Hallo zusammen,
gestern habe ich das mobile Navigationssystem meines Arbeitgebers geschrottet, nun wollte ich wissen ob dieser Schaden über meine Haftpflicht versichert ist.
guten tag, hoefer05, leider keine gute nachricht, da gegenstände eines besonderen Vertrages (zB arbeitsvertrag) oder geliehene, gemietete oder ansonsten überlassene gegenstände in aller regel nach den AHB (allg. haftpflichtbedingungen) ausgeschlossen gelten. mfG versifa