Hallo Freunde, Ex-IWF-Chef Strauss-Kahn und Wettermoderator Jörg Kachelmann - zwei ähnliche Fälle, die jedoch in ihrer Handhabung deutliche Unterschiede aufweisen. Beide wurden wegen Verdacht auf sexuelle Belästigung bzw. Vergewaltigung festgenommen und beteuerten ihre Unschuld. Kachelmann wurde zügig wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Urteil gegen ihn wird bald erfolgen, ihm drohen wohl maximal vier Jahre und drei Monate Haft. Strauss-Kahn jedoch sitzt auf der Gefängnisinsel Rikers Island in einer Einzelzelle. Die Entlassung auf Kaution kann nur unter Auflagen wie elektronischer Fußfessel und möglicherweise Hausarrest erfolgen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 25 Jahre Haft. Ist das deutsche Rechtssystem zu milde? Sollten Sexualstraftäter einer anderen Behandlung unterzogen werden? Stehen Sexualdelikte in falscher Relation zu anderen Verbrechen wie beispielsweise Steuerhinterzug? Was denkt ihr?
Hallo,
leider bin ich kein Rechtsexperte und kann mir meine Meinung nur über Berichte aus den Medien bilden. Und hier würde ich sagen, ist das deutsche Rechtssystem eindeutig zu milde, vor allem Sexualdelikte betreffend.
Ich denke schon das unser Rechtssystem an manchen Stellen deutlich verbessert werden sollte. Gerade wenn es um so Sachen wie Sexualdelikte oder Mord geht. Wenn wir uns einmal anschauen was für Strafen bei Steuerhinterziehung drohen und was ein Sexualverbrecher für eine Strafe bekommt frag ich mich manchmal ob Geld doch die Welt regiert ! Denn wer Steuern hinterzieht bekommt meist viel mehr Strafe als ein Mörder oder Sexualverbrecher . Kann das richtig sein ? Nein ! Aber anscheinend ist Ged viel mehr als ein Menschenleben wert .
Allgemein ist das deutsche Rechtssystem vom Strafenkatalog her ein Scherz. 25 Jahre sind bei uns immerhin schon lebenslänglich.
Das beste Beispiel, um den Irrsinn zu zeigen, vor allem bei Vergewaltigung:
Raubkopierer: bis zu 5 Jahre
Vergewaltiger: bis zu 5 Jahre
Kinderschänder: bis zu 5 Jahre
Ich glaube es gibt schon einen gravierenden Unterschied, ob ich mir illegal ein paar Filme aus dem Netz ziehe, oder eine Person vergewaltige und danach eventuell ermorde.
Allgemein sollte der deutsche Strafenkatalog drastisch verschärft werden. Vor allem Vergewaltiger sollten, da bewiesenermaßen nicht heilbar, bei weitem länger eingesperrt werden. Und selbst nach der Freilassung sollten sie stark überwacht werden.
Hallo, keine Ahnung und keine endgültige Meinung! BGO
Sexualstraftätr werden zu sehr geschützt und werden im gegensatz zu anderen Delikte recht milde behandelt.
Da werden sie nach einer Zeit als geheilt entlassen,
No Mercy
Ja, ich denke schon. Es gibt Länder, da ist das Rechtssystem extrem oder fast zu streng und in Deutschland ist es tatsächlich zu milde. Während einem kleinen Dieb anderswo die Hände abgehackt werden, oder, wie ich kürzlich gehört habe, eine Frau einem Missetäter Säure in die Augen träufeln darf, als Strafe für das Säureattentat auf sie, werden bei uns Kindermörder u. Vergewaltiger eher ermutigt statt gehemmt. Am schlimmsten finde ich die viel zu geringen Strafen für Kindermörder. Als wäre so ein kleines Leben weniger wert, als ein erwachsener Mensch. Die Meisten werden letztendlich für, in diesem Moment nicht zurechnungsfähig erklärt, somit in irgendeine Anstalt eingewiesen, irgendwann als geheilt entlassen, und lauern 3 Wochen später dem nächsten Opfer auf. Meine Meinung ist, wenn die Schuld eindeutig nachgewiesen werden kann, dann gibt es nur eine Strafe. Sicher sind diese Menschen krank, aber ich glaube in den wenigsten Fällen wirklich heilbar. Wenn es dann noch um prominente Personen geht, die (in Deutschland) finanziell jederzeit in der Lage sind, Anwälte oder Ärzte zu schmieren, glaub ich erst recht nicht, daß solche Leute sich je ändern. Außerdem ist im Vergleich zu anderen Ländern so eine Prominentenhaft in Deutschland eher als ne Art, Urlaub für Arme, anzusehen. Die haben doch dort nichts auszustehen. Zusammenfassend kann ich nur sagen, unser Rechtssystem ist doch eher auf finanzielle Dinge ausgerichtet, weniger auf Menschen und deren Schicksale.
Sorry, dass ich mich erst jetzt melde, hatte aber Probleme mit meinem Internetzugang.
Zunächst einmal bin ich ganz begeistert, dass Galileo auf diesem Wege versucht, Meinungen aus „dem Volk“ zu bekommen. Schließlich muss man ihm - dem Volk - „aufs Maul schauen“, wie Luther prägnant formuliert hat.
Zum Thema: Ich bin nicht der Meinung, dass das deutsche Rechtssystem insgesamt zu milde ist. verglichen mit amerikanischen Gepflogenheiten sind wir sicher zu „lasch“ und es gibt viele Fälle, in denen man sich größere Strenge und Konsequenz wünschen würde (auch bei der Strafverfolgung, wie die Morde aus dem Kreis der Saarbrücker Celle gezeigt haben). Wenn man sich dann aber überlegt, welche Konsequenzen und welche Ungerechtigkeiten ein rigides „Rechtssystem“ produziert, dann wähle ich eben doch lieber das deutsche System…
Was für ein Rechtssystem? Für alle, die es noch nicht bemerkt haben, Recht hat als allerserstes mal der Staat, danach kommen seine Interessenvertreter bzw. Lobbieisten und an dritter Stelle darf sich jeder eingefügt sehen, welcher das nötige Schmier… ähh ich meine Kleingeldgeld für ordrntliche Anwälte (keine Plichtverteitigerpfeifen) oder zum direkten Kauf seines Rechts hat. Deutsche Politiker sind ferngesteuerte Witzfiguren ohne Entscheidungsgewalt für die Verabschiedung wichtiger Gesetze. Larifari und Pillepalle Gesetze, zum Beispiel, wie man Temposünder bestraft oder eigene Diäten erhöht, sind dagegen schon eher die Kragenweite unserer „Regierungsspitze“. Auch solch brachial Existenzentscheidente Tehmen wie Dosenpfand, PET-Beutel Verbot oder ein durch Co2 (übrigens schwerer als Luft) herbeigeführter Klimawandel (MACH MIT ZUM …greenday…WIR MÜSSEN ENDLICH HANDELN!!!)…Furtz!, sind beliebte Diskusionsthemen dieser Bande. Bevölkerung verarschen und schööön fett abkassieren…jupp. Ich könnte noch ehwig so weitermachen, aber ich denke mein Standpunkt ist erkennbar. Mit Höffnung auf bessere Zeiten, D.B.
Es hilft, sich an dieser Stelle einfach mal über den Wesen, den Zweck und den Charakter von Untersuchungshaft zu informieren. Dazu genügt Wikipedia:
„Das Gesetz nennt potentielle Gefahren in § 112 Abs. 2 StPO in Form von drei Haftgründen: Flucht oder Verborgenhalten (Nr. 1), Fluchtgefahr (Nr. 2) und Verdunkelungsgefahr (Nr. 3). Darüber hinaus bestimmt § 112a StPO die Wiederholungsgefahr als vierten Haftgrund.“
Die Untersuchungshaft ist KEINE Strafe vor der Strafe für besonders üble Straftaten. Insofern ist es Nonsens, die Entlassung Kachelmanns (der später freigesprochen wurde) aus der Untersuchungshaft als ein Zeichen eines zu milden Rechtsstaates zu werten.
Gruß,
Max
Mir ist kein einziger Fall einer Kindstötung in Deutschland bekannt, bei der der Täter nach der Entlassung aus Therapie/Haft erneut getötet hat. Und ich habe mich mit dem Thema sehr ausgiebig beschäftigt.
Es gibt derzeit zwischen 40 und 60 Morde an Kindern im jahr.
Etwa zwei Drittel bis drei Viertel dieser Morde werden von den Müttern begangen, etwa ein Fünftel von den Vätern. Diese Täter lauern naturgemäß sehr selten nach ihrer Entlassung neuen Opfern auf.
Die Zahl der sexuell motivierte Kindstötungen liegt zwischen 2 und 5 Fälle im Jahr. Ein Fall, wo ein Täter anch der Ebnatlssung erneut gemordet hat, ist mir spontan nicht bekannt, möchte aber nicht ausschließen, dass es das irgendwann mal gegeben hat. „Die Meisten“ sind es aber garantiert nicht.
Ich weiß, ich weiß … wozu Fakten, wenn man auch eine Meinung haben kann?
Gruß,
Max