Ist das Notwehr?

Folgende Situation:
ich gehe mit Freunden Abends raus und trinke das ein oder andere Bier.
Anschliessend wollen wir alle noch in einen Club rein. Gehen zum nächsten, bezahlen alle den Eintritt und verweilen erstmal eine Stunde da drinnen.
Nach dieser Stunde wollen wir kurz an die frische Luft und z.B. eine Zigarette rauchen.
Als wir wieder rein wollen, verwehrt einem von uns ein Türsteher den Eintritt, weil dieser findet, dieser hätte zuviel getrunken.
Der Betroffene sieht das nicht ein, schmunzelt kurz und will am Türsteher vorbeigehen. Worauf der Türsteher ihn dann packt und an die Wand drückt!
Da der Türsteher keine Ahnung hatte dass der ‚an-die-Wand-gedrückte‘ eine Kampfsportart ausgezeichnet beherrscht, konnte er auch nicht ahnen, dass er mit einem beherztem Schlag auf den Kopf kriegt, worauf hin er einen Knock-Out erleidet.

Es kann jeden mal treffen, in so eine Situation zu geraten (wenn man betrunken ist z. B.). Deshalb meine Frage, ob man hierfür erfolgreich verklagt werden kann.

Da ich schon seit mehreren Jahren eine Kampfsportart betreibe und gerne Abends mit Freunden rausgehe, kann dies bei mir schnell passieren.

Danke im Vorraus!

Moin!

… Als wir wieder rein wollen, verwehrt einem von uns ein Türsteher den Eintritt, weil dieser findet, dieser hätte zuviel getrunken.

  • er hat vom Besitzer das Hausrecht erteilt bekommen, konnte euch somit den Eintritt verwehren.

Der Betroffene sieht das nicht ein, schmunzelt kurz und will am Türsteher vorbeigehen.

  • Widerstand gegen das ausgesprochene Hausrecht

Worauf der Türsteher ihn dann packt und an die Wand drückt!

  • Versuch das Hausrecht durchzusetzen

Da der Türsteher keine Ahnung hatte dass der ‚an-die-Wand-gedrückte‘ eine Kampfsportart ausgezeichnet beherrscht, konnte er auch nicht ahnen, dass er mit einem beherztem Schlag auf den Kopf kriegt, worauf hin er einen Knock-Out erleidet.
-Notwehr ist die Verteidigung , die erforderlich und geboten ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwenden.
Der „Angriff“ vom Türsteher war nicht rechtswidrig und deshalb haut das Notwehrrecht auch in diesem Fall nicht hin.

Kann mir gut vorstellen das dein Kumpel 'n Problem bekommen könnte.
Er hat gegen das ausgesprochene Hausrecht mit 'nem KO geantwortet und außerdem beherrscht er seinen Sport ausgezeichnet.
Der Türsteher hat nix verkehrt gemacht und wurde deswegen umgehauen.
Hoffe ich liege nicht total daneben mit meiner Antwort.
Lass mich doch bitte wissen wie das ganze ausgeht.
Danke,
Jan

Hallo Raucherbein,
da kann ich, mangels Wissen, leider nicht weiterhelfen!

Viele Grüße
Pitwal