Ist das rechtens Krankenschein nur bei Sprechstunde?

Hallo. in ,meiner Gegend gibt es keinen Arzt der mich als Patient aufnimmt und es hieß dort ich bekomme dementsprechnd keine Krankschreibung. Ich bin dann gegangen. Ein Hausarzt habe ich aktuell keinen, vor den Jobcenter ist mein alter eingetragen, bei dem ich schon monate lang nicht war, weil der bei vergangenen Beschwerden nicht richtig gehandelt hat und ih viel aussitzen musste.
Als ich trotzdem dort anrief um doch noch einen Krankenschein zu bekommen, behauptete die Telefone ohne Verstand ich müsse in die Sprechstunde, das der Arzt entscheide.

Kann ich persönlich bes. jetzt in Coronazeiten nicht nachvollziehen, zwar habe ich nicht Sars aber ich will mich auch nicht so bald damit anstecken, weil sowieso schon Beschwerden habe, die nirgendwo hier behandelt werden.

Ich frage mich jetzt, ob das alles so von den medizinischen Servicekräften dort so rechtens war, dass ich keinen Krankenschein bekomme. Gegen Sars impfen lassen kann ich übrigens auch nicht, weil ich erst prüfen muss, ob mein Immunsystem die Impfung überhaupt verträgt. Ich wollte noch anderes Testen lassen und meine Beschwerden angehene, was mir hier nicht möglich gemacht wird. Versichert bin ich bedingt durch das Hartzamt nur.

Wie ich von A nach C grelsnge ist auch fraglich, wegen der aktuellen 3G in ÖffnV und auf die bin ich leider angewiesen. Wenn ich nicht fahre brummt mir das Hartz amt entweder Sanktionen oder eine Sperre ein.

Ps: Ich bin von zwei Gutachten als arbeitsfähig mit beeinträchtigungen diagnostiziert. Aber es ist mir nicht möglich mehr als 3h zunarbeiten. Ich dachte ein Arzt schreibt mich krank und kann so forcieren, dass eine neu Auswertung stattfindet, damit ich endlich Sozialgeld beantragen kann, weil ich mit allem sehr überfordert bin.

Was ist jetzt zu tun - natürlicho ohneo Anwalt.ich habe keinen.
Danke für Tipps uswwas n

  1. Es ist grundsätzlich immer noch so, dass eine Krankschreibung ausschließlich nach ärztlicher Konsultation möglich ist. Aufgrund einer Sonderregelung im Rahmen der aktuellen Pandemie ist ausschließlich bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege bis zum 31.12.2021 eine telefonische Krankschreibung für maximal sieben Tage möglich, die einmalig um weiter sieben Tage verlängert werden kann.

Das ist schlicht und ergreifend Unfug! Du selbst kannst da gar nichts prüfen. Dazu müsstest Du einen Hintergrund (Ausbildung/Beruf/Berufserfahrung) besitzen, den Du ganz offensichtlich nicht hast. Mach einen Termin beim bisherigen Hausarzt, der Dich hierzu beraten und dich ggf. auch arbeitsunfähig schreiben wird, wenn es hierfür einen Grund gibt.

  1. Was Du hier als „Krankenschein“ bezeichnest ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung! Den Krankenschein gab es mal vor Einführung der Versichertenkarte/noch in einigen wenigen Ausnahmen als Nachweis bestehender Versicherung.

  2. Warum habe ich bei deinem Posting nur den Verdacht von Drückebergerei?

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Servus,

Krankenscheine gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr. Das waren die Bescheinigungen für eine bestehende Krankenversicherung, die man in jedem Quartal neu einreichen musste.

Ja, und AU-Bescheinigungen gibt es natürlich nur, wenn der Arzt sich ein Bild von der Sache gemacht hat. Das, was er damit bescheinigt, kann er sich doch nicht aus den Fingern saugen!

Ja, das war vollkommen richtig gehandelt.

So, und jetzt gehst Du hin und lässt Dich impfen,

Schöne Grüße

MM

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Vollständige Liste aller medizinischen Gründe gegen die Impfung:

  • schwere Allergie gegen eine der Inhaltsstoffe

Lass Dich impfen.

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Moin,

Bei der Telefone war der Verstand eingeschaltet, denn nur der Arzt kann entscheiden, wie es um deine Gesundheit steht, wenn es um die Arbeitsunfähigkeit geht.

Macht er doch auch, wenn er dich persönlich untersucht hat. Kommt er zu dem Ergebnis, du bist es, dann schreibt er dich krank. Wenn nein, dann nicht.
Auch und gerade bei Vorerkrankungen ist eine Impfung wichtig, siehe dazu https://das-immunsystem.de/corona/impfung-bei-vorerkrankungen/ Gerade deswegen solltest du zum Arzt gehen, damit er dich entsprechend untersuchen und beraten kann.

-Luno

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Bei uns heißt das noch Krankenschein und AU ist wohl die westdeutsche Bezeichnung. Wenn du westdeutsch sein solltest und aus der Mittelschicht, weiß männlich erklärt sich dein Punkt 4.

Ich habe den Hausarzt nun zum Glück wechseln können und lasse mich erst mal nicht gegen Sars impfen. Ich wurde auch noch nicht bei dem neuen Hausarzt untersucht.

Gruß

Servus,

es hieß nie Krankenschein. Nicht in der DDR und nicht in Neufünfland. Nie.

Pfui, schäm Dich.

MM

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Wie verhält sich so was dann wenn die Telefone behauptet es werden keine neuen Patienten mehr aufgenommen.
Ich habe mir nach dem Gespräch mit der Telefone beim alten Hausarzt auf die Suche nach einem neuen Hausarzt begeben bzw. nach einer Möglichkeit den Krankenschein zu bekommen, aber mir wurde sogar gesagt es fände keine Behandlung statt, sie nehmen keine mehr auf und ich solle weiter suchen.

Da ich leider an Erkrankungen am Verdauungssystem leide, hätte ich auch gern ein großes Blutbild und weitere Untersuchungen gehabt, die mir an angefragten Praxen auch verweigert wurden, weil ich dort eben neu gewesen bin.

So was müsste eigentlich illegal sein, weil ich Krankenversichert bin?
Also ich hätte das Recht darauf, dass mich jemand ärztlich versorgt - das fand bis heute leider nicht statt.
Aber ivh fand zumindest einen neuen Hausarzt und habe dory einen Termin.

Das war nicht der Grund, schätze ich.

Schöne Grüße

MM

Warum sollte ich mich deswegen schämen? Ich bin an meiner Gesundheit interessiert und lasse mir daher nicht irgendetwas spritzen.
Ich werde jeden Tag negativ getestet und halte immer die Abstands-Hygieneregeln ein.
Ein Infektionsrisiko geht eher von Menschen aus, die sich viel raus nehmen /wollen.

Das ich dort neu war, war der Grund, das nichts gemacht wurde, so hat die Dame am Empfang sich geäußert. Anders ausgedrückt hieß es, sie wollten keine neuen Patienten mehr auf nehmen und auch nichts untersuchen. Und so was kann eigentlich nicht legal sein, zumindest hätten sie mich untersuchen können, weil ja Schmerzen vorlagen.

Unfug! Oder hast Du dafür auch nur einen einzigen Beleg?

D.h. Du outest Dich hier als ostdeutsch, Unterschicht, farbig, weiblich, und stellst die Behauptung auf, dass man mit diesen Merkmalen nicht verpflichtet wäre eine Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß nachweisen zu müssen. In welchem Gesetz steht das?

Es ist genau dein Verhalten, dass für exakt die Vorurteile sorgt und sie aufrecht erhält, die Du hier so gerne von Dir weisen möchtest.

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Das ist dein Vorurteil.
Da bringt wirklich keine Diskussion mehr was, wenn mir unterstellt wird, ich würde >mutwillig< gegen Regeln verstoßen die mirnnie genannt wurden.

Du selbst hast es auf diese Ebene geschoben, indem Du mir vorgeworfen hast, dass die Regeln für eine ordnungsgemäße Krankschreibung von sozialer Schicht, Hautfarbe, Ost-/Westdeutschland und Geschlecht abhängen würden. Vor meiner Antwort waren entsprechende Eigenschaften von Dir hier gar nicht bekannt. Insoweit konnte es da kein Vorurteil geben, und nein, bei diesen Regeln gibt es keine entsprechenden Unterschiede! Hättest Du Dich jetzt als westdeutscher Mann aus der Mittelschicht bezeichnet, würde ich den Vorwurf vermuteter Drückebergerei in exakt der selben Weise aufrecht erhalten.

Wer hätte Dir diese Regeln nennen sollen/müssen? Und anderen hier hat die vermutlich auch niemand in einer offiziellen Veranstaltung mal irgendwann genannt. Das ist einfach lebenspraktisches Grundwissen, das man sich selbst bis zum Beginn einer Berufstätigkeit anzueignen hat. Du kannst Dich bei der Post auch nicht beschweren, dass sie deine Briefe ohne Briefmarke nicht transportiert, nur weil man Dich dort nicht persönlich eingeladen, und Dir dies erklärt hat. Ich hoffe mal, dass Du zumindest die Regeln des öffentlichen Straßenverkehrs als Fußgänger einigermaßen beherrschst. Die werden einem nämlich auch nicht in öffentlichen Veranstaltungen beigebracht.

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Quatsch mit Soße.

Ein Infektionsrisiko geht vor allem von denen aus, die seit Monaten geimpft sein könnten, aber die unsere gemeinsame Anstrengung sabotieren, die wir unternehmen, um - ja, auch zum Vorteil der Saboteure - dieses Elend irgendwann mal loszuwerden.

Nochmal:

Pfui, schäm Dich!

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Ist es aber.

Konnten sie nicht, weil die Sprechstunde bereits vollständig belegt war.

Mußten sie auch nicht, weil kein Notfall vorlag.

Für Arzttermine, wenn kein Notfall vorliegt, wendest Du Dich - wenn wie im gegebenen Fall kein Hausarzt Dich mehr ausstehen kann - an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung:

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Moin,

Aus https://www.anwalt.org/behandlungspflicht/

Ist ein Arzt grundsätzlich verpflichtet mich zu behandeln?

Nein. Ein sogenannter Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient kommt gemäß Medizinrecht nur dann zustande, wenn beide Parteien diesem zustimmen.

Außer (auch aus obigem Link)

Etwas anderes kann jedoch in Bezug auf die Behandlungspflicht bei akuten Schmerzen gelten. Denn handelt es sich um einen Notfall , was beispielsweise der Fall ist, wenn sich das jeweilige Leiden schnell oder aus heiterem Himmel verschlimmert, darf ein Arzt einen Patienten mit derartigen Schmerzen nicht wegschicken . Er ist dann sogar dazu verpflichtet , ihn zu behandeln.

Dennoch muss dir jemand helfen, aus https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/hausaerzte-duerfen-patienten-ablehnen.html

Die Kassenärztliche Vereinigung muss einen Arzt vermitteln

Patienten bleibt dann nur, sich an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu wenden – jedes Bundesland hat jeweils eine, Nordrhein-Westfalen zwei. Hier können sich Betroffene erstens beschweren, die sich zu Unrecht abgelehnt fühlen. Zweitens muss die KV einen alternativen Haus- oder Kinderarzt vermitteln. Eine Möglichkeit, einzelne Ärzte wegen Nicht-Behandlung zu verklagen, gibt es nach Angaben der UPD nicht.

Nach dem neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll die Vermittlung von Haus- oder Kinderarzt künftig auch über die Termin-Servicestellen der KV laufen. Für Facharzt-Termine sind diese bereits jetzt zuständig.

Du hast ein Anrecht auf einen Hausarzt, aber nicht auf einen ganz bestimmten.

-Luno

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Eine Arztpraxis ist kein Wunschbrunnen oder Selbstbedienungsladen! Genau an dieser vollkommen abwegigen Erwartungshaltung krankt leider unser Gesundheitssystem zu einem erheblichen Teil. Es besteht im Rahmen der Krankenversicherung Anspruch auf die Diagnostik, die ein Arzt für notwendig erachtet um ein Krankheitsbild nach entsprechender Anamnese abzuklären, und dann auch auf die Behandlung, die der Arzt dann verordnet. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn Du „aus Spaß an der Freude“ ein großes Blutbild haben möchtest, das der Arzt zu diesem Zeitpunkt nicht für erforderlich hält, dann biete dem Arzt an, dies privat zu bezahlen. Dann lässt sich da sicherlich etwas machen. Aber zu Lasten des Gesundheitssystems sind solche Wünsche glücklicherweise nicht durchsetzbar. Eine nicht notwendige Labor-Untersuchung gegenüber der Krankenkasse abzurechnen wäre genau das, was man als illegal bezeichnen müsste.

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