Hallo,
mein damals 16jähriger Sohn gelang vor einem Jahr unwissentlich in eine Whatsapp-Gruppe mit 600 Teilnehmern (in der er 9 Tage lang war, ohne aktiv zu sein), in der kritisches Bildmaterial (Stichwort Besitz Kinderpornografie) kursierte. Er bekam eine Vorladung bei der Polizei. Wir als Eltern waren in großer Sorge und schalteten daraufhin sofort einen Anwalt ein. Dieser vereinbarte mit uns telefonisch eine Vorschussvereinbarung §9 RVG i.H.v. 1.000 € zzgl. MwSt… Zahlungsdaten kamen dann per SMS. Wir bezahlten. Rechnung darüber blieb aus, bis wir nach mehrfachem telefonischen Nachhaken eine sog. Zwischenrechnung von ihm per Post bekamen.
Der Anwalt forderte Akteneinsicht bei der Polizei und er rief dann zur Stellungnahme meinen Sohn an. Diese Info wurde dann weitergeleitet (wohl an die Staatsanwaltschaft). Die Strafsache wurde sofort eingestellt, da nachgewiesen wurde, dass mein Sohn unbeteiligt und inaktiv in dieser Whatsapp-Gruppe war.
Das war´s an Arbeitseinsatz seitens des Anwalts. Danach versuchten wir Eltern den Anwalt 5 Monate lang (!) telefonisch und per Email zu erreichen, ohne jegliches Feedback. Zum einen erwarteten wir eine Abschlussrechnung, zumal sein Arbeitseinsatz äußerst gering war. Wir gingen davon aus, dass diese 1.000 € netto mit der tatsächlichen Leistung in der Abschlussrechnung am Ende verrechnet würde. Zum anderen warteten wie monatelang auf eine Kopie der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde. Beides kam nicht.
Nun rief der Anwalt mich endlich zurück und meinte, dass diese Vorschussvereinbarung abgegolten sei, es gibt auch keine Endrechnung. Das war quasi die Pauschale für seinen Einsatz. (Diese Summe scheint uns doch extrem überhöht). Und auf die Frage hin, wann wir die Kopie bekämen bat er um 2-3 Wochen Zeit bis er das zeitlich hinbekommt.
Wir als Eltern sind massiv verwirrt über so ein Geschäftsgebaren. Die Rechnungshöhe scheint uns willkürlich.
Wer hat hier Erfahrung, wer kann uns helfen? Wer kennt sich juristisch aus?
Danke vorab!
Gruß Nina