Ist das Beleidigung, vernachlässigbar oder strafbar?

Hallo,

ein früherer Mieter, den ich 35-mal fristlos auf die Straße hätte setzen können (verspätete Mietzahlungen von insgesamt 404 Tagen! 1 Miete bis heute gar nicht bezahlt – Verzug 125 weitere Tage) , und der nun das Weite gesucht hat, belästigt mich mit immer neuen unverschämten Schreiben. Es geht um Restabwicklung. Seine verbalen „Ausrutscher“ werden immer unerhörter. Meine Frage: Sind schriftliche Aussagen in einem E-Mail an mich der folgenden Art noch Meinungsfreiheit, entschuldbar oder ist er damit im strafbaren privatrechtlichen Bereich?

Zitat:

„…sondern weil ich Menschen von Ihrer Art und Weise ab Grund tief verachte“

„Wieder einmal haben Sie bewiesen , dass Sie als Vermieter und als Mensch untragbar sind. Ich würde mich ehrlich gesagt an Ihrer Stelle in Grund und Boden schämen .
Sie sind einfach so unfassbar peinlich , dass ich wirklich nicht mal ansatzweise ein gutes Wort mehr für Sie finde.“

„Unfassbar, Ich kann es leider nicht oft genug schreiben . Kleinkariert , menschlich eine Schande und noch dazu dreist . Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie etwas Peinlicheres kennengelernt.“

Mit Dank für Rückantwort

E.E.Fettgedruckter Text

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Er hat seine Meinung über Dich mitgeteilt. Schriftlich und nur für Dich lesbar.
Was siehst Du als Beleidigung an?

Was bedeutet das?

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Den Ausdruck „menschlich eine Schande“ empfinde ich mehr als despektierlich: sowas Unerhörtes habe ich noch nie gehört oder gelesen.

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Das ist eine Meinungsäußerung, keine Beleidigung. Du fasst sie nur als solche auf.

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Unabhängig davon, ob die Äußerungen als Beleidigung im Sinne von §185 StGB angesehen werden können: Das ist nur für das Strafmaß, nicht für die Strafbarkeit an sich relevant.

Gruß,

Kannitverstan

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So wie „Soldaten sind Mörder“? :thinking:

Ist es so einfach?

Wikipedia sagt:

Eine Meinungsäußerung ist beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt, indem sie den ethischen oder sozialen Wert des anderen geringer darstellt, als er tatsächlich ist […] Nicht ausreichend sind demgegenüber bloße Unhöflichkeiten Taktlosigkeiten. Ob eine Äußerung eine Beleidigung darstellt, richtet sich im Ausgangspunkt nach einer Auslegung der verwendeten Begriffe oder Ausdrucksformen. Hierbei wird ein objektiver Maßstab angelegt: Entscheidend ist, wie eine durchschnittliche Person die Aussage auffasst.

Wir kennen nicht die ganze Geschichte, aber wenn ich sachlich und respektvoll versuchen würde, Mietschulden einzutreiben, fände ich durch die Beschimpfung „Sie sind menschlich eine Schande!“ bzw. „als Mensch untragbar“ meinen ethischen oder sozialen Wert schon deutlich geringer dargestellt, als er tatsächlich ist.
Zum Vergleich: Wenn mich jemand als „Arschloch“ bezeichnete, wär mir das wurscht - das würde aber jeder Richter als Beleidigung ansehen.
Aber vielleicht bin ich einfach nicht durchschnittlich genug :man_shrugging:

@Edmund_4cb4b3: Überlege dir lieber, ob eine Monatsmiete plus „Restabwicklung“ weiteren Ärger wert ist bzw. ob man diese Angelegenheit - wenn nicht schon geschehen - nicht besser Dritten überlassen sollte (Anwalt, Mahnverfahren, …).

Gruß,

Kannitverstan

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Nebenbei: Die Staatsanwaltschaft würde das Verfahren sehr wahrscheinlich einstellen und dich auf den Privatklageweg verweisen.

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Moin,

im §185 StGB steht:

…wenn die Beleidigung

  • öffentlich,
  • in einer Versammlung,
  • durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder
  • mittels einer Tätlichkeit begangen wird

Nichts davon trifft in Deinem Fall zu. Also: Faust in der Tasche, einfach nicht mehr grüßen, den Herrn.

Gruß
Ralf

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Und jetzt vermute ich mal ganz schwer, dass ich seine unflätigen, mit Beleidigungen gespickten Schreiben niemandem zugänglich machen darf… sonst mache ich mich strafbar… oder?

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Seitdem ich mich an den Spruch halte:

Beleidigt werden kann man nur dann, wenn der „Beleidigte“ in seinem tiefsten Inneren selber spürt, dass an der Behauptung (Beleidigung) etwas Wahres dran sein könnte.

entscheide ICH, ob mich jemand beleidigen kann.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Du ihm vor allen Dingen durch eine beleidigte Reaktion Genugtuung verschaffst - er will Dich ja treffen.

Wenn Du ihm dagegen das Gefühl vermittelst, dass Du seine verbalen Ausfälle gar nicht bemerkst, ärgerte er sich wahrscheinlich innerlich grün und blau.

Und Du schonst Deine Nerven.

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Bitte noch einmal lesen:

„Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die von dir genannten Kriterien erhöhen lediglich den Strafrahmen.

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oftmals ist es tatsächlich hilfreich, verbalen angriffen mit ausgesuchter höflichkeit zu begegnen - der schmodder perlt einfach ab & eventuelle eskalation bleibt nachweisbar auf der seite des schlammwerfers.

natürlich kann man, mit einem talent zu geschliffener rhetorik, die eine oder andere kleine spitze einbauen, was bei groben gesellen aber nutzlos ist.
auf jeden fall bleibt man auf der sicheren seite, falls es mal rechtlich zugehen sollte.

e.c.

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Nein, das steht da eben nicht! Es heißt:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung […] oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie ich weiter oben schrob: Eine öffentliche Beleidigung wirkt sich auf das Strafmaß aus. Strafbar ist sie auch nicht-öffentlich.

Gruß,

Kannitverstan

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