Ist das ein Waldweg?

Hallo,

zwischen einem Wäldchen und landwirtschaftlichen Flächen / Gartenrückseiten führt ein schmaler Weg entlang. Der Weg gehört zum Waldflurstück und ist nicht durch Zäune etc. davon abgetrennt.
Ist das ein Waldweg im rechtlichen Sinne oder nicht?

Gruß,
Paran

Schwer zu sagen. Eher nicht.
Was sagt denn die zuständige Gemeinde?

(Und wie ist die „Geschichte hinter der Geschichte“?)

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Im Sinne welchen Gesetzes - und in welchem Bundesland?

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Nö, eher ein „Holzweg“ auf dem man sich rechtlich bewegt.

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Es gibt den Begriff der Widmung. Erklärt z.B. in Jura Forum. Ich würde aber erst mal schauen ob in den Karten der Weg eingetragen ist. Das sollte aufgrund einer Widmung erfolgen.
Udo Becker

Sofern so schmal, dass eine Nutzung für forstwirtschaftliche Zwecke nicht möglich, wird von einem Waldpfad, bzw. Wanderweg/pfad die Rede sein.

So etwas müsste die zuständige Gemeinde wissen.

Das kommt drauf an.

Zwar sind in sehr vielen rechtlichen Zusammenhängen Feld- und Waldwege genau gleich zu behandeln, aber es gibt durchaus auch welche, bei denen es entscheidend ist, ob in irgendeinem Zusammenhang ein Waldweg vorliegt, für den das Landeswaldgesetz gilt, oder ein Feldweg.

Wenn man wüßte, worum es geht, ließe sich der im konkreten Zusammenhang zutreffende Begriff relativ leicht benennen und begründen. Aber so eben nicht, schade eigentlich - mal wieder eine Frage, die interessant sein könnte, aber mangels notwendiger Präzisierung/Konkretisierung im Ungewissen wabernd verfliegt.

Schöne Grüße

MM

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