe
äussert, bzw. sie als angemessene Bestrafung für bestimmte
Straftaten darstellt, ist das dann eine verfassungsfeindliche
Behauptung (und strafbar?)
Ich würde sagen: wer achlichi bleibt, der kann seine Meinung frei äußern.