Ich bin schwanger und an meiner Schule weiß das noch keiner außer eben die Lehrer da ich ja jetzt in bestimmten Dingen beeinträchtigt bin (z. B. Sport). Allerdings hat eine Lehrerin in einer Klasse in der eine Freundin von mir ist rausposaunt das ich Schwanger bin und hat auch meinen Namen genannt. Ich weiß früher oder später sieht man es eh aber momentan wollte ich nicht das es schon jeder weiß und das habe ich den Lehrern auch gesagt.
Die Lehrerin hat somit ja eigentlich ihre Schweigepflicht gebrochen, ist das ein Grund für eine Suspendierung?
Hallo,
das war von der Lehrerin sehr unsensibel.
Schweigepflicht hat diese übrigends nicht unbedingt, da sie ja weder Anwalt noch Arzt ist.
Als Vertrauenslehrer schaut es eher anders aus .Allerdings war es nicht korrekt deinen Namen zu nennen. Dafür würde sie höchstens wegen Verletzung des Datenschutzes ermahnt werden aber garantiert keine Suspendierung erhalten!
Ich würde mit dem Rektor7Rektorin sprechen und ihm deutlich machen, das deine Schwangerschaft vertraulich behandelt werden sollte und es allein deine Sache ist, wem du von der Schwangerschaft erzählst.
Selbstverständlich steht es dir frei gegen die Lehrerin eine Aufsichtsbeschwerde ein zu reichen. Nur wird das deinen Beliebtheitsstatus nicht unbedingt heben und letztendlich nicht viel bringen
Viele Grüße
Ok dann weiß ich bescheid.
Vielen Danke.
Lieben Gruß:smile:
Hallo,
beliebt macht man sich NIE wenn man seine Grenzen setzen will, notfalls laut und wenn es juristisch möglich ist, dann eben den Weg.
Das bedeutet aber keinesfalls, dass man alles hinnehmen muss, um beliebt zu sein.
Ich würde den Weg zur Schulleitung gehen und von der Lehrerin eine ganz offizielle Entschuldigung für ihren Fehltritt erwarten.
Viele Grüße
Hallo!
das war von der Lehrerin sehr unsensibel.
Schweigepflicht hat diese übrigends nicht unbedingt, da sie ja
weder Anwalt noch Arzt ist.
Das stimmt überhaupt nicht! Lehrer haben sehr wohl Schweigepflicht, und zwar schließt das alles ein, was die Schüler persönlich betrifft, angefangen bei Noten und sicher NICHT beendet bei der Schwangerschaft…
Ich studiere Lehramt und musste bis jetzt bei JEDEM Praktikum eine Schweigepflichterklärung unterschreiben.
LG, Sarah
Wie SarahS schon sagte: Lehrer haben sehr wohl eine Verschwiegenheitspflicht, und sie dürfen, auf gut Amtsdeutsch, personenbezogene Daten nicht in die Öffentlichkeit tragen.
Aber verrat doch mal wie Du auf die abstruse Idee kommst, dass ein Lehrer (oder sonst jemand) wegen eines Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht suspendiert werden sollte.
In Deinem Fall halte ich den Verstoß zwar für gedankenlos und tadelnswert, aber nicht für sehr schwerwiegend. Dein Gedanke an eine Suspendierung der Lehrerin lässt allerdings an einen naiven, überzogenen privaten Rachefeldzug denken.
Andererseits: die Lehrerin hat einen kräftigen disziplinarischen Tritt ans Schienbein vom Schulleiter verdient, und sie muss ihren Fehler Dir gegenüber zugeben und auch gegenüber der Klasse, in der sie den Fauxpas des öffentlichen Posaunenspiels begangen hat.
Pit
Nur um Sarah zu unterstützen: das gilt nicht nur für die Lehrer sondern auch für die Sekretariatskräfte.
Es dürfen nicht mal so persönliche Daten wie Telephonnummern oder Adressen von Eltern/Schülern an andere Eltern weitergegeben werden ohne die ausdrückliche Erlaubnis von den Betroffenen.
Sangoma
Nee. Es ist ein Grund, mit der Lehrerin zu sprechen und sie zu bitten, das zukünftig bitte für sich zu behalten, wenn du das möchtest. Dass du es möchtest, hat sie vermutlich schlicht nicht gewusst - ich würde hier definitiv keine böse Absicht oder gar Verletzung irgendeiner Dienstpflicht unterstellen. Gerade Schwangerschaften sind doch (meistens) erfreuliche Nachrichten, und ich kenne es hier aus meinem Nest, dass insbesondere auch derlei natürlich beredet wird. Hier gratuliert auch schon mal die Grundschullehrerin/Erzieherin im Kindergarten einem Kind zum Geschwisterchen in spe - na und?
Dass du einen solchen Hype um die Geheimhaltung von etwas machst, das sich in absehbarer Zeit sowieso nicht mehr geheimhalten lässt, steht dir frei. Aber dass du - gerade, wo du doch selbst Lehramt studierst - dermaßen überzogen reagieren willst, wirft doch einige Fragen über deine Motive auf. Auch Lehrer machen Fehler, dürfen sie auch mal, und dies hier werte ich (solange du nicht erklärst, dass sie von dir vorher um Geheimhaltung gebeten wurde) nicht mal als solchen. Anderherum: möchtest du jedesmal, wenn du irgendeiner Mutter deiner zukünftigen Schüler auf den Schlips getreten bist, suspendiert werden?
Ich wünsche dir, dass sich alles in einem persönlichen Gespräch mit der betreffenden Lehrerin aufklärt und natürlich alles Gute für dein Kleines