Ist das Siegelbruch? Folgen für wen?

Ein Kreditinstitut bekommt vom Gerichtsvollzieher mehrseitige Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse als Drittschuldner zugestellt. Diese sind i.d.R. links oben umgeknickt, mit einem Tacker/Hefter/Pitsche zusammengeheftet und auf der Rückseite über die umgeknickte Ecke mit einem runden Stempel versehen, am Außenrand steht oben „Gerichtsvollzieher“ und unten „bei dem Amtsgericht xyStadt“, in der Mitte ein Wappen. Bei der Bearbeitung der Pfändungen entfernen die Angestellten die Klammer, damit die Blätter einzeln in ein EDV-System eingescannt werden können. Danach wandert das gelöste Original als Akte in den Schrank, bei anderen Kreditinstituten wird es angeblich sogar weggeworfen.
Begehen die Mitarbeiter Siegelbruch? Falls ja, wer haftet (die Mitarbeiter persönlich / das Kreditinstitut als Arbeitgeber)?
Das Siegel soll ja vor Mißbrauch/Veränderungen schützen. Der Empfänger ist doch aber letzter in der Transportkette. Ist dann nicht Schnurz, was er mit dem PfÜb macht, d.h. wäre ein Entsorgen des PfÜb auch Siegelbruch?

Hallo,

nein, es liegt kein Siegelbruch und damit keine Straftat gem. StGB vor.
Durch das Umknicken und zusammenheften soll gewährleistet werden, dass keine der mehreren Blätter des Pfändungs- u. Überweisungsbeschluß entnommen und damit der PfÜb unwirksam würde.

Was der Drittschuldner mit dem PfÜb nach Zustellung macht, ist alleine dessen Angelegenheit, er muß lediglich innerhalb der Frist mitteilen, ob er den Anspruch als Drittschuldner akzeptiert.

Schönen Tag noch.

Hallo,

sicher ist das Siegelbruch, aber keiner, der strafrechtlich relevant wäre, da der Tatbestand des § 136 StGB nicht erfüllt wird.

Gruss

Iru

sicher ist das Siegelbruch, aber keiner, der strafrechtlich
relevant wäre, da der Tatbestand des § 136 StGB nicht erfüllt
wird.

Wieso nicht?
„(2) Ebenso wird bestraft, wer ein dienstliches Siegel […] ablöst, das angelegt ist, um Sachen […] dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen, oder wer den durch ein solches Siegel bewirkten Verschluß ganz oder zum Teil unwirksam macht.“
Ist das denn hier nicht gegeben?
Siegelbruch ja, aber nicht strafbar? Verstehe ich nicht.

Hallo,

da wird ein Siegel gebrochen, indem man es zerstört bzw. das Dokument auseinandernimmt. Die reine Handlung ist der Siegelbruch.

Beim strafrechtlich relevanten Siegelbruch muss eine Pfändung oder Beschlagnahme zugrunde liegen, es muss also eine Sache durch das Siegel geschützt werden; es könnte ein Pfandsiegel sein, die Versiegelung einer Türe vor einem Tatort usw. Das liegt aber in deinem Fall nicht vor.

Ein Dienstsiegel auf einem Stück Papier reicht nicht aus. Die Zerstörung oder Veränderung eines Dienstsiegels käme, wenn überhaupt, eher in den Bereich der Urkundsdelikte. Das sehe ich in dem geschliderten Fall aber auch nicht.

Gruss

Iru

Danke für die Antwort, doch mir ist immer noch unklar:

Beim strafrechtlich relevanten Siegelbruch muss eine Pfändung
oder Beschlagnahme zugrunde liegen, es muss also eine Sache
durch das Siegel geschützt werden; es könnte ein Pfandsiegel
sein, die Versiegelung einer Türe vor einem Tatort usw. Das
liegt aber in deinem Fall nicht vor.

Das wäre § 136 Abs. 1, nicht wahr?

In § 136 Abs. 2 StGB aber steht, wie gesagt: „Ebenso wird bestraft, wer ein dienstliches Siegel […] ablöst […], das angelegt ist, um Sachen […] dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen, oder wer den durch ein solches Siegel bewirkten Verschluss ganz oder zum Teil unwirksam macht.“

Ist das denn im vorliegenden Fall nicht geschehen?

Ein Dienstsiegel auf einem Stück Papier reicht nicht aus.

a) Wieso? Ist der PfÜb ist keine Sache/Gegenstand? Ist das in der beschriebenen Weise besonders angebrachte Dienstsiegel auf einem PfÜb ist kein dienstlicher Verschluss, um zu verhindern, dass eine Seite abgetrennt/ausgelöst wird?
b) wenn es beim Siegelbruch nur um gepfändete Sachen laut Absatz 1 ginge, wozu wäre dann vom Gesetzgeber die Unterscheidung zu Absatz 2 „Ebenso wird bestraft… [dienstlicher Verschluss]“ getroffen worden?

Sorry, ich möchte keinen Streit, danke für Deine Antworten, vielleicht kannst Du mir helfen, das ganze doch noch logisch voreinander zu bekommen.