Nötigung hat immer etwas mit Gewalt oder Drohung zu tun (§ 240 Abs. 1 StGB).
Beleidigung ist zwar strafbar (§ 185 StGB), wird aber vom Gesetz nicht definiert. Man versteht darunter die unverdiente Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung durch ehrenrührige Tatsachenbehauptungen oder herabsetzende Werturteile. Das könnte passen.
Üble Nachrede kommt auch in Betracht. Strafbar macht sich, wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist (§ 186 StGB).
Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass du nicht wider besseres Wissen handeln würdet, so dass Verleumdung (§ 187 StGB) ausscheidet.
Natürlich könnte deine Aktion jede Menge zivilrechtlichen Ärger bedeuten.