Hallo,
mal angenommen, ein leitender Angestellter hat für sein Unternehmen federführend einen Dienstleister engagiert und der Vertrag zwischen den beiden Unternehmen besteht weiterhin zur beiderseitigen Zufriedenheit (Umfang ca. €6.000,- p.a.). Dabei ist der leitende Angestellte auch die Kontaktperson, die alle Angelegenheiten zwischen den Parteien regelt.
Wäre dieser leitende Angestellte nun von dem Konzept des Dienstleisters aus persönlicher Anschauung überzeugt und wäre dieses Unternehmen börsennotiert, könnte er in Erwägung ziehen, privat dessen Aktien zu erwerben, ist sich aber (als Nicht-Jurist und Nicht-Finanzexperte) nicht sicher, ob das nicht bereits als Insiderhandel zu werten wäre. Vielleicht kann mir ja jemand eine Auskunft geben, ob diese Bedenken berechtiugt oder überflüssig sind. Vielen Dank im voraus und herzliche Grüße,
Otto
Hallo,
Wäre dieser leitende Angestellte nun von dem Konzept des
Dienstleisters aus persönlicher Anschauung überzeugt und wäre
dieses Unternehmen börsennotiert, könnte er in Erwägung
ziehen, privat dessen Aktien zu erwerben, ist sich aber (als
Nicht-Jurist und Nicht-Finanzexperte) nicht sicher, ob das
nicht bereits als Insiderhandel zu werten wäre.
Insider ist, wer über konkrete Informationen verfügt, die a) nicht der Allgemeinheit bekannt sind und b) die das Potential haben, den Aktienkurs des Unternehmens zu beeinflussen.
Das bloße Wissen um das Geschäftsmodell des Unternehmens oder besonders gute Dienstleistungen usw. stellt keine konkrete Information dar und daß der Auftrag über 6.000 Euro relevant für den Aktienkurs ist, würde ich auch verneinen wollen.
Gruß
C.