Hallo, ich befinde mich gerade nach knapp 3 Jahren kurz vor der Scheidung. Nun erhebt meine Noch-Ehefrau Anspruch auf einen Teil des mir vor über 2 Jahren gezahlten ALG I, da sie letztes Jahr beim Jobcenter wegen Hartz IV nachgefragt hat und ihr angeblich mitgeteilt wurde, dass das mir gezahlte ALG für beide Eheleute gedacht war.
Kann dies stimmen? Danke für Hilfe! LG Robert
Arbeitslosengeld ist individuell. Es bemißt sich nach dem letzten Nettoeinkommen und hängt von der Anwartszeit und den eingezahlten Beiträgen des Empfängers und hat mit dem Ehepartner nichts zu tun.
außer dass man die Ehefrau davon (mit) unterhalten muss ?
Natürlich ist es ausschließlich nach dem Lohn/Gehalt bemessen, ganz egal ob man 1 Ehefrau und/oder zig Kinder hätte und was man für Ausgaben hat.
Ähm - nö.
Weil DU Alg1 bekommen hast, wart ihr beide versorgt und sie hatte eben keinen Anspruch auf Hartz4. So, wie auch die Millionärsgattin keinen Anspruch hätte.
Gruß
anf