Ist das Rechtswirt/in-Diplom vergleichbar mit 1. Staatsexamen?

Hallo Community,

ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte, habe danach den Rechtsfachwirt gemacht und interessiere mich nun für die nächste Stufe = Rechtswirt (FSH)

Mein Ziel ist es in einer Rechtsabteilung eines Unternehmens zu arbeiten.
Aber nach sieben Jahren im Beruf kann und möchte ich nicht mehr an einer Universität Rechtswissenschaften studieren.

Ist dieses Diplom also PRAKTISCH vergleichbar mit dem 1. Staatsexamen?

Ich denke nicht, dass es auch als solches anerkannt wird und man für das 2. Staatsexamen zugelassen wird. Aber wie sieht es im Bezug auf meinen o. g. Berufswunsch aus?

Vielleicht ist unter Euch jemand mit ähnlichem Werdegang oder möglicherweise aus der HR-Abteilung mit Erfahrungen über Einstellungsvoraussetzungen in einer Rechtsabteilung dabei.

Herzlichen Dank im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.

„Die Ausbildung an der Fachakademie Saar für Hochschulfortbildung (FSH) mit dem abschließenden Diplom-Zeugnis über die Prüfung zum Rechtswirt ist keine mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule vergleichbare Ausbildung.“

Aus einem Urteil des OLG Schleswig von 2005 , Az. 2 W 323/04

Hallo Duck313,

besten Dank für die zügige Antwort samt Quelle! Habe das interessante Urteil gelesen.

Hierbei geht es um die Einstufung der Besoldungsklasse - der Kläger ist bereits Referent bei Gericht, möchte aber so viel verdienen wie ein Absolvent des 1. Staatsexamens.
Aber immerhin hat er die Anstellung bei Gericht bekommen.

Könnte man sich also doch auf eine Stelle in der Rechtsabteilung bewerben?

Mir ist klar, dass man dann nicht so viel verdienen wird wie jemand der studiert hat, aber das ist zweitrangig für mich.

Servus,

kann man.

Aussichtslos ist das nur im Öffentlichen Dienst, wo eben „1. Staatsexamen“ exakt „1. Staatsexamen“ und nichts anderes bedeutet.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für Deine kurz’ und knackige Antwort. Genau das wollte ich wissen! :bulb:

Du kannst Dich selbstverständlich auf eine Position in einer Rechtsabteilung sowohl als ReNo als auch als Rechtswirt bewerben. Das sind dann als ReNo eher „Assistenzfunktionen“ und ggf. Standardgeschichten, als Rechtsfachwirt dann durchaus auch etwas mehr.

Allerdings haben wir bei uns in der Abteilung gerade die Kollegin, die parallel zum Job die Rechtsfachwirtin gemacht hat verloren, weil sie größere Herausforderungen suchte, als sich bei uns um administrative Dinge, Handelsregister und die Versicherungen zu kümmern. Allerdings haben wir auch nicht so viele Dinge, die mit so einer Ausbildung sinnvoll machbar wären. Das ist in anderen Unternehmen aber durchaus anders.

… und das auch dann, wenn in der Stellenausschreibung „oder vergleichbare in der Praxis erworbene Kenntnisse“ steht … das müssen sie reinschreiben (AGG) … laden aber entsprechende Bewerber trotzdem nicht ein :frowning: was ICH dann wieder sehr bedaure, weil ich lieber Praktiker als Theoretiker einstelle :-\ und jaaaaaa es gibt auch „1. Staatsexamisten“ mit praktischer Erfahrung aber nicht für das Geld, das geboten wird :wink: