Ist das juristisch Mord (oder Totschlag), StGb 211, 212?
Aus einem Krimi:
A weiß, dass die Person C nach seinem Leben trachtet. Er überredet darum den Obdachlosen B, der ihm entfernt ähnlich sieht, sich in seinem Hotelzimmer aufzuhalten.
A verschwindet (mit viel Geld, hinter dem C her ist) ins Ausland.
B wird, wie von A zumindest in Betracht gezogen, von C für A gehalten und erschossen.
Ist das von A Mord? Er kann ja nichts dafür, dass C ein Mensch ist, der es normal findet, Menschen in Hotelzimmern zu erschießen. Anderseits hat er genau das Erschießen ja in Kauf genommen.
Vermutlich hängt es von weiteren Bedingungen und Beweggründen ab.
Gruß
Karl