Hey,
ich würde gerne wissen ob das BGJ für Zimmerer pflicht ist, oder ob ich auch eine Lehre als Zimmerer ohne das BGJ anfangen kann.
Das Ding ist, im BGJ verdien ich kein Geld und muss wieder die Schulbank drücken, will aber arbeiten gehn und geld verdienen! Hab die Schule satt ^^
Deshalb die Frage, wenn nicht muss ich wohl in ein anderes Bundesland ziehen! -.-
Bin übrigends 17, falls das wichtig ist.
Moin! Moin!
Meine Weisheiten sind schon etwas älter und nur aus Hamburg…
Frag doch bei der zuständigen Kammer (Handwerkskammer oder Industrie-u.Handelskammer), einem Ausbildungsbetrieb oder der Bundesagentur für Arbeit nach. Das BGJ hat evtl. seine Tücken(?)! Vielleicht muß die Zeit auf die Ausbildungszeit angerechnet werden, darauf lassen sich nicht alle Ausbildungsbetriebe ein…
Mit freundlichen Grüßen
Dino
Hallo,
ich würde gerne wissen ob das BGJ für Zimmerer pflicht ist,
Ja, ist es.
oder ob ich auch eine Lehre als Zimmerer ohne das BGJ anfangen
kann.
Nein, kann man nicht.
http://www.zimmerer-ausbildung.de/pdf/Checkliste_Aus…
Das Ding ist, im BGJ verdien ich kein Geld und muss wieder die
Schulbank drücken, will aber arbeiten gehn und geld verdienen!
Hab die Schule satt ^^
Wenn das so ist, dann solltest du gar keine Ausbildung machen, da du idR immer in die Berufsschule musst.
Deshalb die Frage, wenn nicht muss ich wohl in ein anderes Bundesland ziehen!
-.- … mehr auf
Das wird dir aller Voraussicht nach nichts bringen:
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zimmerer / zur Zimmerin
http://www.kh-boerdekreis.de/html/AB/AO/Zimmerer-1.pdf
§ 3 Berufsfeldbreite Grundbildung und Zielsetzung der Berufsausbildung
Du müsstest di Kultusministerien der einzelnen Länder kontaktieren und nachfragen, wie sie es mit der Ausbildung halten.
sieht
Gruß
Wawi
Das BGJ hat evtl. seine
Tücken(?)! Vielleicht muß die Zeit auf die Ausbildungszeit
angerechnet werden, darauf lassen sich nicht alle
Ausbildungsbetriebe ein…
Es wird im allgemeinen auf die Ausbildungszeit angerechnet und die Ausbildungsbetriebe lassen sich gerne darauf ein weil sie
das 1. Jahr nichts zahlen müssen und sie aber
nach einem Jahr einen Lehrling bekommen der schon ein bischen was weiß und kann.
Und sollte sich der Lehrling im 1. Jahr als grottenschlecht und abgrundtief faul herausstellen muß man ihn nicht mal einstellen.
Oft gibt es einen Vorvertrag mit entsprechender Klausel wie gut dieses 1. Jahr abgeschlossen werden muß um dann die Ausbildung beginnen zu dürfen.
Krümelchen