Hallo ich hätte gern mal gewust ob das eine Beleidigung ist wenn man zu einem oder zu mehreren sagt euch soll der Teufel holen. gruß.Sielver
Kommt drauf an, wer es wann und wo zu wem sagt.
Bei Satanisten und Schwarzmetallern eher Nein.
Hallo,
da lt. Gerichtsbeschluss „Fickt Euch“ keine Beleidigung darstellt, kann ich mir kaum vorstellen, dass etwas so Harmloses wie o.g. beleidigend sein könnte.
Man muss sich schon etwas Mühe geben, um rechtlich relevant zu beleidigen.
Gruß,
Paran
ist leider keine rechtlich relevante Dimension. Wie bereits erwähnt, ist „wer zu wem in welchem Kontext“ wichtig.
Oder hier: https://www.onlineurteile.de/urteil/richter-beleidigt-richter „ob er ihn nicht verstehen wolle oder ob er zu dumm sei, ihm zu folgen“ ist beleidigend, wenn es ein Richter im Rahmen einer Verhandlung zu einem anderen Richter sagt,
Echt? Ich finde das eine völlig sachorientierte Frage.
„dumm“ ist eine Wertung deswegen nicht sachorientiert
„ob er ihm nicht folgen wolle oder könne“ wäre sachorientert(er) und damit unkritisch(er), weil damit nicht gewertet wird (auch wenn es wertend gemeint war), sondern offen bleibt, aus welchem Grund jemand nicht folgen kann … wie da wären akustisch, mental, oder z.B. wegen fehlender Hintergrundinfos
Gruß Hex
Auf dich kommt es in diesem Zusammenhang aber in keiner Weise an. Es kommt darauf an, wie die Äußerung gemeint war, wie sie verstanden wurde und wie das die darüber urteilenden Richter sehen.
Und warum das so ist, sagt dir das Gesetz und die dazugehörigen Kommentare zur Auslegung desselben.
Hallo,
das war, wie Du richtig festegestellt hast, keine rechtlich Beratung.
Nur ein eher ironischer Hinweis darauf, dass eine gesetzlich relevante Beleidigung eine komplizierte Angelegenheit ist - und verm. Glückssache.
F. E.
Paran
Bei manchen ist es eine Beleidigung für den Teufel.
Gemeninhin: Es ist vieles weitaus weniger eine Beleidigung oder wird von Gerichten als solche gewürdigt, als man denken mag, bzw. werden so etliche deswegen geführte Verfahren wegen Bedenken angedenk ihrer Bedeutung für die Gesellschaft, deren Sicherheit und Fortbestand in bereits zeitiger Frist eingestellt.
Für mich ist das eine Art sprichwörtlicher „Fluch“. So ähnlich wie „Ich wünsch Dir die Pest an den Hals“ oder " Der Apfel fällt nicht weit vom Baum" oder auch „Geh zum Teufel“.
In meinen Augen Aufregung um Nix. Jemand drückt seinen Ärger aus.
LG
Ich verstehe deine Frage so, dass du wissen möchtest, ob diese Äußerung als Beleidigung strafbar wäre. Die einschlägige Norm findest du in § 185 StGB:
„Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Der Wortlaut ist für ein Strafgesetz ziemlich ungenau. Rechtsprechung und Lehre verstehen unter einer Beleidigung im Sinne von § 185 StGB die Kundgabe der Nicht- oder Missachtung einer anderen Person. Ich könnte mir vorstellen, das bei deiner Formulierung je nach Kontext einmal so, einmal anders zu beurteilen.
Für den Fall, dass du nach der praktischen Relevanz fragst: Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt (§ 194 StGB). Es handelt sich um ein sogenanntes Privatklagedelikt (§ 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO) mit der Folge, dass die Staatsanwaltschaft nur Anklage erhebt, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt (§ 376 StPO).
Zu der Frage, ob Anklage erhoben wird, gibt es auch Verwaltungsvorschriften. Ich verweise insbesondere auf § 229 Abs. 1 S. 1 und 2 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV):
„Von der Erhebung der öffentlichen Klage soll der Staatsanwalt regelmäßig absehen, wenn eine wesentliche Ehrenkränkung nicht vorliegt, wie es vielfach bei Familienzwistigkeiten, Hausklatsch, Wirtshausstreitigkeiten der Fall ist. Liegt dagegen eine wesentliche Ehrenkränkung oder ein Fall des § 188 StGB vor, so wird das öffentliche Interesse meist gegeben sein.“
Hi, und noch nicht einmal das.
geht z.B. ein Gaststättenbesitzer gegen eine wirklich ehrabschneidende Google-Bewertung vor (z.B. *letzte Ranzbude, auf dem Boden laufen Ratten herum, vom Essen hatten wir eine Lebensmittelvergiftung" wird auch er in aller Regel mit seinen Anstrengungen keinen Erfolg haben.
Das klingt nach übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB).
Vielleicht ja doch?
Der Clou an den Privatklagedelikten ist ja gerade, dass das Opfer oder sein Vertreter selbst die Anklage betreiben kann, ganz ohne Staatsanwaltschaft.
Außerdem kann der Gastwirt in deinem Szenario zivilrechtlich vorgehen. Das ist auch viel wichtiger als die strafrechtliche Verfolgung. Denn während das Strafrecht immer nur auf bereits geschehene Taten reagiert, kann man zivilrechtlich vorbeugen. Der Täter verspricht entweder strafbewehrt, keine solchen Äußerungen mehr zu tätigen, oder er wird von einem Zivilgericht zur Unterlassung verurteilt und für jeden Verstoß gegen das Urteil mit einem Ordnungsgeld oder Ordnungshaft belegt (§ 890 ZPO).