Ist das gesetzlich erlaubt?

Darf ein gesunder Mensch eine Liebesbeziehung mit Jemandem haben, der das Down-Syndrom hat? Ich frage deshalb, weil Menschen mit dem Down-Syndrom sind ja körperlich und-oder geistig eingeschränkt. (Dürfen die Beiden auch miteinander Sex machen und was dazu gehört)?

Hallo,

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Gerade bei Trisomie21 gehen die Entwicklungsstände und Behinderungsgrade sehr weit auseinander.
Während einige schwerstbehindert sind, gibt es sogar (zugegebenermaßen nur 2) Fälle von Personen mit abgeschlossenem Studium.

Man muss also im Einzelfall betrachten, inwiefern die Person in der Lage ist, sich sexuell selbst zu bestimmen. Würde sie im Zweifelsfall „nein“ sagen, wenn etwas nicht passt? Kann sie für Verhütung sorgen?

Außerdem ist die Frage, weshalb eine solche Verbindung zustande kommen sollte. Um eine Liebesbeziehung handelt es sich ja eher selten, wenn einer geistig fit und der andere stark eingeschränkt ist. Wenn es sich um ein Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Betreuer) handelt, würde ich auch zu „nein“ tendieren.

Mehr Informationen wären also hilfreich.
LG,
batz

Hallo,

ganz grundsätzlich gilt auch für Menschen mit geistiger Behinderung das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das schließt den Schutz vor sexuellem Missbrauch ein. Wenn davon auszugehen ist, dass Sexualität mit dem Einverständnis des Menschen mit Behinderung geschieht, darf sie auch dann stattfinden, wenn beispielsweise die Eltern dieses gerne verbieten würden.

Auch Sexualassistenz (z.B. in Behinderteneinrichtungen) zählt zu diesem Recht auf das Leben der eigenen Sexualität. Sexuelle Beziehungen und Ehen zwischen Menschen mit Downsyndrom oder anderen geistigen Behinderungen und nicht behinderten Menschen sind grundsätzlich erlaubt und möglich.

Schöne Grüße,
Jule