Hallo
Mein Schwager sowie seine Frau sind verstorben.
Beide waren in 2. Ehe verheiratet.
Mein Schwager hat einen Sohn, seine Frau 2 Kinder, aus vorherheriger Ehen.
Nun erbt nach dem Erbrecht (Bosnisches Erbrecht) (kein Testamet) der Sohn 2/3 und die beiden anderen zusammen 1/3. (Lebten und Leben alle in Deutschland)
Nun zur Frage:
Ich würde die Entrümpelung vornehmen, da beide Parteien weiter weg wohnen.
Nun wird von mir von Partei 2 ein Kostenvoranschlag mit voraussichtlichen Stunden plus Containern unsw. mit Mehrwertsteuer verlangt.
Meine Auslagen kann ich natürlich später mit Rechnungen belegen.
Meinen Zeitaufwand kann ich nur schätzen. ca 150 Std.
Da ich ja kein Unternehmen habe kann ich auch keine MWST angeben.
Nun meine Frage ist das Schwarzarbeit, ?
Ich würde auch die MWST abführen. Aber an wenn ?
Ein Kostenvoranschlag mit MWST bringt doch Partei 2 nichts weil sie diese ja nicht absetzen können.(Privat)
Ich habe leider den Verdacht das die vorhaben mir mit dem Kostenvoranschlag einen Strich zu drehen.
Wen jemand noch Fragen hat bitte melden
joro